…Anwendungsbereich des Abs 2 des Art 34 § 1 BBG 2001 wurde durch die AbgÄG 2001 (BGBl I 2001/144) und 2002 (BGBl I 2002/84) sukzessive erweitert und hat seither die für das Jahr 2006 maßgebliche Fassung erhalten. Die Materialien (827 bzw 1031 BlgNR XXI…
…Folge hätte, dass die Gegenleistung mit 3,5 % besteuert würde. 3. Zur Anwendbarkeit der Befreiungsbestimmung des Art 34 BudgetbegleitG 2001 Artikel 34 des Budgetbegleitgesetzes 2001, BGBl I 2000/142, lautet idF AbgÄG 2001, BGBl I 2001/144, AbgÄG 2002, BGBl I 2002/84, auszugsweise: "§ 1…
…1 des Budgetbegleitgesetzes 2001, BGBl I 2000/142, lautet idF AbgÄG 2001, BGBl I 2001/144, AbgÄG 2002, BGBl I 2002/84 wie Folgt: "Die durch die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie…
… 3 Abs.1 Z 2 iVm § 9 Abs.1 GebG 1957. Diese Bestimmungen tragen dem Umstand Rechnung, dass durch das Abgabenänderungsgesetz 2001, BGBl. I 2001/144 die Entrichtung mittels Stempelmarken generell abgeschafft wurde. Somit gelten die §§ 203 und 241 Abs.3 BAO sinngemäß für die…
…der Neufassung des § 14 TP 6 Abs 5 Z 1 GebG durch das mit 1. Jänner 2002 wirksame AbgÄG 2001 (BGBl I 2001/144) sind sämtliche sonstige an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Eingaben auch von der Eingabengebühr iSd § 14 TP 6 GebG befreit. Dies gilt insbesondere…
…IV Z 47 AbgÄG 2001 BGBl I 2001/144 der Gesamtwert der von jeder Partei übernommenen Leistungen (vgl. VwGH 22.03,2004, 2001/16/0040). Dabei sind die Werte aller im Vergleich vereinbarten Leistungen zusammenzurechnen. (vgl. VwGH 09.11.2000, 2000/16/0348) Bei Nutzungen…
…zu erheben." Wird eine nicht vorschriftsmäßig entrichtete feste Gebühr mit Bescheid festgesetzt, so ist nach § 9 Abs. 1 GebG des AbgÄG 2001, BGBl I 2001/144, zwingend eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 vH der verkürzten Gebühr zu erheben (vgl. VwGH vom 23. Jänner 1989…
…eine nicht vorschriftsmäßig entrichtete feste Gebühr mit Bescheid festgesetzt, so ist nach § 9 Abs. 1 GebG des AbgÄG 2001, BGBl I 2001/144, zwingend eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 vH der verkürzten Gebühr zu erheben (vgl. VwGH vom 23.01.1989, 87/15/0141…
…eine nicht vorschriftsmäßig entrichtete feste Gebühr mit Bescheid festgesetzt, so ist nach § 9 Abs. 1 GebG des AbgÄG 2001, BGBl I 2001/144, zwingend eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 vH der verkürzten Gebühr zu erheben (vgl. VwGH vom 23.01.1989, 87/15/0141…
…eine nicht vorschriftsmäßig entrichtete feste Gebühr mit Bescheid festgesetzt, so ist nach § 9 Abs. 1 GebG des AbgÄG 2001, BGBl I 2001/144, zwingend eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 vH der verkürzten Gebühr zu erheben (vgl. VwGH vom 23.01.1989, 87/15/0141…
… 3 Abs.1 Z 2 iVm § 9 Abs.1 GebG 1957. Diese Bestimmungen tragen dem Umstand Rechnung, dass durch das Abgabenänderungsgesetz 2001, BGBl. I 2001/144 die Entrichtung mittels Stempelmarken generell abgeschafft wurde. Somit gelten die §§ 203 und 241 Abs.3 BAO sinngemäß für die…
…1957. Das Entstehen der Gebührenschuld ist in § 11 GebG 1957 geregelt. Nach Z 1 des § 11 Abs. 1 GebG 1957 idF des Art VI Z 10 AbgÄG 2001, BGBl I 2001/144, entsteht die Gebührenschuld bei Eingaben, Beilagen und Protokollen iSd § 14 TP 7 Abs…
…1957. Das Entstehen der Gebührenschuld ist in § 11 GebG 1957 geregelt. Nach Z 1 des § 11 Abs. 1 GebG 1957 idF des Art VI Z 10 AbgÄG 2001, BGBl I 2001/144, entsteht die Gebührenschuld bei Eingaben, Beilagen und Protokollen iSd § 14 TP 7 Abs…
…abgegeben wird." § 33 TP 7 Abs 1 wurde mit Wirkung vom 1. 1. 2002 durch Art VI Z 40 AbgÄG 2001 BGBl I 2001/144 geändert. Alle Arten der Bürgschaft, für deren rechtliche Beurteilung die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts maßgeblich sind, unterliegen der Gebühr. Gemäß…
…zu erheben." Wird eine nicht vorschriftsmäßig entrichtete feste Gebühr mit Bescheid festgesetzt, so ist nach § 9 Abs 1 GebG des AbgÄG 2001, BGBl I 2001/144, zwingend eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 vH der verkürzten Gebühr zu erheben (vgl VwGH vom 23. Jänner 1989…
…der gegenständlichen Haftungsbescheide ohne Bezeichnung der konkreten Abgabenansprüche erfolgt sei. Gemäß § 96 Abs 1 Z 1 EStG 1988, in der im Beschwerdefall maßgebenden Fassung BGBl I 2001/144, hat bei Kapitalerträgen gemäß § 93 Abs 2 Z 1 und 2 EStG 1988 der zum Abzug Verpflichtete…
… 3 Abs.1 Z 2 iVm § 9 Abs.1 GebG 1957. Diese Bestimmungen tragen dem Umstand Rechnung, dass durch das Abgabenänderungsgesetz 2001, BGBl. I 2001/144 die Entrichtung mittels Stempelmarken generell abgeschafft wurde. Somit gelten die §§ 203 und 241 Abs.3 BAO sinngemäß für die…
…Unabhängige Verwaltungssenat auf die Notwendigkeit der Erbringung eines Nachweises von Eingaben- und Beilagengebühr hin. Nach Z 1 des § 11 Abs. 1 GebG 1957 idF des Art VI Z 10 AbgÄG 2001, BGBl I 2001/144, entsteht die Gebührenschuld bei Eingaben (§ 14 TP 6 Abs.1 )…
…Unterlassung der Entrichtung der Gebühr durch den Abgabepflichtigen, erübrigen sich daher. § 9 Abs.1 GebG in der hier anzuwendenden Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2001, BGBl I 2001/144, findet nur auf feste Gebühren für Schriften und Amtshandlung Anwendung, die im Vergleich zu den auf die Rechtsgeschäfte…
…Abs.1 GebG. Diese Bestimmungen tragen dem Umstand Rechnung, dass durch das Abgabenänderungsgesetz 2001, BGBl I 2001/144 die Entrichtung mittels Stempelmarken generell abgeschafft wurde. Zunächst grundsätzlich festzustellen: Im Sinne des § 14 TP 6 Abs.5 Z 1 unterliegen sämtliche Eingaben (z.B. Wiedereinsetzungsanträge gegen…