…Aufzeichnungen, welche in der ***A GmbH*** für die einzelnen "Filialen" vorhanden sind, formell und materiell grobe Mängel aufweisen. Zum einen wird die Barbewegungsverordnung nicht eingehalten. In allen Betrieben werden die Tageslosungen mittels Klopfstreifen von Rechenmaschinen aufgezeichnet. Die meisten der erfassten Eingangsrechnungen lauten auf die "Filialleiter"…
…schon bei der Vorprüfung (USO 5-8/2014) beanstandet, wurden betreffend Umsatzermittlung keine Bareinzelaufzeichnungen zu den diversen Geschäftsvorfällen geführt (lt. Barbewegungsverordnung besteht die Verpflichtung, alle Bareingänge und Barausgänge einzeln und in ihrer Entstehung und Abwicklung nachvollziehbar aufzuzeichnen). Im Prüfungszeitraum wurden "eindimensionale Stricherllisten" ohne Bezug zum…
…1***" der Belag nicht ersichtlich ist, nicht ergibt, dass die der Abgabenbehörde übergebenen Daten nicht einem Datenerfassungsprotokoll iSd BAO entsprechen. Weiters wird auf den Durchführungserlass zur Barbewegungsverordnung, BMF-010102/0004-IV/2/2006, Punkt 1.2.1. verwiesen. In der Beschwerde wird dieses Vorbringen wiederholt…
…zwar dem Eich- und Messgesetz entspreche, mit welchem jedoch eine elektronische Datenübertragung nicht möglich sei. Der Bf habe die Barbewegungsverordnung in Anspruch genommen, nach welcher bei Nichtüberschreiten einer Umsatzgrenze von 150.000,00 Euro keine Einzelaufzeichnungen geführt werden müssten. "Deshalb die täglichen Aufzeichnungen mittels Kassasturz…
…der X GmbH bestätigt worden. Generell sei festzustellen, dass die in der X GmbH für die einzelnen "Filialen" vorhandenen Aufzeichnungen grobe Mängel in formeller und materieller Hinsicht aufweisen. Zum einen werde die Barbewegungsverordnung nicht eingehalten. In allen Betrieben würden die Tageslosungen mittels Klopfstreifen von Rechenmaschinen…
…Änderung des § 131 (1) Z 2 BAO die Verpflichtung ein, Bareingänge täglich einzeln aufzuzeichnen. Lt. Barbewegungsverordnung müsse bei unterjährigem Betriebsbeginn, für die Ermittlung des maßgeblichen Umsatzes, eine Hochrechnung der Umsätze durchgeführt werden. Da der Beschwerdeführer das Pub "A" mit 1. März 2005 eröffnete, sei der…
…geführt. Der Kunde wurde auf die Unzulänglichkeiten des verwendeten Aufzeichnungssystems und auf die gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen. Es wurde festgestellt, dass die Aufzeichnungen nicht den Anforderungen der Barbewegungsverordnungen entsprechen, da die Aufzeichnung nicht geschäftsfallbezogen erfolgt und eine Stockverrechnung keine ordnungsgemäße Losungsermittlung ersetzt. Weiteres: [Die Beschwerdeführerin] gibt…
…zur Führung ab 2016 erst mit März 2017 eingeführt. Zuvor erfolgte eine Erlösermittlung mittels "Stricherl-Listen", welche nach der Barbewegungsverordnung 2006 (BGBl II 2006/441) bereits keine erlaubte Grundlage darstell(t)en. Ein Kassenjournal konnte ebenso nicht vorgelegt werden. "Stricherl-Listen" ohne Einzelaufzeichnungen erfüllten und…
…Abwicklung verfolgen lassen. Darunter wären im Falle von Glücksspielautomaten Aufzeichnungen über jedes einzelne durchgeführte Spiel zu verstehen, da diese von den Einschränkungen der zu führenden Aufzeichnungen durch die Barbewegungsverordnung ausdrücklich ausgenommen sind. Sichergestellt werden konnten aber einzelne Belege, welche die durchgeführten Gesamteinnahmen bzw. Auszahlungen enthalten…
…während der gesamten Prüfung nicht erwähnt worden. Da Grundaufzeichnungen (ursprünglich) geführt worden seien, sei die Barbewegungsverordnung nicht anwendbar. In den Unterlagen fänden sich - vom Buchhalter durchgeführte - mittels Hochrechnung des Wareneinsatzes ermittelte Monatsumsätze (getrennt nach "P****" und "Café ****"). Auffällig sei, dass die Summe dieser Verprobungen ganz…
…Aufzeichnungen, welche in der ***A GmbH*** für die einzelnen "Filialen" vorhanden sind, formell und materiell grobe Mängel aufweisen. Zum einen wird die Barbewegungsverordnung nicht eingehalten. In allen Betrieben werden die Tageslosungen mittels Klopfstreifen von Rechenmaschinen aufgezeichnet. Die meisten der erfassten Eingangsrechnungen lauten auf die "Filialleiter"…
…einer Außenprüfung (Bericht vom 18.1.2018 - OZ 21) wurden folgende formelle (Aufzeichnungs-)Mängel festgestellt: Es wurden keine Einzelaufzeichnungen im Sinne der Barbewegungsverordnung geführt Die Inventurabrechnungen der einzelnen Kantinen und des ***Cafe1*** wurden nicht vorgelegt Die vorgelegte Erlösermittlung der Kantinenumsätze ist eine kumulierte Bestandsverrechnung der…
…den Grundaufzeichnungen ableitet, als ausreichend anzusehen. Im Beschwerdefall seien jedoch die Grundaufzeichnungen mangelhaft, mit der Folge, dass die Barbewegungsverordnung, die vorsieht, dass jede Barbewegung einzeln festzuhalten und aufzuzeichnen ist, somit nicht erfüllt sei. Die vom steuerlichen Vertreter nachträglich angebotene Belegzuordnung sei nicht geeignet, das Fehlen…
…Behörde oben angeführten Sicherheitszuschlag. 2. Rechtliche Würdigung 2.1. Rechtswidrigkeit des Inhalts Der Beschwerdeführer unterliegt der Aufzeichnungspflicht gem. § 126 BAO. Lt. Durchführungserlass zur Barbewegungsverordnung (BGBl. II Nr. 441/2006) sind von der Aufzeichnungspflicht auch Abgabepflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln betroffen…
…Wiedergaben beibringen. Werden dauerhafte Wiedergaben erstellt, so sind diese auf Datenträgern zur Verfügung zu stellen." In den Jahren 2013 bis 2015 war die auf Grundlage des § 131 Abs. 1 Z 2 BAO erlassene Barbewegungsverordnung (BGBl. II 441/2006) in Geltung, die auszugsweise Folgendes normierte: "§ 1. …
…Mängel A. Fehlende Grundaufzeichnungen - Aufzeichnungsmängel Die Losungsgrundaufzeichnungen (Abrechnungsbelege der Taxilenker mit dem Unternehmer) wurden nicht geführt. Durch das Betrugsbekämpfungsgesetz, die Barbewegungsverordnung und den Durchführungserlass zur Barbewegungsverordnung wird genau geregelt welche Art der Erlösaufzeichnung notwendig bzw. zulässig ist. Im gewöhnlichen Taxibetrieb kommt es durch die Verwendung…
…2016 in Anspruch genommen, welche besagen würde, dass die KRL 2012 erst mit 01. Juli 2016 verpflichtend anzuwenden seien und bis zu diesem Zeitpunkt das Vorliegen der technischen Voraussetzungen laut Barbewegungsverordnung ausreichend sei. Diese Grundsätze wurden von der Bf. ordnungsgemäß umgesetzt. Im Prüfungsbericht werde darauf…
…keinesfalls gewährleistet sei, dass überhaupt sämtliche Abrechnungen mit den einzelnen Angestellten erfasst seien. Die vom Bf. genannten Automatenbonierung entspreche nicht der Barbewegungsverordnung 2007, da nur einzelnen Summen von Bonierschlüsseln vorgelegt worden seien, nicht jedoch auch der Nachweis über nicht verwendete Bonierschlüssel bzw. das erforderliche Eingabejournal…
…im Falle von Video Lotterie Terminals, Aufzeichnungen über jedes einzelne durchgeführte Spiel zu verstehen, da diese von den Einschränkungen der zu führenden Aufzeichnungen durch die Barbewegungsverordnung ausdrücklich ausgenommen sind. Vorgelegt wurden lediglich Auszüge, welche die monatlich eingespielten und buchhalterisch erfassten Bruttospieleinnahmen (Kasseninhalte), die Provisionen (Vermittlungsentgelte)…
…ob sie um schon getätigte Ausgaben verringert worden ist bzw. ob sie der real eingehobenen Tageslosung überhaupt entspricht. Auch wenn bei der vereinfachten Losungsermittlung nach der Barbewegungsverordnung in deren Anwendungsbereich die Betriebseinnahmen nicht einzeln erfasst werden müssen, sondern durch Rückrechnung aus ausgezählten End- und Anfangsbeständen…