…Bezug auf Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung kann dies wegen der Nähe zum Bereich der privaten Lebensführung allerdings nur dann gelten, wenn iRd ausgeübten beruflichen Betätigung eine entsprechende Schulung erforderlich ist (VwGH 29.3.12, 2009/15/0197). Nicht abzugsfähig sind jedenfalls alle Bildungsmaßnahmen, die auch…
…Werbungskosten sind beruflich veranlasste Aufwendungen oder Ausgaben zu verstehen, die objektiv im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen und subjektiv zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden. Nach § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 in der für die Streitjahre geltenden Fassung BGBl…
…die als Leiterin der Personal- und Rechtsabteilung einer Kultureinrichtung mit rund 400 Beschäftigten tätig war, betraf. Der VwGH führte jedoch im erwähnten Erkenntnis aus, dass nach den Erläuterungen zur RV zum StRefG 2000, BGBl I 1999/106, ua Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung vom Abzug ausgeschlossen…
…Persönlichkeitsentwicklung ohne konkreten beruflichen Bezug), sind die dafür getätigten Aufwendungen nicht abzugsfähig, und zwar auch dann nicht, wenn derartige Kenntnisse für die ausgeübte Tätigkeit verwendet werden können oder von Nutzen sind. Die erworbenen Kenntnisse sind auch außerhalb ihres Berufes als Horterzieherin anwendbar und nützlich. Die…
…jedenfalls vorliege, wenn die Kenntnisse im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit verwertet werden könnten (so auch VwGH 25.4.2013, 2010/15/0019). In Bezug auf Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung könne dies wegen der Nähe zum Bereich der privaten Lebensführung allerdings nur dann gelten, wenn im…
…ein Indiz für die berufliche Notwendigkeit (VwGH 31.3.2011, 2009/15/0198; zitiert in Jakom, § 16, Tz 52). Zwar kann eine begünstigte Bildungsmaßnahme vorliegen wenn die Kenntnisse im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit verwertet werden können; in Bezug auf Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung kann dies…
… 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 sind aber jedenfalls Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung vom Abzug ausgeschlossen (so auch in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage). Aufwendungen für Fortbildungsmaßnahmen dienen dazu, im jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, um den jeweiligen Anforderungen gerecht…
…1). Eine begünstigte Bildungsmaßnahme liegt jedenfalls vor, wenn die Kenntnisse im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit verwertet werden können. In Bezug auf Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung kann dies wegen der Nähe zum Bereich der privaten Lebensführung allerdings nur dann gelten, wenn im Rahmen der ausgeübten beruflichen…
…wenn die erworbenen Kenntnisse in einem wesentlichen Umfang im Rahmen dieser Tätigkeiten verwertet werden können (vgl. VwGH 25.5.2016, 2013/15/0185, mwN, und VwGH 26.6.2014, 2011/15/0068, mwN). In Bezug auf Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung gilt dies wegen der Nähe…
…für die Persönlichkeitsentwicklung der Fall ist, darf eine Veranlassung durch die Einkünfteerzielung jedoch, wie der Verwaltungsgerichtshof in dem die Aufwendungen eines Finanzbeamten für den Besuch eines Mediationslehrganges betreffenden Erkenntnis vom 31. März 2011, 2009/15/0198, ausgesprochen hat, nur dann angenommen werden, wenn sich die…
…wenn die erworbenen Kenntnisse in einem wesentlichen Umfang im Rahmen dieser Tätigkeiten verwertet werden können (vgl VwGH vom 25. Mai 2016, 2013/15/0185, mwN). Die Beschwerdeführerin übersieht jedoch, dass eine begünstigte Bildungsmaßnahme in Bezug auf Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung wegen der Nähe zum Bereich…
…wenn die erworbenen Kenntnisse in einem wesentlichen Umfang im Rahmen dieser Tätigkeiten verwertet werden können. Eine begünstigte Bildungsmaßnahme liegt jedenfalls vor, wenn die Kenntnisse im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit verwertet werden können. In Bezug auf die Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung kann dies wegen der Nähe…
…Das erworbene Wissen werde tagtäglich am Arbeitsplatz angewendet und in konkrete Verkaufstransaktionen umgesetzt. Laut Rechtsprechung sollen Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung dann nicht vom Abzug ausgeschlossen sein, wenn im Rahmen der ausgeübten Einkunftsquelle eine entsprechende psychologische Schulung erforderlich sei. In der Abgabenerklärung 2018 wurden Werbungskosten iHv…
… 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 sind aber jedenfalls Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung vom Abzug ausgeschlossen (so auch in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage). Aufwendungen für Fortbildungsmaßnahmen dienen dazu, im jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, um den jeweiligen Anforderungen gerecht…
…ist eine Unterscheidung in Aus- oder Fortbildung nicht erforderlich, weil in beiden Fällen Abzugsfähigkeit gegeben ist. In Bezug auf Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung gilt dies wegen der Nähe zum Bereich der privaten Lebensführung allerdings nur dann, wenn im Rahmen der ausgeübten beruflichen Betätigung eine entsprechende…
…sei die konkrete Einkunftsquelle. In Bezug auf Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung könne dies wegen der Nähe zum Bereich der privaten Lebensführung allerdings nur dann gelten, wenn im Rahmen der ausgeübten beruflichen Betätigung eine entsprechende Schulung erforderlich sei. Das Berufsbild des Lehrers beinhalte über die Aufgabe…
…verwertet werden können. In Bezug auf Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung kann dies wegen der Nähe zum Bereich der privaten Lebensführung allerdings nur dann gelten kann, wenn im Rahmen der ausgeübten beruflichen Betätigung eine entsprechende (idR psychologische) Schulung erforderlich ist (vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Tz…
…wenn die erworbenen Kenntnisse im Rahmen der ausgeübten beruflichen Tätigkeit verwertet werden können (VwGH 22.9.2005, 2003/14/0090; VwGH 3.11.2005, 2003/15/0064; VwGH 25.5.2016, 2013/15/0185). In Bezug auf Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung kann dies wegen der…
…die als Leiterin der Personal- und Rechtsabteilung einer Kultureinrichtung mit rund 400 Beschäftigten tätig war, betraf. Der VwGH führte jedoch im erwähnten Erkenntnis aus, dass nach den Erläuterungen zur RV zum StRefG 2000, BGBl I 1999/106, ua Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung vom Abzug ausgeschlossen…
…0143). Eine begünstigte Bildungsmaßnahme liegt jedenfalls vor, wenn die Kenntnisse im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit verwertet werden können. In Bezug auf Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung kann dies wegen der Nähe zum Bereich der privaten Lebensführung allerdings nur dann gelten, wenn im Rahmen der ausgeübten beruflichen…