…Bf, ist als Automatenaufsteller tätig. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Überprüfung der Jahre 2013 – 2016 wurden vom Finanzamt folgende Unstimmigkeiten festgestellt: - Im Jahr 2016 wurden nur bis Juli Erlöse gebucht, danach nicht mehr - eine verbuchte Handyrechnung konnte keinem Mitarbeiter zugerechnet werden - es lag kein Kassabuch vor…
…Losungen auf ein Bankkonto zur Einzahlung gebracht. Dem Pflichtigen war es jedoch nicht möglich, Aufzeichnungen über Zählwerkstände vorzulegen. Die Bp sieht in Anlehnung an die Bestimmungen für Automatenaufsteller eine Aufzeichnungspflicht für Zählwerkstände auch bei Getränkeautomaten (Grundaufzeichnung). Die Nichterfassung bzw. Nichtvorlage der Aufzeichnungen über die Zählwerkstände…
…Anwendung kommen, da das Getränk und nicht das Pulver an sich geliefert werden. Beim Verkauf von Getränken mittels eines Getränkeautomaten liefert der Automatenaufsteller seinem Abnehmer Getränke und nicht die Grundstoffe für diese Getränke. Da der Abnehmer an den Grundstoffen auch kein eigenständiges Interesse hat, stehen…
…sei vor der Insolvenz gestanden. Um diese abzuwehren, habe er seine guten Kontakte zur Gastronomie genutzt und große Zigarettenmengen an Restaurants und in der Folge auch an zwei Automatenaufsteller verkauft. Diese Abnehmer seien jedoch zur Abnahme großer Mengen nur bereit gewesen, wenn sie Preisnachlässe erhielten…
…Verfassungsgerichtshofes ist dem Abgabengesetzgeber nicht entgegenzutreten, wenn er die im öffentlichen Interesse liegenden Ziele durch eine Erhöhung der Abgabenbelastung erreichen möchte. Dass damit eine Verminderung der Rentabilität für den Automatenaufsteller einhergehen kann und einige Standorte nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können, führt - wie der Verfassungsgerichtshof…
…der Automatenaufstellung oder des Spielens mit Hilfe einer Erhöhung der Abgabenbelastung erreichen möchte. Sollten damit potentielle Spieler wegen mangelnder Attraktivität vom Spielen abgehalten werden, liegt dies genau in der - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - Absicht des Gesetzgebers. Dass damit eine Verminderung der Rentabilität für den Automatenaufsteller…
…der Automatenaufstellung oder des Spielens mit Hilfe einer Erhöhung der Abgabenbelastung erreichen möchte. Sollten damit potentielle Spieler wegen mangelnder Attraktivität vom Spielen abgehalten werden, liegt dies genau in der - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - Absicht des Gesetzgebers. Dass damit eine Verminderung der Rentabilität für den Automatenaufsteller…
…der Automatenaufstellung oder des Spielens mit Hilfe einer Erhöhung der Abgabenbelastung erreichen möchte. Sollten damit potentielle Spieler wegen mangelnder Attraktivität vom Spielen abgehalten werden, liegt dies genau in der - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - Absicht des Gesetzgebers. Dass damit eine Verminderung der Rentabilität für den Automatenaufsteller…
…der Automatenaufstellung oder des Spielens mit Hilfe einer Erhöhung der Abgabenbelastung erreichen möchte. Sollten damit potentielle Spieler wegen mangelnder Attraktivität vom Spielen abgehalten werden, liegt dies genau in der - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - Absicht des Gesetzgebers. Dass damit eine Verminderung der Rentabilität für den Automatenaufsteller…
…Verfassungsgerichtshofes ist dem Abgabengesetzgeber nicht entgegenzutreten, wenn er die im öffentlichen Interesse liegenden Ziele durch eine Erhöhung der Abgabenbelastung erreichen möchte. Dass damit eine Verminderung der Rentabilität für den Automatenaufsteller einhergehen kann und einige Standorte nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können, führt - wie der Verfassungsgerichtshof…
…der Automatenaufstellung oder des Spielens mit Hilfe einer Erhöhung der Abgabenbelastung erreichen möchte. Sollten damit potentielle Spieler wegen mangelnder Attraktivität vom Spielen abgehalten werden, liegt dies genau in der - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - Absicht des Gesetzgebers. Dass damit eine Verminderung der Rentabilität für den Automatenaufsteller…
…wenn er die im öffentlichen Interesse liegenden Ziele durch eine Erhöhung der Abgabenbelastung erreichen möchte. Dass damit eine Verminderung der Rentabilität für den Automatenaufsteller einhergehen kann und einige Standorte nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können, führt - wie der VfGH schon in seiner Vorjudikatur ausgesprochen hat -…
…Aufsteller noch Eigentümer der Geräte war, sondern wie lhnen bereits mitgeteilt wurde, meine selbstständige Tätigkeit als Automatenaufsteller mit Ende 2014 beendet habe. Sie haben es bewusst unterlassen, die Ergebnisse der Ermittlung des Aufstellers und Eigentümers durch die Polizei (welche ja das Beschlagnahmeverfahren führt), mir vorzuhalten…
…Verfassungsgerichtshofes ist dem Abgabengesetzgeber nicht entgegenzutreten, wenn er die im öffentlichen Interesse liegenden Ziele durch eine Erhöhung der Abgabenbelastung erreichen möchte. Dass damit eine Verminderung der Rentabilität für den Automatenaufsteller einhergehen kann und einige Standorte nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können, führt — wie der Verfassungsgerichtshof…
…dass nach Ansicht des Fachbereiches die slN der Betreiber der elektronischen Lotterie sei. Der Automatenaufsteller dagegen erbringe eine aus mehreren Komponenten zusammengesetzte einheitliche Leistung, die von der Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten geprägt sei und somit eine einheitliche Grundstücksleistung darstelle. Das Finanzamt erließ am 7.2.2014…
…Der genaue Grund dafür ist Frau Bf. nicht mehr bekannt. Entweder war es aufgrund persönlicher Differenzen mit dem Automatenaufsteller (Herr W) oder wurde ein persönlich haftender Mieter vom Vermieter verlangt. Ich möchte nochmals festhalten, dass es Frau Bf. aufgrund einer Vorstrafe gar nicht möglich gewesen…
…der Marktgemeinde B sowie beim Magistrat A die betreffenden Automaten an beiden Standorten nachvollziehbar von der Firma „AutomatenGmbH“ registriert und bewilligt. Eine Aushändigung von Grundaufzeichnungen bei den Automatenerlösen könne der Abgabenbehörde nicht vorgelegt werden, da diese vom Automatenaufsteller zu führen sind. Weiter sei zu bemerken…
…56,- € werde noch in diesem Monat nachbezahlt werden. Es sei unrichtig, die V. als den Automatenaufsteller zu behandeln, dieser sowie Betreiber sei die GS., es sei auch deren Abgabenkonto für Verrechnungen zu verwenden. Beigelegt war dem Schreiben das Anmeldeformular der beiden Spielapparate für Jänner…
…betriebenen term. und betrieb diese von diesem Zeitpunkt an auf eigenen Namen und Rechnung. Laut Aktenvermerk vom 1. Juni 2011 anlässlich der USO-Prüfung bei der E-GmbH (Vertragspartner der V-GmbH ) war b isheriger Vertragspartner des Firmenkreises als Automatenaufsteller die Fa. V-GmbH . Wegen…