…Abgesprochen wurde damit jeweils über einen Zeitraum von Jänner bis Dezember des im Bescheid bezeichneten Jahres. Die Bescheide beurteilen damit Zeiträume, die sich nicht mit den in den Anträgen decken und erweisen sich schon aus diesem Grund als rechtswidrig (vgl. auch UFS 17.08.2012…
…der Sache vorausgesetzt, tritt der spätere Bescheid zur Gänze an die Stelle des früheren (VwGH 29.4.1981, 536/79). Eine ersatzlose Aufhebung (als meritorische Beschwerdeerledigung) hat auch zu erfolgen, wenn der angefochtene Bescheid in derselben Sache wie ein älterer Bescheid ergangen ist, wodurch Letzterer…
…Abs. 2 BAO der Abs. 1 sinngemäß. Der Anspruchszinsenbescheid ist ein vom Einkommensteuerbescheid abgeleiteter Bescheid. Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen. Es…
…wird die Aufhebung als rechtswidrig beantragt, weil der zugrundeliegende Sicherstellungsauftrag kein Bescheid sei und daher keine zu besichernde Abgabenschuld bestehen würde. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 26.9.2017 hat das Finanzamt Innsbruck diese Beschwerde als unbegründet abgewiesen und dies nach Ausführungen zur Rechtslage und zur Zulässigkeit…
…die Aufhebung der Anspruchszinsenbescheide für die Jahre 2006 bis 2008, die auf Basis der streitgegenständlichen Körperschaftsteuerbescheide 2006 bis 2008 ergangen sind. Hiezu ist festzustellen, dass Anspruchszinsenbescheide gemäß § 205 BAO an die Stammabgabenbescheide (= im gegenständlichen Fall Körperschaftsteuerbescheide) gebunden sind. Wenn sich diese nachträglich als rechtswidrig…
…Zollamt hat deshalb gegen das genannte Grundprinzip verstoßen, weshalb die Bescheide als rechtswidrig ersatzlos aufzuheben waren. Es erübrigt sich daher ein inhaltliches Eingehen auf die Beschwerdeausführungen. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage…
…Insofern könne nur die Berufungsvorentscheidung vom 9. April 2013 durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz aufgehoben werden. Es werde daher eine Aufhebung als meritorische Berufungserledigung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragt, zumal in der konkreten Sache keine weitere Entscheidung in Betracht komme (VwGH 21.3.2005…
…der Bf die angefochtenen Bescheide als rechtswidrig erachtet. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes darf das Erfordernis des § 250 Abs 1 lit d BAO nicht dahingehend verstanden werden, dass der Beschwerdeführer eine so umfassende Begründung vortragen muss, dass die Sache bereits als entscheidungsreif angesehen werden könnte…
…Bemessungsgrundlage der Immobilienertragsteuer berücksichtigten Zinsaufwendungen jedoch (zur Gänze) nicht abzugsfähig. Der Einkommensteuerbescheid vom 4.5.2017 erweise sich schon deshalb als rechtswidrig. Im Übrigen verwies das Bundesfinanzgericht auf die ständige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs zu Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen bzw. einer Kapitalgesellschaft und ihrem (beherrschenden) Gesellschafter…
…zum Stichtag 1.1.2013 erweist sich daher als rechtswidrig. Der Beschwerde gegen den Einheitswertbescheid vom 14.1.2014 ist daher Folge zu geben und der Fesstellungnsbescheid (ersatzlos) aufzuheben. Grundsteuermessbescheid zum 1.1.2013 Infolge der Aufhebung des Einheitswertbescheides zum 1.1.2013 besteht auch…
…März bis Juni Abstand genommen, weil sich die Rückforderung ihrer Ansicht nach insoweit als rechtswidrig erwiesen hat. Im Beschwerdefall fehlt dem Spruch der Beschwerdevorentscheidung der als behördliche Willenserklärung (Ritz, BAO, 6. Auflage, § 93, Tz 5) anzusehende ausdrückliche Ausspruch der Aufhebung gemäß § 263 Abs 1 BAO…
…nicht als erwiesen angenommen und damit nicht von der für hinterzogene Abgaben verlängerten Verjährungsfrist ausgegangen werden kann, war im fortgesetzten Verfahren der Beschwerde stattzugeben und der angefochtene Bescheid ersatzlos aufzuheben (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, Wien 2014, § 279, Tz 6, Punkt 5 - eine Aufhebung als meritorische…
…Behörde die angefochtenen Kraftfahrzeugsteuerfestsetzungsbescheide für die Monate Juli bis Dezember 2013 sowie Jänner bis Dezember 2014 mit Rechtswidrigkeit belastet (es besteht, wie bereits ausgeführt, keine Beweislastumkehr zu Lasten des Steuerpflichtigen, die Unterschreitung der Monatsfrist zu beweisen), sodass diese aufzuheben sind (einheitliche Aufhebung als inhaltlich rechtswidrig…
…Aufhebungen gemäß § 299 BAO bis zum Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe (§ 97 BAO) des Bescheides zulässig. 3. Bei der Bescheidaufhebung von Amts wegen legt die Abgabenbehörde erster Instanz im Zusammenhang mit der Erlassung des Aufhebungsbescheides fest, aus welchen Gründen sie den Bescheid als inhaltlich rechtswidrig…
…BFG sieht keinen Anhaltspunkt, davon abzugehen. Die im wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Einkommensteuerbescheide 2013 und 2014 vom 04.02.2019 erweisen sich aufgrund der erst danach festgestellten unrichtigen Bemessungsgrundlagen für die Immobilienertragsteuer und des zu erfassenden Tausches als inhaltlich rechtswidrig. Die Aufhebung gemäß § 299 BAO der…
…der Rechtswidrigkeit des Rückstandausweises, Aufhebung der Bestätigung der Vollstreckbarkeit und Einstellung bzw. Aufschub des Exekutionsverfahrens nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 05.12.2019 in Anwesenheit des steuerlichen Vertreters A.B. sowie der Behördenvertreterin BV zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als…
…den Bescheid über einen "Prüfungsauftrag" vom 28.6.2017 aufheben, b) in eventu der belangten Behörde eine kurze Frist setzen, die fehlende Bescheidbeschwerde nachzuholen und den Bescheid über einen "Prüfungsauftrag" vom 28.6.2017 als rechtswidrig aufheben. Mit Beschluss vom 26.2.2018 trug das…
…Daher erweist sich die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe gemäß § 201 Abs 1 iVm Abs 2 Z 3 BAO als rechtswidrig und das Beschwerdebegehren auf Aufhebung des Festsetzungsbescheides als berechtigt. 2) Kraftfahrzeugsteuer Der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum für die Kraftfahrzeugsteuer ist das Kalendervierteljahr. Das KfzStG enthält keine Regelung…
…beantragt, "die Aufhebung des Hausdurchsuchungsbeschlusses samt Aufhebung der Beschlagnahme als rechtswidrig samt der Anordnung sämtliche beschlagnahmten Gegenstände an den Beschwerdeführer auszuhändigen und diese beim Finanzamt zu löschen", erkennbar somit, die Anordnung und Durchführung der Hausdurchsuchung samt erfolgter Beschlagnahmen als rechtswidrig zu erklären und anzuordnen, die…
…rechtswidrigen Nachforderung). Es ergeht ein weiterer Zinsenbescheid, daher erfolgt keine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides (siehe dazu Ritz/Koran, BAO8 § 205 Rz 35 u.a. mit Verweis auf VwGH 28.5.2009, 2006/15/0316, 2006/15/0332). Die Beschwerde war daher in diesem Punkt als…