… 24 Abs. 1 BFGG eingestellt. Das angefochtene Straferkenntnis ist gemäß § 43 Abs. 1 VwGVG von Gesetzes wegen außer Kraft getreten. II. Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen diesen Beschluss eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof durch die vor dem Bundesfinanzgericht belangte Behörde…
…Rechten nach Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG ist gemäß § 25a Abs. 4 VwGG kraft Gesetzes nicht zulässig. Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine ordentliche Revision durch die belangte Behörde nach Art. 133 Abs. 6 Z 2…
…in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes etwa nicht einheitlich beantwortet würde. Eine Revision durch die beschwerdeführende Partei wegen Verletzung in Rechten nach Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG ist gemäß § 25a Abs. 4 VwGG kraft Gesetzes nicht zulässig. Wien, am 1. August 2014
…dienen, gehen bis zur Höhe der Ersatzforderung auf den die volle Erziehung oder die Betreuung von jungen Erwachsenen gewährenden Kinder- und Jugendhilfeträger oder sonstigen Kostenträger unmittelbar kraft Gesetzes an den Leistungspflichtigen über. (5) Die Geltendmachung von Kostenersatz kann für drei Jahre rückwirkend erfolgen. Anspruchsvoraussetzungen nach …
…verteidigen und Verstöße gegen Europarecht mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern bzw. der Anwendung einer nicht in Kraft getretenen Gesetzesänderung (EAVG in der Fassung BBG) massiv entgegenzutreten. Da die vorliegenden Beschwerdeverfahren nur Bescheide betreffen, die Zeiträume nach dem 31.12.2013 umfassen…
…dem 1.1.2016 in Kraft getretenen GrEStG unzulässig. Ein früher in Geltung gestandenes Gesetz (§ 6 Abs 6 UmgrStG bis 31.12.2015 mit dem Zweifachen des Einheitswertes) kann niemals bloß implizit auf ein Gesetz verweisen, das erst nach seinem eigenen Außerkrafttreten (31.12.2015…
… 9 EnFG 1979 weiterhin zur Anwendung kommen kann, wenn sämtliche Anspruchsvoraussetzungen vor dem Außerkrafttreten des Gesetzes erfüllt wurden. Im gegenständlichen Beschwerdefall sind nach den getroffenen Feststellungen sämtliche materiell-rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt. Die Ausbauleistung des Wasserkraftwerks überschreitet 10.000 kW nicht und der Betriebsgegenstand ist ausschließlich…
…gemäß § 1 Auskunftspflichtgesetz vom 20.12.2023 a) auf Einsichtnahme in den Gesetzesentwurf zur Novellierung des Kindschaftsrechts, sowie b) auf Beantwortung der vom Nationalratsabgeordneten ***Y*** in der Fragestunde des Nationalrates am ***DATUM*** 2023 an die Frau Bundesministerin für Justiz gerichteten Frage abgewiesen wurden. Gebührenbescheid und…
…3/2021 vom 7. Jänner 2021 auf "Nichtbescheide" gestützte Bescheide auf Antrag der Partei aufzuheben seien. Der Antrag sei innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der Zurückweisung zu stellen. Mit dieser Gesetzesänderung sei die Frist für die Stellung eines Antrages nach § 295 Abs. 4 BAO neu…
…ausstehenden Einlagen anzusetzen." Nach § 38 Abs. 3e KVG idF BGBl. I Nr. 13/2014 trat mit Ablauf des 31. Dezember 2015 Teil I (Gesellschaftsteuer) außer Kraft. Diese Vorschriften sind letztmalig auf Rechtsvorgänge anzuwenden, bei denen die Steuerschuld vor dem 1. Jänner 2016 entsteht. § 38 Abs…
…in Kraft gewesen sei, eine Obergrenze von € 120/MWh Strom gegolten. In der Zwischenzeit habe auch die Bundesregierung einige der negativen Auswirkungen der Erlösabschöpfung und insbesondere die massiven Auswirkungen des EKBSG auf Investitionssignale im Bereich der erneuerbaren Energie erkannt und habe das Gesetz abermals…
…in Kraft gewesen sei, eine Obergrenze von EUR 120/MWh Strom gegolten. In der Zwischenzeit habe auch die Bundesregierung einige der negativen Auswirkungen der Erlösabschöpfung und insbesondere die massiven Auswirkungen des EKBSG auf Investitionssignale im Bereich der erneuerbaren Energie erkannt und habe das Gesetz abermals…
…Ungleichbehandlung gebe es keine. Darauf abzustellen, dass die (ohnehin außer Kraft getretene) EU-Verordnung diese Differenzierung vornehme, könne nicht reichen, da Österreich die von der EU gesetzte Obergrenze von € 180,00/MWh Strom deutlich (ebenfalls ohne sachliche Rechtfertigung) unterschreite. Hinzu komme, dass die faktische…
…Vorplanung gefasst werden. Unter den gegenständlichen Regelungen hätten somit nur diejenigen Erzeuger von der Regelung profitieren können, die bereits mit der Vorplanung von begünstigten Investitionsvorhaben begonnen hatten, bevor das Gesetz in Kraft getreten sei. Energieerzeuger, die bei Inkrafttreten keine begünstigten Investitionen geplant hätten, stünden vor…
…Ungleichbehandlung gebe es keine. Darauf abzustellen, dass die (ohnehin außer Kraft getretene) EU-Verordnung diese Differenzierung vornehme, könne nicht reichen, da Österreich die von der EU gesetzte Obergrenze von € 180/MWh Strom deutlich (ebenfalls ohne sachliche Rechtfertigung) unterschreite. Hinzu komme, dass die faktische Besserbehandlung…
…mehr in Kraft war, eine Obergrenze von € 120 / MWh Strom gegolten. In der Zwischenzeit habe auch die Bundesregierung einige der negativen Auswirkungen der Erlösabschöpfung und insbesondere die massiven Auswirkungen des EKBSG auf Investitionssignale im Bereich der erneuerbaren Energie erkannt und habe das Gesetz abermals…
…Die Verlängerung sei erfolgt, obwohl die EU-Notfallmaßnahmen-VO bereits außer Kraft getreten sei. Dies zeige, dass der österreichische Gesetzgeber den EKB-S nicht mehr als Krisenmaßnahme, sondern als reguläres Instrument der Besteuerung einsetze - ohne dass die dafür notwendige sachliche Rechtfertigung vorliege oder die verfassungsrechtlich…
…Ungleichbehandlung gibt es keine. Darauf abzustellen, dass die (ohnehin außer Kraft getretene) EU-Verordnung diese Differenzierung vornimmt, kann nicht reichen, da Österreich die von der EU gesetzte Obergrenze von € 180/MWh Strom deutlich (ebenfalls ohne sachliche Rechtfertigung) unterschreitet. Hinzu kommt, dass die faktische Besserbehandlung…
…Vorplanung gefasst werden. Unter den gegenständlichen Regelungen hätten somit nur diejenigen Erzeuger von der Regelung profitieren können, die bereits mit der Vorplanung von begünstigten Investitionsvorhaben begonnen hätten, bevor das Gesetz in Kraft getreten sei. Energieerzeuger, die bei Inkrafttreten keine begünstigten Investitionen geplant hätten, stünden vor…
…Bestimmung als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung trat laut diesem Erkenntnis mit Ablauf des 31.12.2011 in Kraft. Der Verfassungsgerichtshof hat für das Außerkrafttreten der Bestimmung des § 18 Abs 6 EStG somit eine Frist bis 31.12.2011 gesetzt. Noch vor Ablauf dieser Frist wurde …