…Lebensjahres und Zurücklegung seiner Geschäftsführerfunktion oder bei Ausscheiden als Gesellschafter, entsprechend den Vereinbarungen im Geschäftsführerbestellungsvertrag vom 10.08.1990 und in dessen Ergänzung vom 18.09.2002 - Gebrauch, eine Barabfindung seines Firmenpensionsanspruches in Höhe des Barwertes zu verlangen. Der Barwert wurde einvernehmlich iHv Euro 1…
…Zum einen entspricht der November 2012 nur einen sehr kurzen Zeitraum des gegenständlichen Haftungszeitraumes zum anderen lässt sich daraus nicht die Erfüllung des Gleichbehandlungsgebots für den gesamten Haftungszeitraums ableiten. Aufgrund der Tatsache, dass der Beschwerdeführer für eine Beendigung der Geschäftsführerfunktion vor dem 05.09.2013…
…die Entrichtung der Abgaben nicht durch entsprechende gerichtliche Schritte zur Wehr setzt oder von seiner Geschäftsführerfunktion zurücktritt (vgl. VwGH 24.1.2013, 1012/16/0100; 30.3.2006, 2003/15/0080). Aus dem Beschwerdevorbringen des Bf. kann geschlossen werden, dass er sich mit der Einschränkung…
…Dienstnehmer ausbezahlt. Die Gesellschaft war bereits im Zeitpunkt der Übernahme der Geschäftsführerfunktion durch den Bf, dh per xx Juli 2017, materiell zahlungsunfähig und überschuldet. Für die angemieteten Geschäftsräumlichkeiten wurden ab August 2017 keine Mietzahlungen mehr geleistet. Die Schließung des Unternehmens erfolgte per dato der Insolvenzeröffnung…
…dass der Beschwerdeführer bereits im Jahr 2012 als Geschäftsführer der Gesellschaft zurückgetreten ist. Dass der Beschwerdeführer erst im Jahr 2022 aus dem Firmenbuch gelöscht wurde, ist für die Strafbarkeit nach dem FinStrG unerheblich. Das Gesetz lässt die Beendigung der Geschäftsführerfunktion - selbst explizit zur Haftungsvermeidung - durch…
…13/0005 bis 0007, und VwGH 24.1.2013, 2012/16/0100). Der Geschäftsführer hat sich demnach darüber zu unterrichten, welchen Stand das Abgabenkonto der Gesellschaft im Zeitpunkt der Übernahme der Geschäftsführerfunktion hat, und die Pflicht, die Beträge eines allfälligen Rückstandes, wie er am Abgabenkonto…
…Dritter (z. B. Angestellter) mit abgabenrechtlichen Pflichten reicht für sich nicht aus, um eine Behinderung an der Ausübung der Geschäftsführerfunktion zu beseitigen, da der Geschäftsführer das Personal in solchen Abständen zu überwachen hat, die es ausschließen, dass ihm die Verletzung abgaberechtlicher Verpflichtungen, insbesondere die Verletzung…
…mehr rechtlich existent sind (insbesondere infolge Todes, Beendigung der Gesellschaft, Gesamtrechtsnachfolge) oder die nicht mehr handlungsfähig sind (zB infolge Sachwalterbestellung), so gilt dies als Feststellung iSd § 188 Abs. 1 BAO und steht der Wirksamkeit als Feststellungsbescheid nicht entgegen. Ein solcher Bescheid wirkt lediglich gegenüber den…
…bei Übernahme seiner Geschäftsführerfunktion nicht auch noch die Pflicht, (etwa innerhalb des Verjährungszeitraumes) die gesamte Buchhaltung und das gesamte Rechenwerk sowie die Aufzeichnungen nachzuprüfen (zB BFG 3.2.2015, RV/7103228/2014; BFG 17.10.2018, RV/2101045/2018 ). Im Rahmen der im Jahr 2011…
…in der Höhe einer Mindestkörperschaftsteuervorauszahlung für den Zeitraum 1-3/2019 heranzuziehen, da diese jedenfalls gemäß § 24 Abs 4 Z 3 KStG 1988 im Ausmaß von 125,00 Euro angefallen wäre. Die übrigen Quartale des Jahres 2019 endeten bereits nach der Beendigung der Geschäftsführerfunktion des…
…anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, so könnten ihm die uneinbringlichen Abgaben zur Gänze vorgeschrieben werden. Hingewiesen wurde er auch darauf, dass es dem Vertreter obliege entsprechende Beweisvorsorge zu treffen. Dies jedenfalls dann, wenn zum Zeitpunkt der Beendigung seiner Tätigkeit…
…hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass ein Vertreter (Vorstand, Geschäftsführer) für die nötigen Beweise Vorsorge zu treffen hat. Schon im Hinblick auf seine mögliche Inanspruchnahme als Haftungspflicht dicker ist es ihm zumutbar, sich - spätestens dann, wenn im Zeitpunkt der Beendigung der Vertretungstätigkeit fällige Abgabenschulden unberichtigt aushaften…
…Dem Vertreter, der fällige Abgaben der Gesellschaft nicht (oder nicht zur Gänze) entrichten kann, ist schon im Hinblick auf seine mögliche Inanspruchnahme als Haftungspflichtiger zumutbar, sich - spätestens dann, wenn im Zeitpunkt der Beendigung der Vertretungstätigkeit fällige Abgabenschulden unberichtigt aushaften - jene Informationen zu sichern, die ihm…
…der Übernahme der Geschäftsführerfunktion sowie auf allfällige Einflüsse Dritter auf die Geschäftsführung kommt es nicht an (VwGH 3.3.2023, Ra 2020/13/0071). Das Einverständnis, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren, somit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, befreit nicht von der…
…worden. Der Umsatzsteuerbescheid 2021 vom D-5 (Versand am D-6) sei daher dem Masseverwalter zugestellt worden. Von diesem sei das Recht, gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides Beschwerde einzulegen, nicht Gebrauch gemacht worden. Nach Beendigung des Konkursverfahrens der GmbH sei…
…der Abgabenbehörde durch den Betrieb sei unterblieben. Die Primärschuldnerin habe zu Beginn zwei Geschäftsführer mit geteiltem Aufgabenbereich gehabt. So sei ***11*** bis zum 16.12.2009 für Steuerangelegenheiten und für das Österreichgeschäft zuständig gewesen und der Bf. für die übrigen Aufgaben. Nach Zurücklegung der Geschäftsführerfunktion…
…im Falle des Todes des Geschäftsführers nach Beendigung seiner Geschäftsführerfunktion und bevor er sein Wahlrecht auf Pensionsabfindung tatsächlich ausgeübt hat, diese Kapitalforderung auf Pensionsablöse überhaupt nicht entsteht. Ebenso wäre grundsätzlich denkbar, dass durch unvorhergesehene Ereignisse nach Beendigung der Geschäftsführertätigkeit ein gänzlicher Verzicht des Pensionsberechtigten auf…
…Beendigung der Geschäftsführerfunktion in der GmbH - vier Rechnungen gelegt. Daraus lässt sich erkennen, dass abgesehen von der regelmäßigen Verrechnung an die "***1*** & ***2***, V&V Grund ***5***." - wobei es sich hierbei wiederum um die Gesellschafter sowohl der KG als auch der GmbH handelt - von der…
…der Lage gewesen ist, seine Funktion als Geschäftsführer ordnungsgemäß auszuüben, dazu verhalten gewesen wäre, diese zurückzulegen. Nur eine Erkrankung, die zu seiner Handlungsunfähigkeit geführt hätte, hätte bewirkt, dass ihm eine schuldhafte Pflichtverletzung nicht angelastet werden könnte, weil Handlungsunfähigkeit den Vertreter auch unfähig macht, seine Geschäftsführerfunktion…
…Erachtens die Unverschuldenheit meiner Pflichtverletzung demonstriert. Zum Zeitpunkt der Beendigung der Zusammenarbeit mit der ***Fa*** war allerdings die zukünftige Insolvenz noch nicht vorhersehbar - und dies mit voller Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsführers. Aufgrund der Plötzlichkeit der insolvenzbezogenen Ereignisse und daraus folgender Illiquidität können die Abgaben nicht…