…BAO tritt durch die Aufhebung des die Wiederaufnahme des Verfahrens bewilligenden oder verfügenden Bescheides das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor seiner Wiederaufnahme befunden hat. Durch die Aufhebung des Wiederaufnahmsbescheides scheidet somit ex lege der neue Sachbescheid aus dem Rechtsbestand aus…
…BAO tritt durch die Aufhebung des die Wiederaufnahme des Verfahrens bewilligenden oder verfügenden Bescheides das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor seiner Wiederaufnahme befunden hat. Durch die Aufhebung des Wiederaufnahmsbescheides scheidet somit ex lege der neue Sachbescheid aus dem Rechtsbestand aus…
…der Wiederaufnahmebescheid aufgehoben, so tritt nach § 307 Abs 3 BAO das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor seiner Wiederaufnahme befunden hat. Durch die Aufhebung der Wiederaufnahmebescheide scheiden somit die neuen Sachbescheid ex lege aus dem Rechtsbestand aus (vgl. Ritz/Koran, BAO7 …
… 307 Abs. 3 BAO scheidet der am 7. November 2017 erlassene Einkommensteuerbescheid 2014 ex lege aus dem Rechtsbestand aus und der alte Sachbescheid betreffend Einkommensteuer 2014 vom 14. Juli 2015 lebt wieder auf (siehe auch VwGH 28.2.2012, 2009/15/0170). Da der Bescheidbeschwerde…
…Diese Wiederaufnahmebescheide werden aufgehoben. Die Nichtfeststellungsbescheide gemäß § 188 BAO vom 17.02.2021 und die Umsatzsteuerbescheide vom 22.02.2021 für 2018 und 2019 scheiden ex lege aus dem Rechtsbestand aus. III. Die Beschwerde der BF2 gegen den Feststellungsbescheid für das Jahr 2013 vom 16…
…Wird ein Wiederaufnahmebescheid aufgehoben, so tritt nach § 307 Abs. 3 BAO das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor seiner Wiederaufnahme befunden hat. Durch die Aufhebung des Wiederaufnahmsbescheides scheidet somit ex lege der neue Sachbescheid aus dem Rechtsbestand aus (vgl. Ritz, BAO6, …
… 307 Abs. 3 BAO in die Lage zurück, in der es sich vor seiner Wiederaufnahme befunden hat, der neue Sachbescheid scheidet ex lege aus dem Rechtsbestand aus und der alte Sachbescheid lebt wieder auf (VwGH vom 28.2.2012, 2009/15/0170). Die am 19…
…Vorlageantrag vom 21.10.2021 trete gemäß § 264 Abs. 7 BAO ex lege aus dem Rechtsbestand. Zur Information werde an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass vom Finanzamt eine neuerliche Wiederaufnahme mit der Anführung von konkreten Beweismitteln und Tatsachen, die nach abgeschlossenem Verfahren neu hervorgekommen seien…
…Wird ein Wiederaufnahmebescheid aufgehoben, so tritt nach § 307 Abs. 3 BAO das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor seiner Wiederaufnahme befunden hat. Durch die Aufhebung des Wiederaufnahmsbescheides scheidet somit ex lege der neue Sachbescheid aus dem Rechtsbestand aus (vgl. Ritz, BAO6, …
…das Verfahren gemäß § 307 Abs. 3 BAO in die Lage zurück, in der es sich vor seiner Wiederaufnahme befunden hat, der neue Sachbescheid scheidet ex lege aus dem Rechtsbestand aus und der alte Sachbescheid lebt wieder auf (VwGH vom 2. Februar 2012, 2009/15/0170…
…das Verfahren gemäß § 307 Abs. 3 BAO in die Lage zurück, in der es sich vor seiner Wiederaufnahme befunden hat, der neue Sachbescheid scheidet ex lege aus dem Rechtsbestand aus und der alte Sachbescheid lebt wieder auf (VwGH vom 2. Februar 2012, 2009/15/0170…
…tritt nach § 307 Abs 3 das insbesondere im Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor seiner Wiederaufnahme befunden hat. Durch die Aufhebung des Wiederaufnahmsbescheides scheide somit ex lege der neue Sachbescheid aus dem Rechtsbestand aus (zB VwGH 15.11.2005, 2004/14…
…zu dem Ergebnis, dass diese ersatzlos aufzuheben sind und somit die Verfahren gemäß § 307 Abs. 3 BAO wieder in die Lage zurücktreten, in der sie sich vor seiner Wiederaufnahme befunden haben. Die diesbezüglichen rechtskräftigen neuen Sachbescheide scheiden somit ex lege aus dem Rechtsbestand aus und…
…nach § 307 Abs. 3 BAO das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor seiner Wiederaufnahme befunden hat. Durch die Aufhebung des Wiederaufnahmebescheides scheidet somit ex lege der neue Sachbescheid aus dem Rechtsbestand aus (VwGH 28.10.2008, 2006/15/0102). Es ist…
…so tritt nach § 307 Abs 3 BAO das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor seiner Wiederaufnahme befunden hat. Durch die Aufhebung des Wiederaufnahmsbescheides scheidet somit ex lege der neue Sachbescheid aus dem Rechtsbestand aus ( VwGH 15.11.2005, 2004/14/0108…
…Folge gebe, die Gegenstandsloserklärung betreffend Einkommensteuer ex lege aus dem Rechtsbestand trete oder diese Gegenstandsloserklärung mittels Revision bekämpft werden müsse. Nach Einleitung des Vorverfahrens hat sich der Mitbeteiligte am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof nicht beteiligt." Die Aufhebung des BFG-Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes gemäß §…
…den (neuen) Sachbescheiden anfechtbar. Wird ein Wiederaufnahmebescheid im Beschwerdeverfahren aufgehoben, würde ex lege der (neue) Sachbescheid aus dem Rechtsbestand ausscheiden. Zur Unzulässigkeit der Revision: Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt…
…Einkommensteuerbescheid aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist, schlagartig und grundlegend geändert: Auf Grund des Ausscheidens des ESt Bescheides vom 3. Dezember 2013 aus dem Rechtsbestand ist der verfahrensgegenständliche Antrag gemäß § 295 Abs. 4 BAO nicht mehr denkmöglich, da ein Bescheid, der nicht mehr im Rechtsbestand ist…
…weshalb der gegen den Wiederaufnahmebescheid betreffend Einkommensteuer 2007 gerichteten Beschwerde im Ergebnis Folge zu leisten und der Wiederaufnahmebescheid aufzuheben war. 2. Einkommensteuer: 2.1. Einkommensteuer 2007: Durch die Aufhebung des Wiederaufnahmebescheides betreffend Einkommensteuer 2007 scheidet der neue Sachbescheid ex lege aus dem Rechtsbestand aus (s…
…für 2014 und 2015 der Fall, führt doch die mit Revision bekämpfte Aufhebung der Aufhebungsbescheide iSd § 299 BAO für diese Jahre ohne aufschiebende Wirkung ex lege zum Ausscheiden der ersetzenden Umsatzsteuerbescheide aus dem Rechtsbestand. 5. Abschließende rechtliche Würdigung Fest steht, dass es sich beim Interesse…