…den vorgelegten Rechnungen lassen sich keine Schlüsse ziehen um Reisekosten und etwaige Verpflegungsmehraufwendungen gewähren zu können. Der Bekleidungsaufwand kann nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn es sich um typische Berufskleidung oder um bloße Arbeitsschutzkleidung handelt. Dafür kommen beispielsweise Uniformen, Arbeitsmäntel, Schutzhelme, etc. in Betracht…
…Aus diesem Grund seien alle damit in Verbindung stehenden Aufwendungen, wie beispielsweise die Reparatur der Brille, nicht abzugsfähig. Optische Brillen ohne besondere Schutzfunktion würden zum normalen Lebensbedarf zählen und würden trotz beruflicher Verwendung keine Arbeitsmittel darstellen. Bei der "Werkstattbrille" vom 15.9.2015 werde auf…
…Abo 29,40 12. Katechetische Blätter Abo 12,- 13. Gehirn und Geist Abo 73,- 14. Regenbogen Abo 26,- 15. Prima Abo 10,- Gesamt 331,84 Arbeitsmittel: Toner sw, bunt 154,80 2. Kopien bunt 18,39 3. Kopien bunt 13,16 4. Fiete Anders 1 …
… Werbungskosten, sich zusammensetzend aus Pendlerpauschale iHv. EUR 1.476,-, Pendlereuro iHv. EUR 44,-, Gewerkschaftsbeiträge iHv. EUR 36,-, Arbeitsmittel iHv. EUR 166,89; Fachliteratur iHv. EUR 24,90, Reisekosten iHv. EUR 568,62 und Fortbildungskosten iHv. EUR 411,-; weiters beantragte die Beschwerdeführerin die Berücksichtigung und den…
…getätigten PC-Aufwendungen und bei Aufwendungen für eine Bildschirmbrille bzw. Bildschirm(Arbeitsplatz)brille jeweils ein Privatanteil in Höhe von 40% in Abzug zu bringen ist. 1.1 PC-Aufwendungen als Werbungskosten: Abzugsfähig sind Werbungskosten nur unter der Voraussetzung, dass sie beruflich veranlasst sind und gemäß …
…Ausgaben weder um solche für Arbeitsmittel gehandelt hat noch überhaupt ein unmittelbarer Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit vorlag, sondern es sich vielmehr um Krankheitskosten handelt, da die orthopädischen Einlagen der Korrektur bzw. Behandlung einer Fußfehlstellung dienten, ebenso wie die optischen Brillen in Zusammenhang mit einer…
…Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) beantragte in der elektronisch eingereichten Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2021 neben Werbungskosten (Gewerkschaftsbeiträge von 327,84 € und digitale Arbeitsmittel von 196,56 €) auch Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen wegen ihrer Behinderung von 70% von 7.036,40 €…
…um eine spezielle Form der Gleitsichtbrille, die der Bf. so in Österreich nicht gefunden habe. Im Gegensatz zur normalen Gleitsichtbrille sei der Mittelpunkt der Brille für den Nahbereich und der Rand für den Fernbereich. Sie diene dazu, dass der Bf. im Office nach dem Bildschirm…
…Die Intensität der Bildschirmarbeit habe in den Zeiten des Home Schooling signifikant zugenommen. Form und Größe dieser Brille würde eindeutig für ein Arbeitsmittel sprechen und somit sei eine Ausnahme zu den Bestimmungen des § 20 EStG durchaus vertretbar. Mit Bericht vom 05.01.2023 legte das…
…im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung 2021 folgende Beträge einkünftemindernd geltend: | Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für Homeoffice | 733,98 € | Arbeitsmittel | 1.196,03 € | Beruflich veranlasste Reisekosten | 222,10 € | Sonstige Werbungskosten | 4.071,83 € |…
…Einkünfte als Lagerarbeiter. Er hielt von zwei verschiedenen Dienstgebern Bezüge. In seiner am 07.03.2020 eingereichten Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2019 beantragte er folgendes: | Werbungskosten | | Arbeitsmittel | 132,00 € | Sonstige Werbungskosten | 400,00 € | | …
…August 2018 abgegebenen Arbeitnehmerveranlagung 2017 Sonderausgaben von € 870,00, "Werbungskosten" für Arbeitsmittel von € 307,69 und Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten von € 260,00 geltend. Unter dem Titel "Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt (abzüglich erhaltener Ersätze oder Vergütungen)" wurden € 183,94 für eine…
…die Uni als Arbeitsmittel (17,99 €), Studienbücher des Sohnes als Fachliteratur (314,53 €) sowie die Fahrtkosten des Sohnes von der Wohnung zur Uni Linz mit der Linz AG (130,00 €); als außergewöhnliche Belastungen die Rezeptgebühr für zwei Medikamente pro Monat + eine Brille +…
…€ als Werbungskosten berücksichtigt, die sich zusammensetzen aus: Kosten für digitale Arbeitsmittel (Handyvertrag) iHv ca. 60 % bzw. 597,06 Euro, Kosten für Verlängerung des Führerscheins in Höhe von 16,40 Euro, Kosten für eine optische Brille in Höhe von 84,00 Euro, Kostenbeitrag für Uniform…
…sowie von berufsbedingten Kosten einer Brille von € 520,00 als Werbungskosten. Mit Beschwerdevorentscheidung wurde der Einkommensteuerbescheid insoweit abgeändert als die Abschreibungen der Musikinstrumente und die Ausgaben für die Blechbläsernoten als Werbungskosten anerkannt wurden. Über die Beschwerde wurde erwogen: Das Bundesfinanzgericht geht von nachstehendem Sachverhalt…
…Flugbegleiterin und Teamleitung an. Sie machte folgende Werbungskosten geltend: Pendlerpauschale - tatsächlich zustehender Gesamtjahresbetrag……….. 1.476,00 Pendlereuro - tatsächlich zustehender Gesamtjahresbetrag……. 44,00 Arbeitsmittel…….. 1.415,15 Fachliteratur……. 117,64 Beruflich veranlasste Reisekosten……. 51,43 …
…ArbeitnehmerInnenveranlagung 2018 vom 13.06.2019 neben der Berücksichtigung von Sonderausgaben (Versicherungsprämien in Höhe von 1.854,77 € und Beiträge zur Wohnraumschaffung in Höhe von 3.846 €), Arbeitsmitteln in Höhe von 400 €, Kosten für Familienheimfahrten in Höhe von 1.590,12 €…
…Betrag von 5.141,29 Euro und bei 12% 5.608,69 Euro. Diese Beträge übersteige ich aber, da meine Krankenkosten (Brille etc.) sich derzeit auf 5.611,39 Euro belaufen. Diese Beilagen wurden auch von Ihrem Mitarbeiter eingesehen! Kann und will ich nicht nachvollziehen…
…im Vorlageantrag angeführten Fahrtkosten zum Teil schon in der Beschwerdevorentscheidung berücksichtigt worden seien. Mit Ergänzungsersuchen vom 18.02.2020 teilte das Bundesfinanzgericht der Beschwerdeführerin diesen Umstand mit und gab ihr Gelegenheit, allfällige andere mögliche Aufwendungen (insbesondere zB für Arbeitsmittel), die als Werbungskosten Anerkennung finden könnten…
…und selbst eingezahlte SV-Beiträge (z.B. SVdGW), ausgenommen Betriebsratsumlage € 343,92 Arbeitsmittel (bei Anschaffungen über 400 Euro nur AfA) € 2.894,69 Reisekosten (ohne Fahrtkosten Wohnung/Arbeitsstätte u. Fam.heimfahrten) € 2.199,05 Sonstige Werbungskosten, die nicht unter die Kennzahlen 719…