…Versicherungsvertreters (Anm auch Außendienstmitarbeiters) könne nach der Verkehrsauffassung ,niemals' im häuslichen Arbeitszimmer liegen, ist eine nicht ohne weiteres nachvollziehbare Behauptung, die den angefochtenen Bescheid nicht zu tragen vermag." Wie er bereits mehrfach erwähnt habe und auch gerne von seiner Arbeitgeberin bestätigt werde, sei das Arbeitszimmer…
…nach ihrem materiellen Schwerpunkt zu beurteilen; im Zweifel wird darauf abzustellen sein, ob das Arbeitszimmer in zeitlicher Hinsicht für mehr als die Hälfte der Tätigkeit im Rahmen der konkreten Einkunftsquelle benützt wird (vgl. etwa das ebenfalls einen Versicherungsvertreter betreffende hg. Erkenntnis vom 8. Mai 2003…
…Anwesenheit im Arbeitszimmer zwecks Bestimmung des materiellen Schwerpunktes dieser Tätigkeit erscheint im konkreten Fall daher unabdingbar, wenn Umstände vorliegen, die vermuten lassen, dass es sich bei der Tätigkeit nicht um eine typische Außendiensttätigkeit handelt. So hat der Verwaltungsgerichtshof selbst bei der Tätigkeit eines Versicherungsvertreters die…
…auch wenn die jeweiligen Programme im häuslichen Arbeitszimmer entwickelt werden (UFS 17.3.2003, RV/1366-L/02; UFS 16.4.2004, RV/0379-S/03). Dem gegenüber wurde bei Versicherungsvertretern kein von vornherein feststehender materieller Tätigkeitsschwerpunkt angenommen und als Entscheidungskriterium daher die zeitliche Komponente…
…das Arbeitszimmer in zeitlicher Hinsicht für mehr als die Hälfte der Tätigkeit im Rahmen der konkreten Einkunftsquelle benützt wird (VwGH 24.4.2002, 98/13/0193; VwGH 24.6.2004, 2001/15/0052). Auf dieses zeitliche Überwiegen stellt die Rechtsprechung zB auch bei Versicherungsvertretern ab…
…bleiben, ob die Trennung des Arbeitszimmers von den übrigen Wohnräumlichkeiten des Privatwohnhauses vorgelegen ist. Dieses Sachverhaltselement wurde von der Abgabenbehörde nicht geprüft. Denn entscheidungswesentlich war, dass der Mittelpunkt der Tätigkeit außerhalb des Arbeitszimmers gelegen war. -Der Bf. wird gleich wie ein Versicherungsvertreter oder Handelsvertreter behandelt…
…02) und Versicherungsvertretern (VwGH 28.11.2000, 99/14/0008; 19.12.2000, 99/14/0283; 8.5.2003, 2000/15/0176; 2.6.2004, 2003/13/0166). Bei EDV-Beratern und Informatikern liegt der Mittelpunkt bei vorwiegender Betreuung der Kunden nicht in ihrem Arbeitszimmer…
…bleiben, ob die Trennung des Arbeitszimmers von den übrigen Wohnräumlichkeiten des Privatwohnhauses vorgelegen ist. Dieses Sachverhaltselement wurde von der Abgabenbehörde nicht geprüft. Denn entscheidungswesentlich war, dass der Mittelpunkt der Tätigkeit außerhalb des Arbeitszimmers gelegen war. - Die Bf. wird gleich wie ein VersicherungsvertreterIn oder HandelsvertreterIn behandelt…
…Zweifelsfällen ist darauf abzustellen, ob das Arbeitszimmer in zeitlicher Hinsicht für mehr als die Hälfte der Tätigkeit im Rahmen der konkreten Einkunftsquelle benützt wird (VwGH 16.12.2003, 2001/15/0197). Zum Beruf eines Versicherungsvertreters hat der Verwaltungsgerichtshof schon mehrfach ausgesprochen, dass der materielle Schwerpunkt…
…Eine Berichtspflicht besteht nicht, Urlaubs- oder Krankengeldanspruch ebenfalls nicht. Er ist an keine regelmäßigen Dienstzeiten gebunden. Herr ***2*** hat ein häusliches Arbeitszimmer (laut dem der Beschwerde beigelegten Foto) und verfügt über einen PKW, einen Laptop und Büroeinrichtung (unwidersprochene Angaben in der Beschwerde). Aus seinen Einnahmen…
…vertreten lassen. Dieser Vertreter kann selbstständig ausgewählt werden und muss auch nicht im Vorhinein unserer Klientin mitgeteilt werden." Herr ***1*** verfüge über eine eigene betriebliche Struktur (dazu wurde ein Foto seines häuslichen Arbeitszimmers vorgelegt) und die Besprechungen fänden zT in seinem Wohnhaus statt. Nicht alle…
…2026 wurden Belege betreffend die beantragten Aufwendungen vorgelegt. Zuvor waren abgesehen von der Bestätigung des Arbeitgebers betreffend Betriebsratsumlage und Fahrtkosten lediglich Excel-Aufstellungen übermittelt worden. Der Beschwerdeführer war im beschwerdegegenständlichen Jahr 2024 als Versicherungsvertreter bei der ***AG*** beschäftigt. Vom Arbeitgeber wurde ein Freibetrag iHv EUR…
…und 104/6). Liegt der materielle Schwerpunkt schon aufgrund des typischen Berufsbildes nicht im Arbeitszimmer, so wird die Abzugsfähigkeit auch nicht durch die überwiegende zeitliche Nutzung begründet (VwGH 19.4.2006, 2002/13/0202). Tätigkeiten mit Mittelpunkt außerhalb eines Arbeitszimmers: Versicherungsvertreter, der zeitlich überwiegend im…
…darauf abzustellen, ob das Arbeitszimmer in zeitl Hinsicht für mehr als die Hälfte der Tätigkeit iRd konkreten Einkunftsquelle benützt wird (VwGH21.6.07, 2004/15/0060 Account Manager; 24.6.04, 2001/15/0052 Lehrerin und Konzertpianistin; 2.6.04, 2003/13/0166 Versicherungsvertreter; 24…
…Arbeitszimmerin in zeitlicher Hinsicht zu mehr als die Hälfte der Tätigkeit im Rahmen der konkreten Einkunftsquelle benützt wird (VwGH 21.6.2007, 2004/15/0060 Account Manager; VwGH 24.6.2004, 2001/15/0052 Lehrerin und Konzertpianistin; VwGH 2.6.2004, 2003/13/0166 Versicherungsvertreter…
…Arbeitszimmer zwangsläufig als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit aus (VwGH 19.12.2000, 99/14/0283; 2.6.2004, 2003/13/0166 zu Versicherungsvertretern;); vielmehr ist das typische Berufsbild entscheidend (Doralt, EStG § 20 Tz 104/5 ff). Allgemein ist bei Nichtselbständigen das Arbeitszimmer…
…Arbeitszimmers gesprochen werden. In der Folge wird eine wertende Gewichtung durchgeführt, ob der Schwerpunkt der Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer stattfindet (vgl. BFG 28.9.2015, RV/7104966/2014). Aus der Rechtsprechung und Literatur ergeben sich folgende Beispiele für Tätigkeiten mit Mittelpunkt außerhalb eines Arbeitszimmers: Versicherungsvertreter…
…was sohin bedeutet, dass der Tätigkeitsmittelpunkt jedenfalls als außerhalb des Arbeitszimmers gelegen anzusehen ist. Auch der Umstand, dass etwa ein Versicherungsvertreter über keinen anderen Arbeitsraum verfügt, weist das Arbeitszimmer nicht zwangsläufig als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit aus. Unter Bezugnahme auf Vorerkenntnisse (VwGH…
…berücksichtigte das Finanzamt die beantragten Wohnungsaufwendungen nicht und führte begründend aus, dass der Mittelpunkt der Tätigkeit eines Politikers sowie eines Versicherungsvertreters jedenfalls außerhalb der Räumlichkeiten eines Arbeitszimmers gelegen sei. Mit Eingabe vom 30.01.2019 erhob die steuerliche Vertretung des Bf. Beschwerde gegen den gem…
…Umstand, dass ein Steuerpflichtiger über keinen anderen Arbeitsraum verfügt, das häusliche Arbeitszimmer zwangsläufig als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit aus (VwGH 19.12.2000, 99/14/0283; VwGH 02.06.2004, 2003/13/0166 zu Versicherungsvertretern); vielmehr ist das typische Berufsbild entscheidend (Doralt…