…vom 26.7.2005, 2002/14/0039 zu verweisen. Hier hat der VwGH sehr deutlich ausgesprochen, dass es sich bei einem mit Aufgeld erworbenen Wertpapier um Anschaffungskosten desselben handelt, die nicht in unterschiedliche Bestandteile (Anschaffungskosten zum Nominale; Anschaffungskosten des Abgrenzungspostens) aufzuteilen sind. Es hat vielmehr…
In der Beschwerde macht die Beschwerdeführerin weiters geltend, dass der Verwaltungsgerichtshof in seinen Erkenntnissen (diesbezüglich verweist die Beschwerdeführerin auf VwGH 29.3.2017, Ra 2015/15/0044, sowie VwGH 28.1.2003, 2000/14/0063) die Bedeutung des Agios als Zinsregulativ betone und zitiert: "Kurswertänderungen…
…Rzn 119 f. und 137 zu § 2). Erwirbt ein Aktionär ein Gesellschaftsrecht zu einem über dem Nennwert der Aktien gelegenen (vereinbarten) Ausgabekurs, so unterliegt dieses Agio (Aufgeld) der Steuerpflicht. In diesem Fall bemisst sich die GesSt gem. § 7 Z 1 lit a KVG vom gesamten…
… Entscheidungsgründe Verfahrensgang Strittig ist ob ein Agio (= Aufgeld) unter den Anschaffungskostenbegriff für Kapitalanlagen und im engeren Sinne für Beteiligungen zu subsumieren ist. Verwaltungsbehördliches Geschehen: Der Beschwerdeführer (im Folgenden kurz Bf.) machte für das Jahr 2013 Veräußerungsverluste betreffend Abtretung der Geschäftsanteile an der ***5*** iHv…
…15/0220) anders entschieden worden wäre, ist zu sagen, dass das Finanzamt in Anbetracht der dort gegebenen Umstände im ‚Aufgeld‘ in wirtschaftlicher Betrachtungsweise keine gebundene Beteiligung (Kapitalerhöhung), sondern eine Kapitalforderung sah und deshalb das Agio nicht als Anschaffungskosten wertete. Geht man von dieser unzutreffenden Sichtweise…
…Rechnungsnummer R2 eine Stornorechnung ausgestellt hat, die ein Storno von Umsatzsteuer, und zwar Storno Inkasso - MwSt Euro 50.000,00 und Storno 20% MwSt auf Aufgeld Euro 7.500,00, ausweist. Die Stornorechnung der K.Ges.m.b.H. mit dem willkürlichen Datum 27.1…
…Pfandrechte an Grundstücken gesichert oder mit einer Beteiligung am Gewinn des Schuldners ausgestattet sind, und insbesondere Einkünfte aus öffentlichen Anleihen und aus Obligationen einschließlich der damit verbundenen Aufgelder und der Gewinne aus Losanleihen. Bezieht eine in Österreich ansässige Person Einkünfte, die nach den Artikeln 10…
…Agio (Aufgeld) der Gesellschaftsteuerpflicht. In diesem Fall bemisst sich die Gesellschaftsteuer nämlich gemäß § 7 Z 1 lit a KVG vom gesamten als Gegenleistung zu erbringenden Geldbetrag, also inklusive Agio. Gesellschaftsteuerpflicht liegt vor, auch wenn das Agio einer gesetzlichen Rücklage zuzuführen ist, also durch das Aufgeld…
…Bundesfinanzgericht hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Im Jahr 2015 wurden die Anteile der ***5*** an der ***1*** mit Kaufvertrag vom 13.03.2015 an die ***2*** abgetreten. Für die dadurch aufgedeckten stillen Reserven wurde eine Bewertungsreserve in Höhe von € 8.875.000 - gemäß § 13 Abs…
…vom 26.7.2005, 2002/14/0039 zu verweisen. Hier hat der VwGH sehr deutlich ausgesprochen, dass es sich bei einem mit Aufgeld erworbenen Wertpapier um Anschaffungskosten desselben handelt, die nicht in unterschiedliche Bestandteile (Anschaffungskosten zum Nominale; Anschaffungskosten des Abgrenzungspostens) aufzuteilen sind. Es hat vielmehr…
…Genussrechte erfolgt zum Nennbetrag (100%). 2.3. Für den Erwerb der Genussrechte kann ein Agio (Aufgeld/Vergütung für die Vermittlung) in Höhe von bis zu 5% des Nominalbetrages der zu erwerbenden Genussrechte anfallen. Dieses Agio kann gesondert zwischen dem Interessenten und dem jeweiligen Vermittler vereinbart…
…Limited durch den Bf. gekommen. Von den insgesamt aufgewendeten € 214.978,48 würden € 171.953,48 auf Anteilskäufe und € 43.025,00 auf Kapitalerhöhungen entfallen. Die Agios (Aufgeld oder Aufschlag) für die Beteiligungskäufe vom 3. Juni 2007 und 8. November 2010 würden…
…des § 6 des Beteiligungsfondsgesetzes und für die Erstanschaffung junger Aktien (Abs. 3 Z 4 lit. a) von Aktiengesellschaften im Sinne des Abs. 3 Z 4 lit. b, die den Ausgabebetrag (Nennbetrag und ein Aufgeld) betreffen. Die Genußscheine oder jungen Aktien müssen bei einem inländischen Kreditinstitut
…b, die den Ausgabebetrag (Nennbetrag und ein Aufgeld) betreffen. Die Genußscheine oder jungen Aktien müssen bei einem inländischen Kreditinstitut - gegen sofortige volle Zahlung der Anschaffungskosten der Genußscheine oder des Ausgabebetrages der jungen Aktien erworben und - durch mindestens zehn Jahre ab der Anschaffung hinterlegt werden. Das…
…b, die den Ausgabebetrag (Nennbetrag und ein Aufgeld) betreffen. Die Genußscheine oder jungen Aktien müssen bei einem inländischen Kreditinstitut - gegen sofortige volle Zahlung der Anschaffungskosten der Genußscheine oder des Ausgabebetrages der jungen Aktien erworben und - durch mindestens zehn Jahre ab der Anschaffung hinterlegt werden. Das…
…Aktiengesellschaften im Sinne des Abs. 3 Z 4 lit. b, die den Ausgabebetrag (Nennbetrag und ein Aufgeld) betreffen." Damit sollte der Sonderausgabenabzug für die Erstanschaffung von Genussscheinen und junger Aktien nach dem 31. Dezember 2010 entfallen. Für bereits vor dem 31. Dezember angeschaffte Genussscheine und…
…dass für den Anleihezeichner neben der Anleiheforderung ein selbständiges Optionsrecht besteht, das innerhalb einer bestimmten Frist eine Berechtigung zum Erwerb von Anteilen zu einem festgelegten Bezugspreis vorsieht. Bei einer marktüblich verzinsten Optionsanleihe leistet der Zeichner für das Optionsrecht in der Regel ein Aufgeld, das nach …
…Gesellschaft übertragen wird, da in einem derartigen Fall der Zuschuss in eine nicht gebundene Kapitalrücklage eingestellt werden kann. Eine nicht gebundene Kapitalrücklage kann sofort bilanzgewinnerhöhend aufgelöst und in der Folge ausgeschüttet werden. Aus diesem Grund hat der Stiftungsvorstand auch mit der (damaligen) D. Bank AG…
…Gesellschaft übertragen wird, da in einem derartigen Fall der Zuschuss in eine nicht gebundene Kapitalrücklage eingestellt werden kann. Eine nicht gebundene Kapitalrücklage kann sofort bilanzgewinnerhöhend aufgelöst und in der Folge ausgeschüttet werden. Aus diesem Grund hat der Stiftungsvorstand auch mit der (damaligen) D. Bank AG…
…junger Aktien (Abs. 3 Z 4 lit. a) von Aktiengesellschaften im Sinne des Abs. 3 Z 4 lit. b, die den Ausgabebetrag (Nennbetrag und ein Aufgeld) betreffen. ... 5. Verpflichtende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften, die in Österreich gesetzlich anerkannt sind, höchstens jedoch 400 Euro jährlich. ..…