…zu den Einkünften aus der Überlassung von Kapital (§ 27 Abs 2 Z 1 lit d EStG 1988) und sind steuerpflichtig. Dem Vorbringen des Antragstellers, Ausschüttungen der Erlöse aus dem Verkauf von agrargemeinschaftlichen Grundstücken seien nicht steuerpflichtig, ist entgegenzuhalten, dass Ausschüttungen Ausfluss der Anteilsrechte und unabhängig…
…Ro 2015/16/0013 und Ro 2015/16/0021 zurückgewiesen. Eine allfällige Unionsrechtswidrigkeit der Bestimmungen über das Glücksspielmonopol hätte keine Auswirkung auf die hier gegenständliche Glücksspielabgabe. Die Vorschriften der §§ 57 ff GSpG betreffend die Glücksspielabgaben sind Ausfluss der Steuerhoheit Österreichs und nicht des Glücksspielmonopols (vgl…
…Im vorliegenden Fall wurde unbestritten kein gerichtliches Ausgleichsverfahren durchgeführt, das jedoch Voraussetzung für die Nichtanwendung der Verlustverrechnungsgrenze im § 2 Abs. 2b EStG 1988 gewesen wäre. Die Anwendung der Verlustverrechnungsgrenze beim Bf. ist als allgemeiner Ausfluss der Gesetzeslage im Jahr 2011 zu sehen. Eine besondere Konstellation…
…Einkünften aus der Überlassung von Kapital gemäß § 27 Abs. 2 Z 1 lit. d EStG 1988 gehören und seien steuerpflichtig. Dem Vorbringen des Bf., Ausschüttungen der Erlöse aus dem Verkauf von agrargemeinschaftlichen Grundstücken seien nicht steuerpflichtig, sei entgegen zu halten, dass Ausschüttungen Ausfluss der Anteilsrechte…
…Damit werde der Bodenwert zweifach berücksichtigt, das eine Mal beim Sachwert und das andere Mal noch einmal beim Ertragswert. Dass bei einer Abweichung von Sach- und Ertragswert nicht ein Mittelwert, wie vom Gutachter angesetzt, sondern eine dementsprechende Gewichtung vorzunehmen sei, lasse sich der Gesetzeslage nicht…
…ausgelöst hat, die zudem überproportional zu dem sie auslösenden Ereignis ist. Im Beschwerdefall ist die Zuordnung eines Teiles des Erlöses aus dem Verkauf von Waldgrundstücken auf das stehende Holz und dessen Einbeziehung in den steuerpflichtigen Gewinn aus Land – Forstwirtschaft ein allgemeiner Ausfluss der Gesetzeslage. Eine…
…oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind keine Tatsachen (vgl. VwGH 28.5.2025, Ra 2025/13/0050, Rn 18 mwN). Es steht fest, dass keine neuen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind: Der dargelegten Ansicht, der Ausfluss der Beratung bei der Arbeiterkammer sei…
…etwa neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden (VwGH 19.5.1993, 91/13/0224; 19.11.1998…
…spruchgemäß zu entscheiden war. Die Revision ist nicht zulässig, weil sie nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt (aufgrund der Tatsachenfeststellungen ist die Entscheidung als Ausfluss der Gesetzeslage anzusehen, die durch die ständige Rechtsprechung des VwGH gedeckt wird), der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Salzburg, am 10…
…Bedingungen abgeschlossen worden wäre. Da diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, erachtete der Senat die Tätigkeit des Ehegatten der Bf als Ausfluss der ehelichen Beistandspflicht, weshalb die in den Streitjahren an den Gatten geleisteten Beträge nicht einkünftemindernd zu berücksichtigen sind. 2.1.2. Telefon Unter Hinweis…
…Weise - auch der Vorsatz feststeht. Vorsätzliches Handeln wiederum beruht nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zwar auf einem nach außen nicht erkennbaren Willensvorgang, ist aber aus dem nach außen in Erscheinung tretenden Verhalten des Täters zu erschließen, wobei sich die diesbezüglichen Schlussfolgerungen als Ausfluss der freien…
…eingelangt am 25. Juli 2007. Als Begründung wird folgendes ausgeführt: Der Bf. hat ein Haus im Zeitraum 2003 bis 2006 erbaut. Dieses Gebäude wird zu 28% betrieblich genutzt. Aufgrund der Gesetzeslage könne für die Errichtung dieses Gebäudes die volle Vorsteuer geltend gemacht werden. Die Behörde…
…der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Ausfluss der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist schließlich auch die Bestimmung des § 24 BAO über die Zurechnung von Wirtschaftsgütern (Ritz, BAO5, § 24 Rz 5). Wirtschaftlicher Eigentümer ist derjenige, dem bei wirtschaftlicher Anknüpfung des Abgabentatbestandes ein Wirtschaftsgut zuzurechnen ist. Das ist in der Regel der…
…resultierende Nachbelastung der Bf. mit Umsatzsteuer stellt eine gesetzlich vorgesehene Korrektur dar und ist nichts anderes als Ausfluss genereller Rechtsnormen. Steuernachforderungen auf Grund eines Rechtsirrtums stellen jedoch keinen Nachsichtsgrund dar, es sei denn die Nachsichtswerberin hat im Vertrauen auf eine unrichtige Rechtsauskunft der Abgabenbehörde gehandelt…
…verwirklicht. Vorsätzliches Handeln beruht nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zwar auf einem nach außen nicht erkennbaren Willensvorgang, ist aber aus dem nach außen in Erscheinung tretenden Verhalten des Täters zu erschließen, wobei sich die diesbezüglichen Schlussfolgerungen als Ausfluss der freien Beweiswürdigung erweisen (vgl. zB…
…der österreichischen Gesetzeslage. Der Beschwerde ist damit kein Erfolg beschieden, weshalb sie als unbegründet abzuweisen ist. VI.) Zulässigkeit einer Revision: Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der…
…dass eine Einkunftsquelle vorliege, ist zu entgegnen, dass in der Regel eine verlässliche Beurteilung, ob eine Tätigkeit als Liebhaberei einzustufen ist, erst nach einem mehrjährigen Anlauf- bzw. Beobachtungszeitraum möglich ist, sodass ein geradezu typischer Ausfluss der aktuellen Gesetzeslage ist, dass Verluste bzw. Werbungskostenüberschüsse ab einem…
…lasse. Nach der einhelligen Judikatur des VwGH beruhe ein vorsätzliches Handeln zwar auf einem nach außen nicht erkennbaren Willensvorgang, sei aber aus dem nach außen in Erscheinung tretenden Verhalten des Täters zu erschließen, wobei sich die diesbezüglichen Schlussfolgerungen als Ausfluss der freien Beweiswürdigung erweisen würden…
…der österreichischen Gesetzeslage. Den Beschwerden ist damit kein Erfolg beschieden, weshalb sie als unbegründet abzuweisen sind. VI.) Zulässigkeit einer Revision: Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der…
…der österreichischen Gesetzeslage. Der Beschwerde ist damit kein Erfolg beschieden, weshalb sie als unbegründet abzuweisen ist. VI.) Zulässigkeit einer Revision: Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der…