…vom 21.06.2013 betreffend Festsetzung von Aussetzungszinsen entschieden und die Aussetzungszinsen wurden mit € 51.791,87 festgesetzt. Dadurch erfolgte eine Verböserung in der nun mittels Vorlageantrag angefochtenen Beschwerdevorentscheidung. Betreffend den Bescheid über die Festsetzung von Aussetzungszinsen 2015 vom 27.10.2015 wurde im…
…wurde dieser Betrag zweimal gebucht, gemäß Seite 2 im Dokument Rechnungsbeleg "B10_69 0724463 Rechnungen ***T***" aber jedenfalls einmal tatsächlich ausgewiesen. Die Aberkennung und damit Verböserung 2010 im Zusammenhang mit MIAS Daten bezüglich das Unternehmen ***Person-B*** erfolgte zum einen, weil auch für diese Umsätze…
…würden. Die sonstigen Werbungskosten für 2012 würden 123,00 € (Säumniszuschlag) betragen. Die für das Jahr 2013 erklärten übrigen Werbungskosten wurden um KFZ-Steuer (5.985,98 €), anteilige Aussetzungszinsen (984,41 €) und Säumniszuschläge (126,00 €) gekürzt, weil diesbezüglich keine Begründung bzw. Nachweise…
…März 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 2. März 2018 betreffend Aussetzungszinsen 2018 Steuernummer ***BF1StNr1*** uRecht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird - ersatzlos - aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…493,47 betragen, die Aussetzungszinsen € 11.775,33. Nach einem Telefonat sei vom Finanzamt die Aussetzung wiederum gewährt, die zu diesem Zeitpunkt fälschlicherweise berechneten Aussetzungszinsen aber nicht storniert worden. So sei es dazu gekommen, dass nunmehr neuerlich Zinsen berechnet worden seien, welche die im…
…infolge einer Aussetzung der Einhebung ein Zahlungsaufschub eintritt, Aussetzungszinsen in Höhe von zwei Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten. Nach dem festgestellten Sachverhalt wurde die Aussetzung der Einhebung von Abgabenschuldigkeiten in Höhe von X Euro, Y Euro und Z Euro (Gesamtbetrag…
…dass gemäß § 212a Abs. 9 BAO Ausetzungszinsen vor Erlassung des den Antrag auf Aussetzung der Einhebung erledigenden Bescheides nicht festzusetzen sind, soferne dem Aussetzungsantrag nicht stattgegeben werde. Weiters habe der Beschwerdeführer in der Beschwerdesache gegen den Haftungsbescheid einen Vorlageantrag gestellt, welchem laut Vorlagebericht vom 15…
…Pölten vom 28.01.2014, vertreten durch H., betreffend Aussetzungszinsen nach der am 28.5.2015 in 1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 2b, durchgeführten mündlichen Senatserhandlung zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach…
…23, 8600 Bruck an der Mur, vom 04.07.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 30.05.2014 betreffend Festsetzung von Aussetzungszinsen zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…setzte das Finanzamt betreffend "Zwangs-, Ordnungs- und Mutwillensstrafen 01/2016" Aussetzungszinsen in Höhe von insgesamt € 266,57 fest, nachdem bescheidmäßig der Ablauf der Aussetzung der Einhebung verfügt worden ist. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 15.Juli 2024 das Rechtsmittel der Bescheidbeschwerde und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter D in der Beschwerdesache RG über die Beschwerde vom 04.04.2014 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart, sämtliche vom 06.03.2014, betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) für die Jahre 2008…
…vertreten durch WTH , über die Beschwerde vom 06.05.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 22.04.2016 betreffend Aussetzungszinsen zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach…
…den Bescheid des Zollamtes Graz vom 27. April 2012, Zl. 700000/04076/01/2012, betreffend die Festsetzung von Aussetzungszinsen zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird Folge gegeben. Der Bescheid des Zollamtes Graz vom 27. April 2012, Zl. 700000/04076/01/2012, wird aufgehoben. Eine Revision…
…Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Eine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Frage, ob in Rechtskraft erwachsene Bescheide über die Festsetzung von Aussetzungszinsen amtswegig aufzuheben sind, wenn jener Einkommensteuerbescheid, der zu…
…Februar 2017, Zl. 420000/068093/2017, betreffend Aussetzungszinsen zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs.4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig…
…vertreten durch V, über die Beschwerde vom 17.07.2019 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr vom 21.05.2019, betreffend Aussetzungszinsen zu StNr. XY zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist…
…Adresse2, gegen den Bescheid des Zollamtes Graz vom 19. September 2014, Zahl: 700000/aaa/2014, betreffend die Festsetzung von Aussetzungszinsen im Betrage von € 560,22 für den Zeitraum vom 16. August 2013 bis zum 21. August 2014 gemäß Art. 244 ZK iVm § 212a BAO…
…2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Spittal Villach vom 13. September 2018, betreffend die Abweisung eines Aussetzungsantrages nach § 212a Bundesabgabenordnung (BAO) und die Festsetzung von Aussetzungszinsen gemäß § 212a Abs. 9 BAO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses…
…Februar 2013, Zahl ******/*****/11/2010, setzte das Zollamt die Aussetzungszinsen unter Heranziehung des Betrages von Euro 138.870,69 als Bemessungsgrundlage abweichend mit Euro 27.518,16 neu fest. Der Bemessungszeitraum wurde gleichzeitig bis zum 21. Mai 2012 verlängert In der Begründung führte das Zollamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger über die Beschwerden der X., vertreten durch die KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, und die Trias Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Reichsstraße 126, 6800 Feldkirch, gegen…