…dass die Kreditinstitute des dezentralen Sektors, trotz der Verpflichtung zur Bildung einer Liquiditätsreserve, diese von der Bemessungsgrundlage nicht abziehen könnten. Das würde bedeuten, dass der Gesetzgeber die Besonderheiten des Liquiditätsverbunds nicht berücksichtigt hätte, wodurch er gegen seine Pflicht verstoßen würde, Ungleiches ungleich zu behandeln: Gerade…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Karoline Windsteig in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Zacherl Schallaböck Proksch Manak Kraft Rechtsanwälte GmbH, Teinfaltstraße 8-8A Tür 5.01, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 12. Juni 2024 gegen den…
…0,00 € festgesetzt werde; - auf Unterbleiben einer Beschwerdevorentscheidung und Direktvorlage der Beschwerde zur Entscheidung an das Bundesfinanzgericht gern § 262 Abs 2 lit a BAO. Anregungen Sollte das zuständige Verwaltungsgericht die verfassungsrechtlichen Bedenken der Bf. gegen die präjudiziellen Bestimmungen teilen, möge es an den Verfassungsgerichtshof…
…I 64/2023, auf 120,00 € je MWh Strom herabgesetzt. Der Erfassung von Übergewinnen des Jahres 2023 stehen aus der Perspektive des Vertrauensschutzes keinesfalls verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstehen. Verschlechterungen der Rechtslage mit Wirkungen für die Zukunft - auch für Dauersachverhalte (zum Beispiel durch Fristverlängerungen usw.) - sind…
…nicht mehr vorlag. Aus diesem Grund steht dem Beschwerdeführer gemäß § 33 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 kein Alleinerzieherabsetzbetrag zu. Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Bedenken des Beschwerdeführers wird festgehalten: Aufgrund des in Art. 18 Abs. 1 B-VG verankerten Legalitätsprinzips sind die Gerichte - ebenso wie die…
…4 B-VG iVm Art 89 B-VG grundsätzlich auch für das Bundesfinanzgericht zutrifft. Gegen die Gesetzmäßigkeit und Anwendung der Sachbezugswerteverordnung im Beschwerdefall hat das Bundesfinanzgericht keine Bedenken. Dass die Ermittlung der Zinsersparnis nach der Verordnung zu einem für den Beschwerdeführer möglicherweise nachteiligen Ergebnis führt…
…beide Normen präjudizial sind. V. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die angefochtenen Normen Für die Grunderwerbsteuerfestsetzung in Zusammenhang mit dem am 11.12.2015 an die Beschwerdeführerin übergebenen Grundstück ist der für die EZ ***8*** Grundbuch ***9*** laut Bescheid vom 1. August 2015 für die Gesamtfläche von…
…sodass die Grunderwerbsteuer gegenständlich gemäß § 4 Abs. 2 Zif. 1 GrEStG vom Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Grundvermögens zu berechnen sei. Zu bedenken und jedenfalls zu berücksichtigen sei, dass ***Bf1*** seit dem Jahr 1991, also seit seinem vierten Lebensjahr (!) auf dem Hof ***12*** lebe und…
…ein Jahr beträgt." Das Bundesfinanzgericht hat gegen die Anwendung dieser Rechtsnormen aufgrund von Verfassungswidrigkeit Bedenken und stellt somit den Antrag auf Aufhebung dieser Rechtsvorschriften beim Verfassungsgerichtshof gemäß Art 135 Abs. 4 B-VG iVm. Art 89 Abs. 2 B-VG. Die beim…
Dadurch würde der Verweis ", des Abs. 6 Z 6" in § 14 Abs. 12 EStG 1988 unanwendbar werden, weswegen dieser aufgehoben werden könnte. Dass eine Verzinsung jedoch zu erfolgen hat, ergibt sich aus den versicherungs- bzw. finanzmathematischen Grundsätzen, die für die Bildung von Jubiläums- und Pensionsrückstellungen…
…zumal der Bf. in seinen Schriftsätzen die Berufsunfähigkeitspension per se, aber auch die Einordnung dieser in den Katalog der Arten der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nicht als verfassungswidrig bekämpft. Das Bundesfinanzgericht hegt vor diesem Hintergrund keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 25 Abs. 1 Z 3 lit…
…die von der Bf in der vorliegenden Beschwerde geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken an den VfGH zu tragen. Nach Art 89 Abs 2 B-VG iVm Art 135 Abs hat ein Verwaltungsgericht dann, wenn es gegen die Anwendung eines Gesetzes aus dem Grund der Verfassungswidrigkeit Bedenken hat…
…keine Verfassungswidrigkeit entdeckt werden. Mangels verfassungsrechtlicher Bedenken des Bundesfinanzgerichts besteht keine Veranlassung für ein Gesetzprüfungsverfahren nach Art 140 Abs 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG). Da die Höhe der der Berechnung der Sozialversicherungs-Rückerstattung zugrunde gelegten Höchstbeträge dem Gesetz entspricht (siehe oben), war die Beschwerde…
…Rn. 23; sowie VwGH 27.03.2019, Ra 2018/13/0024, Rn 14). Die Bedenken der Beschwerdeführerin betreffend die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung, hat der Verfassungsgerichtshof nicht geteilt und sie, noch den zeitlichen Geltungsbereich des EStG 1972 betreffend, im Erkenntnis vom VfGH 28.06.1990, G…
…dass die Kreditinstitute des dezentralen Sektors, trotz der Verpflichtung zur Bildung einer Liquiditätsreserve, diese von der Bemessungsgrundlage nicht abziehen könnten. Das würde bedeuten, dass der Gesetzgeber die Besonderheiten des Liquiditätsverbunds nicht berücksichtigt hätte, wodurch er gegen seine Pflicht verstoßen würde, Ungleiches ungleich zu behandeln: Gerade…
…vor. Das Bundesfinanzgericht hat über die Bescheidbeschwerde erwogen: Das Bundesfinanzgericht teilt die verfassungsrechtlichen Bedenken der Beschwerdeführerin nicht, zumal auch der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 20.11.2024, Ro 2024/13/0019, keine derartigen Bedenken geäußert hat. Die Bescheidbeschwerde war daher als unbegründet abzuweisen. Gegen ein…
…Sinken befunden hätten und die Betroffenen durch diese Verschärfung der Abgabepflicht doppelt belastet worden seien. Das EKBSG sei gegenläufig zur Marktentwicklung. Dies verschärfe die Eingriffsintensität. Neben den gleichheitsrechtlichen Bedenken wurde in der Beschwerde weiters moniert, das EKBSG sei am 29.12.2022 veröffentlicht worden, nach …
…Sinken befunden hätten und die Betroffenen durch diese Verschärfung der Abgabepflicht doppelt belastet worden seien. Das EKBSG sei gegenläufig zur Marktentwicklung. Dies verschärfe die Eingriffsintensität. Neben den gleichheitsrechtlichen Bedenken wurde in der Beschwerde weiters moniert, das EKBSG sei am 29.12.2022 veröffentlicht worden, nach …
…Sinken befunden hätten und die Betroffenen durch diese Verschärfung der Abgabepflicht doppelt belastet worden seien. Das EKBSG sei gegenläufig zur Marktentwicklung. Dies verschärfe die Eingriffsintensität. Neben den gleichheitsrechtlichen Bedenken wurde in der Beschwerde weiters moniert, das EKBSG sei am 29.12.2022 veröffentlicht worden, nach …
…als 10% und 2024 um mehr als 5%") und RV/7102130/2024 protokollierten Beschwerden. Aufgrund der identen Beschwerdeausführungen wird hinsichtlich der Begründung, weshalb die verfassungsrechtlichen Bedenken der Bf nicht geteilt werden, auf die bestehende Rechtsprechung des BFG verwiesen und diese für den Beschwerdefall vollinhaltlich übernommen…