…Person, für den bzw. die die Lieferung erfolgt, für Mehrwertsteuerzwecke in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat registriert ist, in dem die Versendung oder Beförderung der Gegenstände beginnt, und dass er dem Lieferer diese MwSt-Identifikationsnummer mitgeteilt hat. 16. Das vorlegende Gericht hat Zweifel, ob…
…Mitgliedsstaaten in denen die Beförderung begann Umsatzsteuer verrechnet und abgeführt, so hätte sie auch in Österreich das Recht auf Vorsteuerabzug gehabt. Aufgrund einer falschen rechtlichen Annahme hat die Beschuldigte jedoch keine Umsatzsteuer in den Ländern, in denen die Beförderung des Gegenstandes begann zur Verrechnung gebracht…
…Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Senat. Die Beschwerdevorentscheidung vom 9.4.2010 wurde unter Hinweis auf die Bestimmung des § 7 Abs. 6 Z 2 UStG damit begründet, dass der Lieferant im Falle einer Beförderung eines Gegenstandes in das Drittland einen Ausfuhrnachweis durch eine zollamtliche…
…nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, und wenn die Versendung oder Beförderung dieser Waren gemäß Artikel 7 Absätze 4 und 5 oder Artikel 16 der Richtlinie 92/12/EWG durchgeführt wird; c) die Lieferungen von Gegenständen in Form der Verbringung in einen anderen Mitgliedstaat, die gemäß Absatz…
…gemäß § 136 FinStrG eingestellt. Zu den Entscheidungsgründen wird im Erkenntnis ausgeführt: "Zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Beschuldigten: Die am ***35*** geborene - bislang finanzstrafrechtlich unbescholtene - Beschuldigte ***Bf1*** übte als selbständige Unternehmerin einen Gewerbebetrieb aus, der die Dienstleistung der Beförderung von Booten zum Gegenstand hat…
…der Empfänger der Lieferung die Verfügungsmacht über den Gegenstand bereits im Drittland mit Beginn der Beförderung oder Versendung übertragen bekommen hat, die Ware zur Einfuhr anmeldet und unmittelbar anschließend die Ware zu seiner eigenen Verfügung in einen anderen Mitgliedstaat als den Mitgliedstaat der Einfuhr verbringt…
…körperlichen Gegenstands durch den Steuerpflichtigen oder für seine Rechnung für die Zwecke seines Unternehmens nach Orten außerhalb dieses Gebiets, aber innerhalb der Gemeinschaft. "Für die Zwecke seines Unternehmens" bedeutet, dass der verbrachte Gegenstand vom Beginn bis zum Ende der Versendung oder Beförderung in einen anderen…
…körperlichen Gegenstands durch den Steuerpflichtigen oder für seine Rechnung für die Zwecke seines Unternehmens nach Orten außerhalb dieses Gebiets, aber innerhalb der Gemeinschaft. "Für die Zwecke seines Unternehmens" bedeutet, dass der verbrachte Gegenstand vom Beginn bis zum Ende der Versendung oder Beförderung in einen anderen…
…des nationalen Gerichts im Einzelfall festzustellen, ob die Befähigung, wie ein Eigentümer über einen Gegenstand zu verfügen, übertragen worden ist (EuGH 8.2.1990, Shipping and Forward Enterprise Safe, 320/88). Beförderung bedeutet, dass der Gütertransport durch den liefernden Unternehmer, den Abnehmer oder unselbständige Erfüllungsgehilfen…
… 7 Abs 6 Z 2 lit. a UStG 1994 ist im Falle der Beförderung eines Gegenstandes in das Drittland eine Bescheinigung des Ausgangs der Waren iSd Art 334 der VO (EU) Nr. 2015/2447 oder die mit der zollamtlichen Ausgangsbestätigung versehene schriftliche Anmeldung in der…
…der Empfänger der Lieferung die Verfügungsmacht über den Gegenstand bereits im Drittland mit Beginn der Beförderung oder Versendung übertragen bekommen hat, die Ware zur Einfuhr anmeldet und unmittelbar anschließend die Ware zu seiner eigenen Verfügung in einen anderen Mitgliedstaat als den Mitgliedstaat der Einfuhr verbringt…
…der Empfänger der Lieferung die Verfügungsmacht über den Gegenstand bereits im Drittland mit Beginn der Beförderung oder Versendung übertragen bekommen hat, die Ware zur Einfuhr anmeldet und unmittelbar anschließend die Ware zu seiner eigenen Verfügung in einen anderen Mitgliedstaat als den Mitgliedstaat der Einfuhr verbringt…
…ausgenommen zu einer nur vorübergehenden Verwendung, auch wenn der Unternehmer den Gegenstand in das Inland eingeführt hat. Der Unternehmer gilt als Lieferer. Auf Grund des Art. 7 des Umsatzsteuergesetzes 1994 hat der Bundesminister für Finanzen die Verordnung über den Nachweis der Beförderung oder Versendung und…
…ausgenommen zu einer nur vorübergehenden Verwendung, auch wenn der Unternehmer den Gegenstand in das Inland eingeführt hat. Der Unternehmer gilt als Lieferer. Auf Grund des Art. 7 des Umsatzsteuergesetzes 1994 hat der Bundesminister für Finanzen die Verordnung über den Nachweis der Beförderung oder Versendung und…
…7 iVm Abs. 2 Z 1 UStG 1994). Im Sinne des Bestimmungslandprinzips liegt der Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs grundsätzlich am Ende der Beförderung oder Versendung eines Gegenstandes. Das Besteuerungsrecht wird damit jenem Mitgliedstaat zugewiesen, in dem die Beförderung oder Versendung endet (vgl. zur deutschen Rechtslage…
…7 iVm Abs. 2 Z 1 UStG 1994). Im Sinne des Bestimmungslandprinzips liegt der Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs grundsätzlich am Ende der Beförderung oder Versendung eines Gegenstandes. Das Besteuerungsrecht wird damit jenem Mitgliedstaat zugewiesen, in dem die Beförderung oder Versendung endet (vgl. zur deutschen Rechtslage…
…dass er den Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördern wird, ein Datum der Ausstellung der Erklärung enthalten. Aus dem verwendeten Erklärungsformular ergibt sich auch nicht zwingend, dass das dort anzugebende Datum jenes der Ausstellung der Erklärung sein muss. Bei einer – im Regelfall – im Vorhinein anlässlich…
…3. Läßt ein Absender einen Gegenstand durch einen Frachtführer oder Verfrachter unfrei zu einem Dritten befördern oder eine solche Beförderung durch einen Spediteur unfrei besorgen, so gilt für den Vorsteuerabzug die Beförderung oder deren Besorgung als für das Unternehmen des Empfängers der Sendung ausgeführt, wenn…
…der MwStSystRL von der Einfuhrumsatzsteuer, wenn diese Lieferung an einen anderen Steuerpflichtigen oder an eine nicht steuerpflichtige juristische Person bewirkt wird, der/die als solche/r in einem anderen Mitgliedstaat als dem Beginn der Versendung oder der Beförderung der Gegenstände handelt. Darüber hinaus befreien die…
…98 De Haan). Die Vereinfachungsregelung, wonach die Sonder-UID nicht angewendet werden könne, wenn die UID des umsatzsteuerrechtlichen Erwerbers in einem anderen Mitgliedsstaat nicht von jenem Mitgliedsstaat ausgestellt wurde, in dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befinde (Art. 3 Abs. 8…