…Dies ändert aber nichts daran, dass nach der erteilten Bewilligung im gegenständlichen Fall immer nur eine einzige Person zur selben Zeit am selben Ort eingesetzt werden darf. Eine Auslegung von Tarif D Post 5 des Wiener Gebrauchsabgabegesetzes 1966 dahingehend, dass "dabei auf die jeweiligen eingesetzten…
…Gesetzgebung und iSd gebotenen Sorgfaltspflicht als Beamte ausüben würden, würden anders aussehen. Es liege nicht im subjektiven und/oder persönlichen Ermessen der Bearbeiterinnen Fr. D/E eine Causa zu überprüfen oder zu entscheiden. Subjektive Meinungen, Ansichten, pers. Zweifel o.a., iwF die missbräuchliche Auslegung von…
…Fall die Revision nicht von Gesetzes wegen ausgeschlossen ist, ist das Verwaltungsgericht Wien im vorliegenden Fall nicht letztinstanzliches Gericht im Sinne des Art 267 Abs. 3 AEUV iVm Art 83 Abs. 2 B-VG. Ob die Entscheidung über eine Frage der Auslegung des Art 45…
…zwar von Anfang möglich gewesen, den Namen des jeweiligen Datenhalters mitzuteilen, jedoch erschien dies aufgrund der Formulierung in § 15 Abs. 2 WTFG "in den Geschäftsunterlagen vorhandene Identifikationsdaten" nicht geschuldet, da eben objektiv keine der im Gesetz genannten Daten bei XY vorlägen. Auch eine Auslegung von…
…jedoch mit Ausnahme von Ziffer 1 angefügt. Bereits mit Bundesgesetz vom 30.11.1993, BGBl 818/1993 (Steuerreformgesetzes 1993), wurde die Wortfolge "Für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, steht kein Kinderabsetzbetrag zu" in den damals ungegliederten Gesetzestext eingefügt. Diese Gesetzesänderung entspringt der Position…
…werden können (vgl VfGH 26. September 2014, E 304/2014, mwN). Da im Beschwerdefall die Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht von Gesetzes wegen ausgeschlossen ist, stellt das Bundesfinanzgericht kein letztinstanzliches Gericht im Sinne des Art 267 Abs. 3 AEUV dar. Seine Entscheidungen können noch mit…
…die Auslegung von Gesetzesbestimmungen maßgeblich heranzuziehen sind. Im gegenständlichen Fall wurde in den Materialien zur gegenständlichen Novelle des Wiener Baumschutzgesetzes klargestellt, dass auch anhängige Verfahren nach der neuen Rechtslage zu beurteilen sind. Die durch die erkennende Behörde vorgenommene Vorschreibung der Ausgleichsabgabe in Höhe von €…
…2018, Ra2018/16/0119). Die Auslegung des Vertragspunktes 11.3, ob im Einzelfall ein Weitergaberecht oder ein Präsentationsrecht vereinbart wurde und ob die vorzeitige Auflösungsmöglichkeit des Vertrages hier nur auf einzelne bestimmt bezeichnete Gründe beschränkt ist, stellt daher keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung dar.  …
…mit einzubeziehen. Dabei dürfe der Rechtsanwender den Gesetzgeber nicht korrigieren, wenn dieser eine Wertungsentscheidung getroffen habe. Die Wortinterpretation sowie die teleologische Auslegung des § 205a BAO würden zu dem Schluss führen, dass diese Norm auf den vorliegenden Sachverhalt nicht anzuwenden sei. Die von der Bf. vorgeschlagene…
…in der dem Bf. ermöglicht wird, den Bescheid inhaltlich zu bekämpfen bzw. diesen nicht in Rechtskraft erwachsen zu lassen. Nach der oben angeführten Rechtsprechung betreffend die Auslegung von Parteienvorbringen, könnte daher allenfalls in Betracht kommen, dass der Bf. keine Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens 2018 beantragen wollte…
…Anteile von ausländischen Kommanditisten mittels Einbringung steuerfrei veräußert werden, während ein in Österreich ansässiger Kommanditist eine solche Entsteuerung nicht erreichen kann (siehe Mayr, RdW 2008, 815 [816]). Diese Auslegung würde im Ergebnis zu einer Entsteuerung führen, weshalb sie dem Sinn und Zweck des Gesetzes widerspricht…
…1 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) verstoßen, sich nicht selbst oder nahe Angehörige bezichtigen zu müssen. Die EMRK stehe im Verfassungsrang. Gesetzesakte von Gebietskörperschaften hätten sich daran zu orientieren. Eine verfassungskonforme Auslegung von § 2 Abs. 1 Parkometergesetz führe daher zum Ergebnis, dass das gegenständliche Straferkenntnis aufzuheben und…
…268) ebenfalls ins Leere. Dieser äußert sich dort nur zur Frage der Bindungswirkung von (aufhebenden) VwGH-Entscheidungen, geht nicht auf EuG-Entscheidungen ein und befasst sich nicht mit der Auslegung von nationalen Gesetzesbedingungen. Das EAVG enthält keine zeitliche Begrenzung und die Bedingung des § 4 Abs…
…Datenschutzes sei nur mit gesetzlicher Anordnung zulässig. Eine solche Anordnung fehle im Einkommensteuergesetz. Im Vorlageantrag selbst verwies der BF ergänzend auf das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 06.07.2017, RV/7102793/2014, in dem das Bundesfinanzgericht selbst erkannt habe: "Bei Auslegung von Verwaltungsgesetzen hat die…
…im konkreten Fall, ob einem Antrag auf Aufhebung der Beschwerdevorentscheidung vom 18. September 2015 gemäß § 299 BAO Folge zu geben ist, weil der Spruch dieser Beschwerdevorentscheidung wegen einer unzutreffenden Auslegung von § 124b Z 53 letzter Satz EStG 1988 idF BGBl. I, 54/2002, seitens der…
…Erklärte, nicht das Gewollte. Allerdings ist das Erklärte der Auslegung zugänglich. Parteierklärungen sind nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen, dh es kommt darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszweckes und der der Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss. Im…
…ist es unerheblich, ob der nationale Gesetzgeber die Änderung des früheren nationalen Rechts aufgrund einer zutreffenden oder unzutreffenden Auslegung des Gemeinschaftsrechts vornahm. Die Beantwortung der Frage, ob sich eine solche Änderung einer nationalen Bestimmung auch auf die Anwendbarkeit von Art 176 Abs. 2 auf eine…
…das von der belangten Behörde angestrebte Ergebnis nicht im Wege der Auslegung von § 22 Abs. 1 UStG 1994 erzielt werden kann: Eine Gesetzesbestimmung erfordert ihre Auslegung nur dann, wenn sie mehrdeutig, missverständlich oder unvollständig ist. Dabei begründet der äußerste mögliche Wortsinn die Grenze jeglicher Auslegung…
…insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird (Art. 133 Abs. 4 B-VG). Zur der strittigen Rechtsfrage, über die Auslegung des Gesetzesbegriffes „verliert“…
…Willen der Parteien entsprechen würden. Der Parteiwille sei nur zu berücksichtigen, soweit er im Vertragstext Niederschlag gefunden habe. Eine Auslegung anhand von Ziel und Zweck, die aus dem Vertragswortlaut nicht gewonnen werden könne, sei jedenfalls unzulässig. Art I sehe eine „effektive“ Besteuerung vor. Der Bf…