…5. 1989, 86/14/0062 zur Abdeckung von Verpflichtungen des Arbeitnehmers mit Arbeitslohn). Nach VwGH 14.09.1993, VwGH 93/15/0009 müssen für eine Schuldtilgung durch Aufrechnung gemäß § 1438 ABGB im Wege einseitiger Aufrechnungserklärung einander wirksam entstandene, klagbare, fällige und gleichartige Forderungen gegenseitig gegenüberstehen…
…5. 1989, 86/14/0062 zur Abdeckung von Verpflichtungen des Arbeitnehmers mit Arbeitslohn). Nach VwGH 14.09.1993, VwGH 93/15/0009 müssen für eine Schuldtilgung durch Aufrechnung gemäß § 1438 ABGB im Wege einseitiger Aufrechnungserklärung einander wirksam entstandene, klagbare, fällige und gleichartige Forderungen gegenseitig gegenüberstehen…
…vom 19. Dezember 2007 in Richtung einer Aufrechnungserklärung iSd § 1438 ABGB interpretieren. Was dagegen spricht ist, dass die Aufrechnung Sicherungsfunktion hat, das heißt dem Gläubiger die Sicherheit gibt, seine Forderung einbringlich machen zu können. Nach der Erklärung der Prokuristin der ***6*** vom 16. November 2008…
…ist legitim und in § 1438 ABGB geregelt. Bei einer Aufrechnung gemäß § 1438 ABGB fließt der Forderungsbetrag im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Aufrechnung zu. Für eine Schuldtilgung durch Aufrechnung gemäß § 1438 ABGB im Wege einseitiger Aufrechnungserklärung sind folgende Voraussetzungen notwendig: Es müssen einander wirksam entstandene, klagbare…
…vom 19. Dezember 2007 in Richtung einer Aufrechnungserklärung iSd § 1438 ABGB interpretieren. Was dagegen spricht ist, dass die Aufrechnung Sicherungsfunktion hat, das heißt dem Gläubiger die Sicherheit gibt, seine Forderung einbringlich machen zu können. Nach der Erklärung der Prokuristin der ***22*** vom 16. November 2008…
…Aufrechnung nach § 1438 ABGB ist von einer entsprechenden Aufrechnungserklärung abhängig und setzt in materiell-rechtlicher Hinsicht voraus, dass die Gegenforderung, mit der aufgerechnet wird, richtig und fällig ist, dass die aufzurechnenden Forderungen gleichartig und gegenseitig sind und keine Aufrechnungshindernisse vorliegen [Holly in Kletečka/Schauer, ABGB…
…Aufrechnungserklärung fehlt. Eine automatische Aufrechnung, die eintreten würde, sobald sich Forderung und Gegenforderung unter allen sonstigen Voraussetzungen der Aufrechnung gegenüberstehen, gibt es nach herrschender Meinung nicht. Sie wird abgelehnt, weil kein Grund besteht, den Parteien die Kompensation aufzuzwingen (vgl. Dullinger in Rummel, ABGB 3 § 1438…
…Vorbringen schließt die Beschwerdeführerin, dass die Vorschreibung von Säumniszuschlägen richtigerweise zu unterbleiben hätte. Abgaben können auch durch Kompensation (Aufrechnung, § 1438 ABGB) entrichtet werden (vgl nun § 211 Abs 6 BAO). Für die Aufrechnung von Abgabenschuldigkeiten mit bestehenden Guthaben wird in objektiver Hinsicht vorausgesetzt, dass sich Guthaben…
…Bf. behauptet deren Zahlung gar nicht, vielmehr wendet er "Kompensation" mit einer fiktiven Forderung an das FA ein. Nach der Rechtsprechung des VwGH können Abgaben auch durch Aufrechnung (Kompensation) gemäß § 1438 ABGB entrichtet werden. Die Kompensation ist die Aufhebung einer Forderung durch eine Gegenforderung. Die…
…§ 1438 ABGB fließt der Forderungsbetrag im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Aufrechnung zu (vgl. Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer Handbuch 2). Im Schreiben vom 27.11.2012 wurde eine Aufrechnung der gegenseitigen Forderungsansprüche dargestellt. Es handelt sich hierbei um eine einseitige Aufrechnungserklärung, die grundsätzlich mit ihrem…
…IO) erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurde (VwGH 25.2.1997, 93/14/0143; 29.1.2004, 2000/15/0046). Eine solche Aufrechnung ist jedoch zulässig und mit der in § 1438 ABGB normierten Tilgungswirkung verbunden, wenn die allgemeinen Aufrechnungsvoraussetzungen der §§ 1438 ff ABGB (Aufrechnungserklärung…
…Auch die Buchungsvorgänge und die Aufrechnungserklärung erfolgten frühestens zu diesem Zeitpunkt, daher nach Aufhebung des Schuldenregulierungsverfahrens. Zu diesem Zeitpunkt stand die konkursrechtliche Aufrechnungssperre einer Verrechnung mit der Konkursforderung nicht entgegen. Dass Forderungen gegenseitig zusammentreffen müssen, wird schon in § 1438 ABGB als Voraussetzung der Kompensation erklärt…
…gleicher Weise zu verrechnen. (9) Unbeschadet der Vorschriften in den Abs. 1 bis 8 kann eine Aufrechnung (§ 1438 ff ABGB) von Forderungen der Abgabenbehörden mit Gegenforderungen des Schuldners mit Bescheid verfügt werden. § 215 BAO (1) Ein sich aus der Gebarung (§ 213) unter Außerachtlassung von Abgaben…
… 1438 ff ABGB), ist unzulässig." § 217 BAO bestimmt auszugsweise: "(1) Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d), nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Säumniszuschläge zu entrichten. (2) Der erste Säumniszuschlag beträgt 2% des nicht zeitgerecht entrichteten…
…könnte. Der in Punkt 8 ausformulierte Verzicht auf die Anwendung des § 1432 ABGB (Einrede des Rückforderungsausschlusses wegen wissentlicher Leistung einer Nichtschuld) unterstreicht diese Auffassung eindeutig. Es ist unglaubwürdig, dass die Antragstellerin den Verzicht auf Verjährungseinreden jemals auf deren Geltendmachung in rein abgabenrechtlichen Angelegenheiten verstanden hat…
…der Durchführung der Punkte 2. und 3. ausdrücklich auf die Einrede des Rückforderungsausschlusses wegen wissentlicher Leistung einer Nichtschuld (§ 1432 ABGB). Einen entsprechenden Verzicht leistet die Konzernmutter hinsichtlich Zahlung der Überweisungsbeträge gemäß Punkt 4. 9. Die Konzernmutter verzichtet bis zum 31. Dezember 2003 auf die Geltendmachung…
…der Durchführung der Punkte 2. und 3. ausdrücklich auf die Einrede des Rückforderungsausschlusses wegen wissentlicher Leistung einer Nichtschuld (§ 1432 ABGB). Einen entsprechenden Verzicht leistet die Konzernmutter hinsichtlich Zahlung der Überweisungsbeträge gemäß Punkt 4. 9. Die Konzernmutter verzichtet bis zum 31. Dezember 2003 auf die Geltendmachung…
…der Durchführung der Punkte 2. und 3. ausdrücklich auf die Einrede des Rückforderungsausschlusses wegen wissentlicher Leistung einer Nichtschuld (§ 1432 ABGB). Einen entsprechenden Verzicht leistet die Bf hinsichtlich Zahlung der Überweisungsbeträge gemäß Punkt 4. 9. Die Bf verzichtet bis zum 31. Dezember 2003 auf die Geltendmachung…
…der Durchführung der Punkte 2. und 3. ausdrücklich auf die Einrede des Rückforderungsausschlusses wegen wissentlicher Leistung einer Nichtschuld (§ 1432 ABGB). Einen entsprechenden Verzicht leistet die Bf hinsichtlich Zahlung der Überweisungsbeträge gemäß Punkt 4. 9. Die Bf verzichtet bis zum 31. Dezember 2003 auf die Geltendmachung…
…könne. Der in Punkt 8 ausformulierte Verzicht auf die Anwendung des § 1432 ABGB (Einrede des Rückforderungsausschlusses wegen wissentlicher Leistung einer Nichtschuld) unterstreiche diese Auffassung eindeutig. Es sei unglaubwürdig, dass die Antragstellerin den Verzicht auf Verjährungseinreden jemals auf deren Geltendmachung in rein abgabenrechtlichen Angelegenheiten verstanden habe…