…Ausgaben für das Jahresabonnement der Wiener Zeitung sind daher nicht als Aufwendungen zur Sicherung oder dem Erhalt der Einkunftsquelle anzusehen. Des Weiteren ist auszuführen, dass entsprechend der gesetzlichen Bestimmung des § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a leg. cit Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung…
…Die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge. 2. a) Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des…
…der Lebensführung wie auch für eine breite Palette von Erwerbstätigkeiten dienlich sein, dürfen in diesem Zusammenhang entstandene Aufwendungen nur dann zu Werbungskosten führen, wenn im Einzelfall ein konkreter Bedarf festgestellt werden kann. Dem gegenüber dürfen bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung…
…EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden: Die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge. Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie…
…Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) dürfen bei den einzelnen Einkünften die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge und Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie…
…die vorliegende Exceldatei, obwohl sie die Anforderungen an ein Fahrtenbuch nicht erfüllt, als glaubhaft seiner Schätzung zu Grunde zu legen. Fachliteratur Gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung nicht abgezogen werden…
…oder Ausgaben für die Lebensführung gilt, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Werbungskosten sind gemäß § 16 Abs. 1 Z. 6 EStG 1988 Ausgaben des Steuerpflichtigen für…
…muss für Körperschaften gelten) durch eine mehr oder weniger zufällige oder bewusst herbeigeführte Verbindung zwischen beruflichen (betrieblichen) und privaten (außerbetrieblichen) Interessen Aufwendungen für die Lebensführung (der dadurch Begünstigten) deshalb zum Teil in einen ertragsteuerlich relevanten Bereich verlagern können, weil sie eine Tätigkeit ausüben, die ihnen…
…als Werbungskosten anerkannten Ausgaben hinaus lediglich die Kosten für ein zur Führung der Privatwaffe notwendiges Holster in Höhe von 29,90 € als Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 anzuerkennen. Den übrigen Arbeitsmittelkosten war der Werbungskostencharakter abzusprechen. Mit der nachfolgenden Übersicht werden die "Einkünfte…
…Kostencharakter in Streit steht, um die Ausgaben als Kosten der privaten Lebensführung (§ 20 EStG 1988) oder als Werbungskosten gemäß § 16 EStG 1988 bestimmen zu können. Ein unmittelbarer beruflicher Zusammenhang zwischen allen angeblich für die Polizeitätigkeit aufgewendeten Kosten und den lohnsteuerpflichtigen Einkünften bei der LDion" ... " ist…
…Einkommensteuergesetzes 1988, die nicht schon unter § 8 Abs. 2 fallen, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen hoch sind, nicht abgezogen werden: Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden: a) Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst…
…Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) dürfen bei den einzelnen Einkünften die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge und Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie…
…Da die Reinigung im privaten Haushalt erfolgt ist, wurden auch keine Fremdbelege vorgelegt. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Bekleidung Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit a EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die…
…a: Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. … Z 2 lit. d: Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes…
…EStG 1988 die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen (Satz eins). Gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden: Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder…
…eine Aufstellung über die gesamten Ausgaben vor. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 17.5.2019 kürzt die belangte Behörde die ursprünglich zugestandenen 2.000,60 Euro auf 377,61 Euro mit der Begründung, Nahrungsergänzungsmittel sowie Aufwendungen für Hand- und Fußpflege stellten Aufwendungen der privaten Lebensführung dar und…
…Bereich der privaten Lebensführung zuzurechnen seien. Der Beschwerdeführer begründete im Vorlageantrag, dass seine Tätigkeit als Key Account Manager den ständigen persönlichen Austausch mit Entscheidungsträgern erfordere und er auch regelmäßig Veranstaltungen des Arbeitgebers moderiere, weshalb eine Fortbildung in Kommunikations- und Auftrittskompetenz für die Ausübung seines Berufes…
…a EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung nicht abgezogen werden, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Nach der höchstgerichtlichen…
…a EStG 1988 dürfen Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Dies gilt selbst dann, wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen…
…Die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge. 2. a) Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des…