RIS AI
8 Treffer1747 msnur geltende Fassungen
BFG RV/7101631/20161. Vorsteuerabzug bereits vor der Erzielung von Umsätzen? 2. Ausschluss der Optionsmöglichkeit gemäß § 6 Abs. 2 iVm § 28 Abs. 38 Z 1 UStG 1994 nur dann, wenn ein nach dem 31. August 2012 neu begründetes Mietverhältnis vorliegt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.05.2019Teil 2/2

…K (im Folgenden kurz: K) vor. Es handle sich bei K um ein Unternehmen, das Mitglied der Wirtschaftskammer sei, das umsatzsteuerpflichtige Gewerbe Arbeitskräfteüberlassung/Arbeitskräftevermittlung ausübe und sich mit der UID-Nr. L ausweise. Aus diesem Grund gehe die steuerliche Vertreterin davon aus, dass auch K…

BFG RV/7101108/2025Vorliegen eines Scheinunternehmens gemäß § 8 SBBG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.06.2025Teil 1/2

…Sachverhalt 1.1 Beschwerdeführerin Die ***Bf*** wurde am 28. Jänner 2023 mit dem Geschäftszweig Arbeitskräftevermittlung und Sitz in ***Bf-Adresse alt***, im Firmenbuch eingetragen. Die Gesellschaft unterlag der Gründungsprivilegierung der Stammeinlage und es wurde die Hälfte der EUR 10.000,- einbezahlt. Alleingesellschafterin war von der…

BFG RV/4300003/2023Abgabenhinterziehungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.09.2024Teil 1/3

…kommuniziert (Zeugenaussage). Verfahrensgang: Die GmbH wurde im Jahr 2004 errichtet (Firmenbuchnummer ***2***). Das Unternehmen hatte seinen Sitz in St.V. und war im Bereich Arbeitskräftevermittlung tätig. A. H gründete die GmbH und war an der Gesellschaft mit einem Anteil in Höhe von 49,5% beteiligt…

BFG RV/7103254/2020Baugewerbe: Tatsächliche Erbringung von Leistungen durch Subunternehmen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.03.2023Teil 2/4

…vermittelt habe. Herr ***GesGf5*** habe diese Arbeitskräfte dann laut den vorgelegten Rechnungen um € 39 weitervermittelt. Die angebliche Arbeitskräftevermittlung an die ***6*** GmbH finde sich nicht in der Buchhaltung der ***7***, und Grundaufzeichnungen hätten von der Beschwerdeführerin und ***GesGf5*** keine vorgelegt werden können, auch die…

BFG RV/5100769/2013Neugründungs-Förderungsgesetz: Vergleichbare Tätigkeit des beherrschenden Gesellschafters
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.09.2017

…angegeben. In der Niederschrift über die Erhebung anlässlich einer Neuaufnahme vom 15.01.2008 wurde der Tätigkeitsbereich mit „Geschäftsvermittlung (Personalvermittlung und Beratung)“ umschrieben. Als OENACE-Code wurde 78.10-0 (Arbeitskräftevermittlung) vergeben. Beurteilung durch die BP Nach Ansicht der Bp. kann die Befreiungsbestimmung des §1…

BFG RV/5100950/2013Vertreterhaftung für mit Jahresbescheid festgesetzte Umsatzsteuer-Nachforderungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.03.2017Teil 1/2

…sei dem Beschwerdeführer unterstellt worden, er hätte ca. Mitte 2009 die „Arbeitskräftevermittlung“ eingestellt und das angemietete Büro in der Folge ausschließlich für den Betrieb der w genutzt. Die bei ihm vorgefundenen Wirtschaftsgüter wären in den Gewerbebetrieb der w eingelegt worden (Betriebsaufgabe). Sämtliche Aufwendungen und Ausgaben…

BFG RV/5300025/2011Tschechisches Personalgestellungsunternehmen als steuerliches U-Boot in Österreich, Hausdurchsuchung bei österreichischem Arbeitskräftevermittler
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.03.2015Teil 1/2

……] Ca. Mitte 2009 wurde die Arbeitskräftevermittlung eingestellt und das angemietete Büro in der Folge ausschließlich für den Betrieb der B-s.r.o. genutzt. Der Gewerbebetrieb Arbeitskräftevermittlung wurde daher eingestellt und die vorhandenen Wirtschaftsgüter in den Gewerbebetrieb der B-s.r.o. eingelegt (Betriebsaufgabe…

BFG RV/7103323/2010Pflegefachkräfte - Pool - Arbeitgeber - Dienstverhältnis
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.04.2015Teil 4/5

Im Zusammenhang mit der Vertretung ergäbe sich – folgte man den Vorbringen der Bf. – daher folgendes Bild: War eine Pflegefachkraft an der Erbringung eines bereits zugesagten Dienstes verhindert, dann durfte sie sich nicht vertreten lassen. War sie an der Erbringung eines bereits zugesagten Dienstes nicht verhindert…