…a bis c, die von einer inländischen auszahlenden Stelle (§ 95 Abs. 3 Z 4) ausbezahlt werden. Gemäß § 1 Abs 2 Auslands-KESt-Verordnung 2003, BGBl II Nr. 393/2003 kann beim Abzug von Kapitalertragsteuer von Kapitalerträgen iSd § 93 Abs 2 Z 1 lit e des…
…entrichtete Quellensteuer im Ausmaß von jeweils 7% bzw. Euro 19,19 und 19,08 sowie darauf, dass der im DBA Japan festgesetzte Prozentsatz für Dividenden wie der beschwerdegegenständlichen gemäß dessen Art 9 Abs 1 20% beträgt, sind gemäß § 1 Abs 2 Auslands-KESt-Verordnung 2003…
…Aufwandsverrechnung vorzunehmen, eine eigenständige Verwendungsreihenfolge sowie eine spezifische Verlustverrechnung zu beachten. Es erfolgte eine Zuordnung der erzielten Erträge zu ordentlichen und außerordentlichen Erträgen; es musste der Aufwand verursachungsgerecht zugeordnet werden; die im Ausland bezahlten Quellensteuern mussten zugeordnet werden und nach Maßgabe der Auslands-KESt-VO…
…des Finanzamtes Platz greifen, müsste die Auslands-KESt Verordnung wie bereits in der Beschwerde dargelegt anders textiert sein. Gleichzeitig beantragte die Bf. die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und die Entscheidung durch den Senat. Mit Beschluss des Bundesfinanzgerichtes vom 18.10.2022 wurde die Bf. aufgefordert…
…tritt die Ausnahme der Auslands-KESt-Verordnung zu allen anderen Ausnahmen des § 94 EStG hinzu. Aus den dargelegten Gründen war daher wie im Spruch zu entscheiden. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer…
…Frage des Vorsatzes nichts gewonnen werden. Was den Hinweis auf die Steuerbelastung betrifft, ist anzumerken, dass die EU-Quellensteuer im besagten Zeitraum bereits 20% betrug und daher der österreichischen Kapitalertragsteuer schon sehr nahekam. Hinzuweisen ist schließlich, dass die von den österreichischen Banken einbehaltene "Auslands-KESt"…
…einer im Ausland ansässigen "Briefkastengesellschaft" die hinter ihr stehende Person angesehen werden (vgl. VwGH 11.7.1995, 91/13/0154, 0186; VwGH 28.11.2000, 97/14/0062). Der Verwaltungsgerichtshof hätte schon mehrfach zu Zahlungen an eine "Briefkastenfirma" ausgeführt, dass mit der Nennung von Personen…
…KESt-Erstattung der Bf. waren folglich als unbegründet abzuweisen, weil gemäß §188 InvFG 2011 die Dividendenausschüttungen der österreichischen Kapitalgesellschaften den Anteilscheininhabern eines ausländischen Investmentfonds und nicht dem Fonds zuzurechnen sind und weil sie daher nicht Einkünfte des Fonds, sondern Einkünfte der Anteilsinhaber darstellen. Der Vorschrift…
…In- und Ausland durchzuführen. Solche vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaften sind eindeutig gegenüber ausländischen Investmentfonds in dergleichen Rechtsform bessergestellt, wenn sie Dividenden anderer österreichischer Kapitalgesellschaften beziehen. Wenn daher inländische Körperschaften gern. § 10 iVm § 24 KStG iVm § 46 Abs 2 EStG die KESt auf Beteiligungserträge aufgrund von Portfoliobeteiligungen erstattet…
…die Tätigkeit (risikogestreute Kapitalanlage) im Ausland im Rahmen einer Körperschaft ausgeführt wird, unabhängig davon, ob es sich aufsichtsrechtlich um einen Investmentfonds handelt. Die Verweigerung der KESt-Rückerstattung sei ein notwendiges und gelindes Mittel, um das Ziel der Vermeidung von Missbrauch durch Umgehung der nationalen Fondsbesteuerung…
…gegenübersteht. Dem Antrag auf KESt-Rückerstattung war unter Berücksichtigung der Rechtsanschauung des VwGH im aufhebenden Erkenntnis somit stattzugeben und die im Jahr 2013 entrichtete Kapitalertragssteuer ist in Höhe der nach dem DBA-USA noch nicht erstatteten 15%igen österreichischen Quellensteuer von € 58.151,79…
…KESt: In den folgenden Feststellungen wird auf die Tz in den jeweiligen Prüfberichten (ABNr.: ***5***; ***7***) Bezug genommen. a) Strittige Feststellungen im Prüfbericht des Gruppenmitglieds (ABNr.: ***5***): Tz. 2 verdeckte Ausschüttungen (vA): Unstrittig liegt gegenständlich ein Gruppe im Sinne § 9 Abs. 8 KStG 1988 vor…
…In- und Ausland durchzuführen. Solche vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaften sind eindeutig gegenüber ausländischen Investmentfonds in dergleichen Rechtsform bessergestellt, wenn sie Dividenden anderer österreichischer Kapitalgesellschaften beziehen. Wenn daher inländische Körperschaften gern. § 10 iVm § 24 KStG iVm § 46 Abs 2 EStG die KESt auf Beteiligungserträge aufgrund von Portfoliobeteiligungen erstattet…
…dar. Daraus folgt, dass abgeleitet aus dem Unionsrecht, dem Anwendungsvorrang vor nationalem Recht zukommt, auch Steuerpflichtigen aus dem EU/EWR-Ausland (dh. Drittstaaten) die KESt-Rückerstattung im Sinne des § 21 Abs 1 Z 1a KStG gewährt werden muss. Angemerkt wird, dass mit USA auch eine…
…werden könnte bzw. ob ihn hier in concreto als ein im Ausland domiziliertes Rechtssubjekt überhaupt ohne Probleme zugestellt werden kann) nicht Tatbestandsvoraussetzung. Da Sie keinen Antrag auf sofortige Vorlage Ihrer Beschwerde an das Bundesfinanzgericht unter Verzicht auf eine Beschwerdevorentscheidung der Abgabenbehörde gestellt haben, ergeht diese…
…€; KESt 27,5 %: 16.368,28 €). Da auch im Nachschauzeitraum 2017 hinsichtlich der Lohnaufwendungen von einer verdeckten Ausschüttung auszugehen sei und die Kapitalertragsteuer für 2017 bereits fällig sei, werde im Zuge der Außenprüfung KESt in Höhe von 16.368,28 € (d.s…
…der KESt-VO) soll sichergestellt werden, dass die Begünstigungen der Mutter-Tochter-Richtlinie nicht missbräuchlich verwendet werden. Der Gesetzgeber will vermeiden, dass Gewinne österreichischer Kapitalgesellschaften durch Zwischenschaltung funktionsloser (Mutter-)Gesellschaften steuerfrei ins EU-Ausland gelangen und von dort unbesteuert in Steueroasen weitergeleitet werden. Die Voraussetzungen…
…| 1.778 | KESt 25% | 81 | 191,75 | 444,50 Aufgrund der Betriebsprüfung wurde das Verfahren bei der I.GmbH für den Zeitraum 2005 bis 2010 wiederaufgenommen. Dementsprechend wurden die Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheide für diesen Zeitraum vom Finanzamt am 27.4…
…der Ausschüttung von der Kapitalertragsteuer zur Gänze zu entlasten, der an die deutsche KG zu bezahlen sei, da hier indirekt wieder ausschließlich die Familienstiftung als Gesellschafter anzusehen wäre (s. auch SWI 2/2010, 51). (5) Es stelle sich die Frage, ob die KESt entsprechend zu…
…war, flossen demnach der Privatstiftung Kapital- und Beteiligungserträge ohne jeden Steuerabzug zu, sodass diese Erträge erst bei der (späteren) Zuwendung an einen Zuwendungsempfänger einem KESt-Abzug unterzogen wurden. Im Falle von langfristig thesaurierten steuerfrei gestellten Kapitalerträgen konnten somit Steuerstundungseffekte erzielt werden (vgl. Achatz/Kirchmayr, KStG…