…Bestimmung, im vorliegenden Fall somit aus dem Normzweck des § 201 BAO idF BGBl. I 97/2002. Die Neufassung des § 201 BAO durch das AbgRmRefG dient primär der Harmonisierung der Rechtswirkungen (insbesondere im Bereich des Rechtsschutzes ) von Selbstberechnungen und von Veranlagungsbescheiden (siehe 1128 BlgNR 21. GP…
…ist, unterläßt oder wenn sich die Erklärung als unvollständig oder die Selbstberechnung als nicht richtig erweist. Innerhalb derselben Abgabenart kann die Festsetzung mehrerer Abgaben in einem Bescheid zusammengefaßt erfolgen." Mit dem Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz (AbgRmRefG), BGBl I 97/2002, wurde § 201 BAO grundlegend neu gefasst. …
…29.09.2011, 2008/16/0087; Orientierung an der Intention des Gesetzgebers, VwGH 31.03.1998, 93/13/0130). Für die Ermittlung der Intention der Gesetzgebung seien Gesetzesmaterialien eine wertvolle Quelle. Nach den Gesetzesmaterialien zum Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz (BGBl I 97/2002, GP XXI IA…
…18.11.1993, 92/16/0068). Der Normzweck der Neufassung des § 201 BAO durch BGBl. I 97/2002 spricht daher dafür, dass auch im Bereich des § 201 BAO dem Prinzip der Rechtsmäßigkeit der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtssicherheit zukommt. Im vorliegenden Fall wurde Darlehensgebühren…
…dass hinsichtlich der Vorschreibung für das Jahr 2006 bereits Verjährung eingetreten sei. Über die Beschwerden wurde erwogen: 1. Verjährung Die Wiederaufnahme aller drei Verfahren der Jahre 2006 bis 2008 erfolgte nach § 303 Abs. 4 Bundesabgabenordnung (BAO) idF BGBl. I 97/2002 jeweils von Amts wegen. …
…über die Beschwerde gegen den Körperschaftsteuerbescheid 2008 wird gem. § 271 BAO bis zur Erledigung der Beschwerde gegen den Wiederaufnahmebescheid ausgesetzt. 2. Sachverhalt Die Wiederaufnahme des Verfahrens Körperschaftsteuer 2008 erfolgte gem. § 303 Abs 4 BAO idF 2012 (BGBl I 97/2002) aufgrund der Feststellungen der abgabenbehördlichen…
…das Besteuerungsrecht zukommt. Vielmehr verweist der Bf auf den Vertrauensschutz in § 117 BAO und den Grundsatz von Treu und Glauben. 50) Soweit in der Beschwerde auf die mit BGBl. I 97/2002 (AbgRmRefG) eingeführte Bestimmung in § 117 BAO verwiesen wird, in der damals vorgesehen war…
…durch das AbgRmRefG, BGBl. I 97/2002 diente primär der Harmonisierung der Rechtswirkungen (insbesondere im Bereich des Rechtsschutzes) von Selbstberechnungen und von Veranlagungsbescheiden. Erstmalige Festsetzungen von Selbstberechnungsabgaben sollen somit grundsätzlich nur innerhalb jener Fristen (und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen) zulässig sein, in denen bei…
…ist nach den Grundsätzen von Zweckmäßigkeit und Billigkeit zu treffen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl VwGH 24.10.2000, 95/14/0085, zu § 299 BAO idF vor dem BGBl I 97/2002) kommt im Bereich des § 299 BAO dem Prinzip der Rechtmäßigkeit der Vorrang…
…das Erfordernis einer Ermessensübung, um das Ergehen des jeweiligen Bescheides schließlich zu bestätigen oder den jeweiligen Bescheid aufzuheben. Das gesamte Konzept des § 201 BAO (seit BGBl. I 97/2002) sei darauf angelegt, die Selbstbemessung einem "Bescheid des Abgabenschuldners an sich selbst" gleichzusetzen. Aus dem Vorbringen…
…Bestimmung, im vorliegenden Fall somit aus dem Normzweck des § 201 BAO idF BGBl. I 97/2002. Die Neufassung des § 201 BAO durch das AbgRmRefG dient primär der Harmonisierung der Rechtswirkungen (insbesondere im Bereich des Rechtsschutzes) von Selbstberechnungen und von Veranlagungsbescheiden (siehe 1128 BlgNR 21. GP…
…Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Die maßgeblichen Kriterien für die Übung des Ermessens ergeben sich primär aus der Ermessen einräumenden Bestimmung, im vorliegenden Fall somit aus dem Normzweck des § 201 BAO idF BGBl. I 97/2002.
… 299 BAO idF AbgRmRefG BGBl I 97/2002 lautet: "(1) Die Abgabenbehörde erster Instanz kann auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufheben. (2) Mit dem aufhebenden Bescheid ist der den aufgehobenen Bescheid ersetzende…
…29.09.2011, 2008/16/0087; Orientierung an der Intention des Gesetzgebers, VwGH 31.03.1998, 93/13/0130). Für die Ermittlung der Intention der Gesetzgebung seien Gesetzesmaterialien eine wertvolle Quelle. Nach den Gesetzesmaterialien zum Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz (BGBl I 97/2002, GP XXI IA…
…Antrag erfolgt, da § 303 Abs. 4 BAO idF BGBl. I 97/2002 im Wesentlichen die sinngemäße Anwendung der (dazumal ausschließlich auf die Wiederaufnahme auf Antrag bezogenen) Wiederaufnahmegründe des § 303 Abs. 1 BAO normierte. Weiters führt die Behörde in der Beilage zum Prüfungsbericht aus, dass diese…
…Amts wegen und nicht auf Antrag erfolgt, da § 303 Abs. 4 BAO idF BGBl. I 97/2002 im Wesentlichen die sinngemäße Anwendung der (dazumal ausschließlich auf die Wiederaufnahme auf Antrag bezogenen) Wiederaufnahmegründe des § 303 Abs. 1 BAO normierte. 4.1.2. Geltend gemachte Wiederaufnahmegründe / Tatsachenkomplex…
…anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist gemäß § 303 Abs 4 BAO (idf BGBl I 97/2002) unter den Voraussetzungen des Abs 1 lit a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen…
…Behandlung einer nicht fristgerecht eingebrachten Bescheidbeschwerde (vormals Berufung) neu gestaltet. Nach der bis 31.12.2013 gegoltenen Rechtslage des § 273 Abs 1 BAO, zuletzt idF BGBl I 97/2002, war die Berufung u.a. dann durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde…
…und der Werbungskosten des Jahres 2003, welche auch für das Jahr 2002 galten, wurden in der mündlichen Verhandlung am 8. April 2026 außer Streit gestellt. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Gemäß § 303 Abs. 4 BAO idF BGBl I 97/2002 ist eine Wiederaufnahme des…
…mit den Gesetzesmaterialien und der Judikatur des VwGH analysiert. § 201 idF BGBl I 97/2002 habe den Zweck einen Gleichklang mit der bei einem durch Bescheid abgeschlossenen Verfahren geltenden Rechtslage herbeizuführen. Unstrittig sei, dass die Behörde den Bescheid auf § 201 Abs 2 Z 3 BAO…