…er die erteilten Aufträge nicht alleine ausführen habe können, habe er sich seinerseits "Subunternehmer" auf Werkvertragsbasis genommen und dafür in seiner Einnahmen/Ausgaben-Rechnung in den einzelnen Streitjahren Fremdleistungsbezüge als Aufwand verbucht. Die Leistung des Bf. habe im Aufstellen von Trennwänden, dem Verspachteln etc. bestanden…
…und der aktenkundigen Unterlagen folgenden entscheidungswesentlichen Sachverhalt fest: 1.1. Das Unternehmen betrieb einerseits das freie Gewerbe "Aufstellung und Montage von mobilen Trennwänden […], andererseits (ab 25.5.2007) das freie Gewerbe "Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatte […]". 1.2. In den Jahren 2007 und…
…und zu Verfliesungsarbeiten (VwGH 06.09.1994, 93/11/0162). Bei den erbrachten Leistungen ("Spachtlerarbeiten") handelt es sich um einzelne manuelle Beiträge, die in dieser Form keine geschlossene Einheit darstellen, sodass auch deshalb von keiner Herstellung eines Werkes auszugehen ist. Die Tätigkeit "Verspachteln" von Gipskartonplatten…
…Verspachteln von Gipskartonplatten, zusammenräumen etc. nicht als solche zu qualifizieren sind, da kein individualisiertes, konkretisiertes und einheitliches Werk vorliegt, sondern diese werden als einzelne manuelle Leistungen erbracht, somit kann die behauptete Selbstständigkeit der Beschäftigten in-und ausländischen Arbeitskräfte nicht nachvollzogen werden. Folgende Personen waren im…
…Verschließen von Bauwerksfugen, das Aufstellen mobiler Trennwände, das Verspachteln und Montieren von Gipskartonplatten, die Reinigung von Baustellen, Grabungsarbeiten, Entrümpelungen etc. Die Firmen-/Wohnadressen einer Vielzahl dieser "Subunternehmer" befinden sich in Objekten, die im Eigentum von Frau Mag. Name, der ehemaligen Prokuristin des geprüften Unternehmens und…
…Stuckateure und Trockenausbauer im Zeitraum vom ***2016*** bis ***2018*** (GISA *******) sowie für das Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten im Zeitraum vom ***2017*** bis ***2018*** (GISA *******). Die Bf beauftragte das Einzelunternehmen ***Sub11*** im Leistungszeitraum Oktober 2016 bis November 2017 für insgesamt neun Bauvorhaben. Der von der…
…es nicht auf die von den Vertragspartnern gewählte Bezeichnung als Dienstvertrag oder als Werkvertrag an. Vielmehr sind die tatsächlich verwirklichten vertraglichen Vereinbarungen entscheidend (VwGH 3.8.2004, 2000/13/0046). Das Verspachteln von Gipskartonplatten, Anrühren von Mörtel und Edelputz, laufende Baustellenreinigung, Entfernen von PVC Rohren…
…wie Montage von Gipskartonplatten) ausgesprochen hat, dass Arbeiten, die im unmittelbaren zeitlichen Arbeitsablauf im Zusammenwirken mit anderen Arbeitern erbracht werden müssen, kein selbständiges Werk darstellen können (vgl. zB VwGH 14.10.2011, 2009/09/0205) und die Tätigkeit von polnischen "Spachtlern" als Dienstverträge beurteilt hat…
…die Rechnungen (und sollte es sich dabei um Gutschriften handeln: die Gutschriften) dadurch berichtigt hat, dass er den darin enthaltenen Steuerbeträgen mit SMS vom 13.03.2012 widersprochen hat. Der Bf. habe am 19.01.2009 eine Gewerbeberechtigung für „Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten“ gelöst…
…einer selbständig ausgeübten Tätigkeit sprechende - sach- und termingerechte Erbringung einer genau umrissenen Leistung (eines Werkes) vereinbart gewesen wäre, wird daher als nicht erwiesen erachtet. In Anbetracht des (unstrittigen) Umstandes, dass Leistungsgegenstand (ganz allgemein) das Verspachteln von Gipskartonplatten war und dass diese Leistungen zeitraumbezogen abgerechnet wurden…
…Tätigkeit "Verspachteln" von Gipskartonplatten, Verspachteln nach Elektrikerarbeiten oder (Baustellen-) Reinigung umfasst einfache Hilfsarbeiten, die im unmittelbaren zeitlichen Ablauf mit von anderen Unternehmern (hier: auf einer Baustelle) zu erbringenden Dienstleistungen stehen. Nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt stellen diese Hilfsarbeiten bzw. einfachen manipulativen Tätigkeiten Dienstleistungen und kein…
…Bauhilfsarbeiten oder „Verspachteln von Gipskartonplatten“ nicht als solche zu qualifizieren, weil kein konkretes Werk vorliege, sondern einzelne manuelle Leistungen, so sei die behauptete Selbständigkeit in Zweifel zu ziehen. Werden die „Spachtlerarbeiten“ weisungsgebunden erbracht und sei bei den tätigen Personen kein ins Gewicht fallendes Unternehmerwagnis gegeben…
…auf "Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder an einen Befähigungsnachweis gebundenen Tätigkeit" (G, A, B, C, E) sowie "Intarsienschneiden" und "Hausbetreuung, bestehend in der Durchführung einfacher Reinigungstätigkeiten einschließlich objektbezogener einfacher Wartungstätigkeiten auf Grundlage von Werk- und freien Dienstverträgen, unter Ausschluss von Tätigkeiten reglementierter…
…aus und war ab September 2014 im Ausmaß von 11 Wochenstunden angestellt. Der Gatte übte das Gewerbe „Verspachteln von Gipskartonplatten" von April 2011 bis August 2014 aus und lukrierte daraus laut Einkommensteuerbescheiden im Jahr 2012 2.115 €, im Jahr 2013 940,50 € und…
…im Jahr 2013 € 8.289,00 und im Jahr 2014 € 8.034,13. S., der Lebenspartner der Bf., ist laut Auszug aus dem Gewerberegister vom 16. August 2012 mit dem Gewerbe "Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen…
…diese Rechnung mit Skonto am 05.04.2016 und ohne Skonto am 22.04.2016 fällig sei Auszug Gewerberegister vom 14.07.2014 über das Gewerbe "Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten" seit 01.07.2014 Daten des Steuerkontos vom 16.09.2014 von der ***15**…
…Wärmedämmung, Trockenbau". Der durch die Finanzpolizei eingeholten Abfrage aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) zur Folge verfügt die ***Rechnungsausstellerin-R*** seit 14.02.2017 lediglich über eine aufrechte Gewerbeberechtigung für das freie Gewerbe "Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten", wobei als Gewerbestandort noch der zwischenzeitige - sohin nicht…
…9.2012 ruhend gemeldet und wurde bis zur amtswegigen Lösung der Firma nicht mehr aufgenommen. Laut GISA gab es einen gewerberechtliche Geschäftsführer für die Ausübung des Gewerbes "Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit" von 14.4.2008 bis…
…Montage; Lüftungsrohrvom Keller bis Garage; Fertigstellung Estrich- Keller komplett insilieren, grundieren, mit Finish verspachteln; Fertigstellen Gipskartonplatte inkl. Fugenfüller; Im Stiegenhaus offene Stellen verputzen und verspachteln" AR 2013-134: "Fertiststellung Lüftung; 90% Fertigstellung Trockenbauarbeiten Inklusive Material; ProvisoriumElektro bis 31.10.2013; Fertigstellung Garageneinfahrt Inklusive Material; Kosten…
…2.2008 das Gewerbe des Stuckateur und Trockenausbaus eingeschränkt auf die Montage von nichttragenden Gipskartonständerwänden und abgehängten Mineralfaser-, Metall- und Gipskartondecken sowie Ausführen von Putzen aus mineralischen Stoffen und Kunststoffen und das Gewerbe des Verspachtelns von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe…