…Abs. 1 Z. 2 lit. a EStG 1988 normierten Aufteilungsverbotes die diesbezüglich geltend gemachten Aufwendungen schon deshalb der privaten Sphäre zuzurechnen und daher nicht abzugsfähig sind. Hinsichtlich der als Werbungskosten geltend gemachten Ausgaben für Spenden ist der Bf. darauf zu verweisen, dass freiwillige Zuwendungen gemäß …
…EUR 253,90 geltend gemacht. Kontoführungskosten einschließlich der Kosten für Scheck- bzw. Bankomatkarte, die das Gehaltskonto eines Steuerpflichtigen betreffen sowie Aufwendungen für eine Kreditkarte sind aufgrund des geltenden Aufteilungsverbotes keine Werbungskosten. Dies selbst dann nicht, wenn das Konto auf Verlangen des Dienstgebers eingerichtet wird (vgl…
…Verfahrensgang Der Beschwerdeführer betreibt eine Fahrschule. Im Zuge der Betriebsprüfung wurde eine Kürzung des Leasingaufwandes und Vorsteuerabzuges für das Fahrzeug Segway aufgrund des Aufteilungsverbotes vorgenommen. Für zweii Kfz jeweils der Marke Porsche wurde die betriebliche Veranlassung verneint und die Vorsteuern nicht anerkannt sowie die Befreiung…
…nicht abzugsfähig seien, gelte nicht, wenn im Schätzungswege die Bestimmung der beruflichen Veranlassung möglich sei und sei es insoweit daher zu einer "Aufweichung" des Aufteilungsverbotes gekommen (höchstgerichtlich zB bei Reiseaufwendungen oder bei Gegenständen, die sowohl privat als auch betrieblich verwendet werden könnten). Dies werde auch…
…ab und führte begründend aus, dass die nicht berücksichtigten Reisekosten infolge des Aufteilungsverbotes der privaten Sphäre des Beschwerdeführers hätten zugerechnet werden müssen und die Kürzung zu Recht erfolgt sei. Die vom Beschwerdeführer verwendete Sondennahrung sei ein Essensersatz zur adäquaten und ausreichenden Versorgung; diese Produktgruppe sei…
…Daher habe der politische Teil nicht ausschließlich vorgeherrscht. Infolge des Aufteilungsverbotes müssten die gesamten Aufwendungen der privaten Sphäre zugerechnet werden. Aufwendungen auf Grund gesellschaftlicher Konventionen erfüllten nicht den Ausnahmetatbestand des § 20 Abs 1 Z 2 EStG 1988). bb.) Fahrtkosten: Eine beruflich veranlasste Fahrt liege bei…
…dass gemischt veranlasste Aufwendungen, also Aufwendungen mit einer privaten und beruflichen Veranlassung, nicht abzugsfähig seien. Aufgrund des "Aufteilungsverbotes" seien solche Aufwendungen zur Gänze nicht abzugsfähig. Aufwendungen für Gegenstände, die üblicherweise der privaten Lebensführung zu dienen bestimmt seien, könnten daher nur dann als Werbungskosten Berücksichtigung finden…
…vorzeitigen Todes des Versicherungsnehmers noch offenen Restschuld und liegt damit im Vermögensbereich. Beträge, die zur Tilgung einer Schuld bezahlt werden sind jedoch keine Werbungskosten. Aufgrund der wesentlich privaten Veranlassung und des geltenden Aufteilungsverbotes, stellen die Prämien keine Werbungskosten dar (vgl. dazu BFH 29.10.1995…
…Zigarrenhauses Hajenius Mittagessen Flug Amsterdam nach Wien Ergänzend halte der Bf. fest, dass der Samstag kein Werktag sei und nicht Grundlage des Aufteilungsverbotes sein dürfe. Gleiches gelte für den Sonntag, an dem der Bf. auch ansonsten nicht arbeite. Am Montag habe die Fabriksbesichtigung 8 Stunden…
…begründet wiederum, dass es sich dabei um gemischte Aufwendungen und Bewirtungsspesen handle, die hauptsächlich der Repräsentation dienen und aufgrund des Aufteilungsverbotes gänzlich nicht abzugsfähig sind. Zu oben angeführter Begründung der Abweisung wurde noch ergänzt, dass hinsichtlich der Absetzbarkeit von Bewirtungsspesen zu unterscheiden sind: a) zur…
…Kurs: Nach der herrschenden Rechtsprechung führen Weiterbildungen in Fertigkeiten, die ganz allgemein für den außerbetrieblichen Bereich wie auch für verschiedene berufliche Bereiche Bedeutung haben, aufgrund des strengen Aufteilungsverbotes (§ 20 EStG) nicht zu einer berufsspezifischen Bedingtheit der Aufwendungen. Auch wenn die Teilnahme für Ihre Tätigkeit nützlich…
…die sowohl durch die Berufsausübung als auch durch die Lebensführung veranlasst sind, stellen grundsätzlich keine Werbungskosten dar (Aufteilungsverbot). Betroffen waren die Kosten für das Kameraset (AfA) und das Steuerberechnungsprogramm "Easydutyplan". Am 2. März 2015 erhob der Bf mit FinanzOnline Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2013 und…
…sei ein strenger Maßstab anzulegen und eine genaue Unterscheidung vorzunehmen. Soweit sich Aufwendungen für die Lebensführung und Aufwendungen beruflicher Natur nicht einwandfrei trennen ließen, sei entsprechend des "Aufteilungsverbotes" der gesamte Betrag nicht abzugsfähig. Insoweit seien die Aufwendungen zur Vorbereitung von Veranstaltungen (z. B. Sportwoche England…
…Nach der herrschenden Rechtsprechung führen Weiterbildungen in Fertigkeiten, die ganz allgemein für den außerberuflichen Bereich wie auch für verschiedene berufliche Bereiche Bedeutung haben, aufgrund des strengen Aufteilungsverbotes (§ 20 EStG) nicht zu einer berufsspezifischen Bedingtheit der Aufwendungen. Auch wenn die Teilnahme für Ihre Tätigkeit nützlich oder…
…Leere. Der fallweise berufliche Nutzen der Tageszeitung ändert nichts daran, dass diese auch einen allgemein interessierenden Teil beinhaltet und aufgrund des Aufteilungsverbotes die gesamten Aufwendungen dem Bereich der privaten Lebensführung zuzuordnen und nicht abzugsfähig sind. ....." 5.) Mit Schriftsatz vom 27.02.2014 stellte der Bf…
…Werbungskosten absetzbar. Dem privaten Haushalt oder der Familiensphäre sind typischerweise Haushaltsmaschinen und -geräte und Geräte der Unterhaltungs- und Freizeitindustrie zuzuordnen. Darunter fallen Navigationsgeräte und Camcorder. Aufgrund des Aufteilungsverbotes können diese Aufwendungen auch nicht anteilsmäßig als Werbungskosten berücksichtigt werden. Ihre Berufung war dahingehend abzuweisen." Die Bf…
…Bf habe vom Arbeitgeber keine Kostenersätze und Dienstfreistellungen für die Absolvierung des Lehrganges erhalten, was gegen die berufliche Notwendigkeit der Schulungsmaßnahme spreche. Aufgrund des Aufteilungsverbotes von Werbungskosten können die Aufwendungen nicht anerkannt werden, da eine maßgebliche private Mitveranlassung nicht ausgeschlossen werden könne. Die Bf beantragte…
…Aufwendungen oder Ausgaben, die sowohl durch die Berufsausübung, als auch durch die Lebensführung veranlasst sind, stellen grundsätzlich keine Werbungskosten dar (Aufteilungsverbot). Dies gilt insbesondere für Aufwendungen, die typischerweise der Befriedigung privater Bedürfnisse dienen. Eine Aufspaltung in einen beruflichen und in einen privaten Teil ist auch…
…bei der der politische Teil nicht ausschließlich dominiert hat, - mögen sie auch für sein gesellschaftliches Ansehen förderlich sein - sind infolge des Aufteilungsverbotes die gesamten Repräsentationsaufwendungen der privaten Sphäre zuzurechnen. Zu Repräsentationsaufwendungen zählen zweifellos diverse Geschenke (z.B. Geschenk für Mitglieder) und Einladungen zu Theaterveranstaltungen (z…
…die Aufwendungen wie zum Beispiel für Ebook-Reader, die Hülle dafür, Bluetooth-Tracker, Kopfhörer seien aufgrund des Aufteilungsverbotes nicht anzuerkennen. Ebenso seien die Kosten für das Arbeitszimmer nicht abzugsfähig, da der Beschwerdeführerin ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestanden sei. Hinsichtlich der außergewöhnlichen Belastungen werde darauf hingewiesen…