…Bw gerade nicht geltend gemacht worden sind. Der rechtswidrig ergangene Abweisungsbescheid war daher aufzuheben. Sache des Finanzamtes wird es sein, den Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer gemäß § 41 Abs 2 EStG 1988 aus den oben angeführten Gründen als unzulässig zurückzuweisen. Ob die Bw in weiterer…
…Abgesprochen wurde damit jeweils über einen Zeitraum von Jänner bis Dezember des im Bescheid bezeichneten Jahres. Die Bescheide beurteilen damit Zeiträume, die sich nicht mit den in den Anträgen decken und erweisen sich schon aus diesem Grund als rechtswidrig (vgl. auch UFS 17.08.2012…
…der Sache vorausgesetzt, tritt der spätere Bescheid zur Gänze an die Stelle des früheren (VwGH 29.4.1981, 536/79). Eine ersatzlose Aufhebung (als meritorische Beschwerdeerledigung) hat auch zu erfolgen, wenn der angefochtene Bescheid in derselben Sache wie ein älterer Bescheid ergangen ist, wodurch Letzterer…
…als rechtswidrig. Das Finanzamt habe durch Vorschreibung mit Bescheiden vom 27. Jänner 2009 seinen Anspruch auf bescheidmäßige Festsetzung der Normverbrauchsabgabe bereits konsumiert. Auch durch Aufhebung der Bescheide mittels Berufungsvorentscheidung könne keine neuerliche bescheidmäßige Festsetzung erfolgen. Hinzu komme, dass die Steuerschuldnerin im Normverbrauchsabgabegesetz auch nicht als…
…Abs. 2 BAO der Abs. 1 sinngemäß. Der Anspruchszinsenbescheid ist ein vom Einkommensteuerbescheid abgeleiteter Bescheid. Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen. Es…
…wird die Aufhebung als rechtswidrig beantragt, weil der zugrundeliegende Sicherstellungsauftrag kein Bescheid sei und daher keine zu besichernde Abgabenschuld bestehen würde. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 26.9.2017 hat das Finanzamt Innsbruck diese Beschwerde als unbegründet abgewiesen und dies nach Ausführungen zur Rechtslage und zur Zulässigkeit…
…die Aufhebung der Anspruchszinsenbescheide für die Jahre 2006 bis 2008, die auf Basis der streitgegenständlichen Körperschaftsteuerbescheide 2006 bis 2008 ergangen sind. Hiezu ist festzustellen, dass Anspruchszinsenbescheide gemäß § 205 BAO an die Stammabgabenbescheide (= im gegenständlichen Fall Körperschaftsteuerbescheide) gebunden sind. Wenn sich diese nachträglich als rechtswidrig…
…Erweist sich der Stammabgabenbescheid [hier: Einkommensteuerbescheid 2007 (Berufungsvorentscheidung gemäß § 276 BAO) vom 8. April 2009] nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert oder aufgehoben, so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid oder Aufhebungsbescheid gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen. Es ergeht ein weiterer Zinsenbescheid…
…Zollamt hat deshalb gegen das genannte Grundprinzip verstoßen, weshalb die Bescheide als rechtswidrig ersatzlos aufzuheben waren. Es erübrigt sich daher ein inhaltliches Eingehen auf die Beschwerdeausführungen. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage…
…die Gewissheit der Rechtswidrigkeit des aufzuhebenden Bescheides voraus; die bloße Möglichkeit reicht nicht aus. Sollte jedoch die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2003 vom 16.6.2005 für rechtens erkannt werden, so ist der (neue) Einkommensteuerbescheid 2003 vom 6.4.2006 insoweit rechtswidrig, als die geltend gemachten…
…Insofern könne nur die Berufungsvorentscheidung vom 9. April 2013 durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz aufgehoben werden. Es werde daher eine Aufhebung als meritorische Berufungserledigung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragt, zumal in der konkreten Sache keine weitere Entscheidung in Betracht komme (VwGH 21.3.2005…
…der Bf die angefochtenen Bescheide als rechtswidrig erachtet. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes darf das Erfordernis des § 250 Abs 1 lit d BAO nicht dahingehend verstanden werden, dass der Beschwerdeführer eine so umfassende Begründung vortragen muss, dass die Sache bereits als entscheidungsreif angesehen werden könnte…
…4 Abs. 8 lit. b UStG 1994). Daher sind die ersterlassenen Berufungsvorentscheidungen zu Recht als rechtswidrig aufgehoben worden, weshalb die Berufung gegen deren Aufhebung als unbegründet abzuweisen war, und die Sachbescheide waren (mangels bestehender Ungewissheit mittels endgültiger Entscheidung) entsprechend abzuändern. Beilage: Berechnungsblätter Linz, am 3…
…anderen Grund als rechtswidrig. Der Unabhängige Finanzsenat hat die Berufungsvorentscheidung nämlich gemäß § 289 Abs. 1 BAO aufgehoben und keine Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz verfügt. Damit handelt es sich bei der Aufhebung um eine meritorische Berufungserledigung. Eine solche Aufhebung als Sachentscheidung darf…
…Bemessungsgrundlage der Immobilienertragsteuer berücksichtigten Zinsaufwendungen jedoch (zur Gänze) nicht abzugsfähig. Der Einkommensteuerbescheid vom 4.5.2017 erweise sich schon deshalb als rechtswidrig. Im Übrigen verwies das Bundesfinanzgericht auf die ständige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs zu Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen bzw. einer Kapitalgesellschaft und ihrem (beherrschenden) Gesellschafter…
…zum Stichtag 1.1.2013 erweist sich daher als rechtswidrig. Der Beschwerde gegen den Einheitswertbescheid vom 14.1.2014 ist daher Folge zu geben und der Fesstellungnsbescheid (ersatzlos) aufzuheben. Grundsteuermessbescheid zum 1.1.2013 Infolge der Aufhebung des Einheitswertbescheides zum 1.1.2013 besteht auch…
…März bis Juni Abstand genommen, weil sich die Rückforderung ihrer Ansicht nach insoweit als rechtswidrig erwiesen hat. Im Beschwerdefall fehlt dem Spruch der Beschwerdevorentscheidung der als behördliche Willenserklärung (Ritz, BAO, 6. Auflage, § 93, Tz 5) anzusehende ausdrückliche Ausspruch der Aufhebung gemäß § 263 Abs 1 BAO…
…Behörde, eine bestimmte Vorgangsweise des Abgabepflichtigen unbeanstandet gelassen hat, hindert die Behörde nicht, diese Vorgangsweise als rechtswidrig zu beurteilen (VwGH vom 16.11.2006, 2002/14/007) Der Verwaltungsgerichtshof hat auch in den Erkenntnissen vom 24.5.2005, 2005/15/0052 und vom 27. 6…
…nicht als erwiesen angenommen und damit nicht von der für hinterzogene Abgaben verlängerten Verjährungsfrist ausgegangen werden kann, war im fortgesetzten Verfahren der Beschwerde stattzugeben und der angefochtene Bescheid ersatzlos aufzuheben (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, Wien 2014, § 279, Tz 6, Punkt 5 - eine Aufhebung als meritorische…
…Behörde die angefochtenen Kraftfahrzeugsteuerfestsetzungsbescheide für die Monate Juli bis Dezember 2013 sowie Jänner bis Dezember 2014 mit Rechtswidrigkeit belastet (es besteht, wie bereits ausgeführt, keine Beweislastumkehr zu Lasten des Steuerpflichtigen, die Unterschreitung der Monatsfrist zu beweisen), sodass diese aufzuheben sind (einheitliche Aufhebung als inhaltlich rechtswidrig…