…279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Baubewilligungsbescheid 14. Mai 2018, Zl. MA ***1***…
…9. November 2012 erfolgten Flächenwidmung wurde mit Bescheid vom 20. Februar 2013 die Baubewilligung für die Errichtung des Gebäudes erteilt. Eine neuerliche Baubeginnsmeldung an die Bau- und Feuerpolizei nach Erteilung dieses Baubewilligungsbescheides erfolgte nicht, da der Beginn der Bauausführung bereits mit der Baubeginnsmeldung vom 28…
…sei dies, sofern nicht § 70a der Bauordnung für Wien Anwendung finde, im Baubewilligungsbescheid festzustellen und auszusprechen, um wie viel die Zahl der vorgesehenen Stellplätze hinter dem gesetzlich geforderten oder dem sich aus dem Stellplatzregulativ ergebenden Ausmaß zurückbleibe. Abgabepflichtig sei gemäß § 53 Abs. 1 WGarG 2008…
…Abs 38 Z 1 UStG 1994 genügt, zumal der auf Grundlage des Umwidmungsbescheides vom 9. November 2012 ergangene Baubewilligungsbescheid für die Errichtung des Gebäudes erst am 20. Februar 2013 erlassen wurde. Nach der ursprünglich in der Regierungsvorlage (vgl 1680 BlgNR 24. GP) vorgeschlagenen Gesetzesfassung des …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***1***, über die Beschwerden vom 5. Dezember 2023 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 3. November 2023 betreffend Umsatzsteuerfestsetzung 01.2023, Umsatzsteuerfestsetzung 02.2023, Umsatzsteuerfestsetzung…
) sowie anschließend weiterer Erhebungen (Beantwortung eines Ergänzungsersuchens samt Vorlage von Urkunden), hervorgekommenen Umstände steht fest, dass die Grunderwerbsteuer bereits im Rahmen der Selbstberechnung auch von den Baukosten abzuführen gewesen wäre, sodass sinngemäß die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 BAO vorliegen. Da sich…
) sowie anschließend weiterer Erhebungen (Beantwortung eines Ergänzungsersuchens samt Vorlage von Urkunden), hervorgekommenen Umstände steht fest, dass die Grunderwerbsteuer bereits im Rahmen der Selbstberechnung auch von den Baukosten abzuführen gewesen wäre, sodass sinngemäß die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 BAO vorliegen. Da sich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** über die Beschwerde der Frau ***Bf2*** und des Herrn ***Bf1***, beide vertreten durch die ***Vertreter***, ***Vertreteradresse***, gegen Punkt III.) des Bescheides des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 37, Baupolizei - Gebietsgruppe West, Stadterneuerung 2 vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Egger & Freidorfer StB-OG, Kol. Wallisch-Platz 23/II, 8600 Bruck an der Mur, gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 16. Mai 2014 betreffend Einkommensteuer für…
Soweit im gegenständlichen Beschwerdefall Rechtsfragen zu lösen waren, folgt das Bundesfinanzgericht der im Rahmen der rechtlichen Beurteilung angeführten einheitlichen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. In diesem Zusammenhang ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass die vom Bundesfinanzgericht vorgenommene rechtliche Beurteilung auch hinsichtlich der Frage, inwieweit die Möglichkeit der Wahl…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B gegen den Bescheid des Finanzamts Linz vom 15.11.2013,St.Nr.46 XX betreffend Einkommensteuer 2012 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben. zu versteuerndes Einkommen: 17…
Innrain 32 6020 Innsbruck www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Sonnweber in der Beschwerdesache N.D. gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 16.10.2013 betreffend Einkommensteuer 2011 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Stolz & Weiglhofer-Russegger Rechtsanwälte GmbH, Schernbergstraße 19, 5550 Radstadt, über die Beschwerde vom 12. Mai 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 13. April 2021…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***1***, ***2***, über die Beschwerde vom 29. Jänner 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 11. Jänner 2019…
Soweit im gegenständlichen Beschwerdefall Rechtsfragen zu lösen waren, folgt das Bundesfinanzgericht der im Rahmen der rechtlichen Beurteilung angeführten einheitlichen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. In diesem Zusammenhang ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass die vom Bundesfinanzgericht vorgenommene rechtliche Beurteilung auch hinsichtlich der Frage, inwieweit die Möglichkeit der Wahl…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterName_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift_A, vertreten durch Steuerberater_A, über die Beschwerde vom 10. September 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes_A vom 6. September 2019 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2017 zu…
Die Baurechtsberechtigte kann an der Liegenschaft weitere Gebäude errichten bzw. bestehende Gebäude baulich verändern. Aus Sicht des erkennenden Richters liegt eine vollständige Rückabwicklung im gegenständlichen Sachverhalt nicht vor, weil die Baurechtsbestellerin das erworbene dingliche Eigentumsrecht als Vollrecht dauerhaft innehat. Dieser von der Beschwerdeführerin wiederholt aufgezeigte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache X-GmbH., Adr, vertreten durch Notar, über die Beschwerde vom 28.09.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 31.08.2017, ErfNr, betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache XY, vertreten durch RA, über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde A vom 01. Oktober 2013, Steuernummer, betreffend Grunderwerbsteuer, Kaufvertrag vom xxxx mit c1, zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., W, 9400 S gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 11.04.2013, 06 115/6402 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2012 zu Recht erkannt: Der…