…den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern. (8) Wird bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für das stehende Holz der höhere Teilwert (§ 6 Z 2 lit. b) nicht angesetzt, dann sind Aufwendungen für die Pflege des stehenden Holzes und Wiederaufforstungskosten als Betriebsausgaben…
…ein Aktivierungsverbot für Pflege- und Wiederaufforstungskosten geschaffen, für jene land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, die von dem Aufwertungswahlrecht des § 6 Z 2 lit. b EStG 1988 keinen Gebrauch machen. Erfolgt keine Wertzuschreibung nach dem natürlichen Wertzuwachs, sind die Aufwendungen für Pflege des stehenden Holzes und Wiederaufforstung…
…den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern. (8) Wird bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für das stehende Holz der höhere Teilwert (§ 6 Z 2 lit. b) nicht angesetzt, dann sind Aufwendungen für die Pflege des stehenden Holzes und Wiederaufforstungskosten als Betriebsausgaben…
…den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern. (8) Wird bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für das stehende Holz der höhere Teilwert (§ 6 Z 2 lit. b) nicht angesetzt, dann sind Aufwendungen für die Pflege des stehenden Holzes und Wiederaufforstungskosten als Betriebsausgaben…
…den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern. (8) Wird bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für das stehende Holz der höhere Teilwert (§ 6 Z 2 lit. b) nicht angesetzt, dann sind Aufwendungen für die Pflege des stehenden Holzes und Wiederaufforstungskosten als Betriebsausgaben…
…den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern. (8) Wird bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für das stehende Holz der höhere Teilwert (§ 6 Z 2 lit. b) nicht angesetzt, dann sind Aufwendungen für die Pflege des stehenden Holzes und Wiederaufforstungskosten als Betriebsausgaben…
…Wird für das stehende Holz der höhere Teilwert nach § 6 Z 2 lit b EStG nicht angesetzt, dann sind die Aufwendungen für die Pflege des stehenden Holzes und die Wiederaufforstungskosten als Betriebsausgaben abzusetzen (§ 4 Abs 8 EStG, Aktivierungsverbot). Die Aufwendungen zur Anschaffung bzw Herstellung von…
…Aufwendungen für die Pflege des stehenden Holzes sofort als Betriebsausgaben abzusetzen sind, wenn bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für das stehende Holz der höhere Teilwert (§ 6 Z. 2 lit. b EStG 1988) nicht angesetzt wird. Somit sind die vorausgezahlten Aufwendungen für die Bewirtschaftung sowie die…
…könnten. Die hinsichtlich des Arbeitszimmers in den Jahren 2005 und 2006 anzuwendende gesetzliche Bestimmung lautet wie folgt: Gemäß § 20 Abs. 1 EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden: … d) Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung…
…stehenden, auch für die Aufarbeitung des Holzes verwendeten Traktors für 52 Stunden pro Jahr angesetzt. Es wurden damit zum Teil nicht angefallene Kosten eingerechnet und das noch dazu teilweise dreifach. Das Gutachten war daher zum Nachweis von Sonderausgaben nicht geeignet. Da auch ansonsten seitens des…
…des Holzes verrechnet. Für den Auftraggeber besteht keine Nachschusspflicht. Der Auftraggeber trägt den allfälligen Mitgliedsbeitrag der Investorenvereinigung ***Verein***; allfällige weitere Kosten, die er im Zusammenhang mit dem Waldinvestment selbst eingeht, wie etwa Telefon-, Porto-, Fahrt- und Beratungskosten oder Kosten einer etwaigen Fremdfinanzierung der Investitionskosten; die…
…Beträge für einen fiktiven Einnahmenentgang und nicht angefallene Kosten für Pflegekräfte etc. Es ist damit nicht als Nachweis abzugsfähiger dauernder Lasten geeignet. Es wird Ihnen daher nochmals Gelegenheit gegeben die tatsächlich angefallenen (monetären) Aufwendungen nachzuweisen. Laut Pkt. 2. f) des Übergabevertrags hat sich der Beschwerdeführer…
…Bei den Aufwendungen für den Umbau der Terrasse und der Umgestaltung des Eingangsbereiches im Garten handle es sich um eine Vermögensumschichtung. In der Beschwerde wurden Rechnungen für Aufwendungen, die mangels Nachweis nicht anerkannt wurden, beigelegt. Zum Umbau der Terrasse wurde vorgebracht, dass die Installation der…
…zu aktivieren. Die spätere Schlägerung führt zur Umwidmung des stehenden Holzes in Umlaufvermögen. Beim Verkauf dieses Umlaufvermögens sind dessen (geschätzte) seinerzeitige Anschaffungskosten als Aufwand zu berücksichtigen (VwGH vom 27.03.1985, 83/13/0079, und die dort zitierte Judikatur). Die Aufwendungen zur Anschaffung bzw. Herstellung…
…Kauf und dient sie - wie der Bf. bzw. seine steuerliche Vertretung meinte - der Erleichterung in der Einkünfteermittlung. Wenn der Bf. vorbringt, es käme im Falle der Abweisung zu einer verbotenen Dauerabschreibung, so ist ihm entgegenzuhalten, dass es - weil die ursprünglichen Anschaffungskosten des geschlägerten Holzes wie…
…Der Wert für Flächen mit geringer Ertragsfähigkeit betrage richtigerweise Euro xxxxx/ha. Die Anschaffungskosten hätten im Jahr 1969 Euro xxxxxx betragen; der Abzug des zwischen 1969 und 2014 geschlägerten Holzes - wie von DI Dr. CC vorgenommen - sei nicht gerechtfertigt, da das stehende Holz nicht aktiviert…
…den Parteien, ob die fraglichen Vorsteuerbeträge in einem direkten und unmittelbaren Zusammenhang mit den festgestellten Holzverkäufen bzw. der wirtschaftlichen Tätigkeit des Bf. insgesamt stehen. Die belangte Behörde vermeint, dass die in Streit stehenden Aufwendungen in den Preis für die steuerfreie Grundstückslieferung Eingang gefunden hätten, dies…
…ForstG von einem Gesamtumfang des forstwirtschaftlichen Vermögens zum 1.1.2014 von 335,29 ha (und nicht von 339,28 ha wie im Punkt 1 der Beschwerde als Summe angeführt) auszugehen. Auf Grund der Ergebnisse der ergänzenden Ermittlungen ergibt sich für die forstwirtschaftlich genutzten Flächen…
…die Betreuung und Pflege des im Eigentum des Dienstgebers stehenden aktiven Diensthundes im Haushalt des Diensthundeführers zu dessen Dienstpflicht, stellen die Aufwendungen eines Diensthundeführers für den ihm anvertrauten Diensthund Werbungskosten dar, soweit sie vom Dienstgeber nicht ersetzt werden. Die vom Abgabepflichtigen geführten Nachweise müssen die…
…die Betreuung und Pflege des im Eigentum des Dienstgebers stehenden aktiven Diensthundes im Haushalt des Diensthundeführers zu dessen Dienstpflicht, stellen die Aufwendungen eines Diensthundeführers für den ihm anvertrauten Diensthund Werbungskosten dar, soweit sie vom Dienstgeber nicht ersetzt werden. Die vom Abgabepflichtigen geführten Nachweise müssen die…