IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf über die Beschwerden vom 12.09.2012 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Oststeiermark vom 26.06.2012 betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichfonds für Familienbeihilfe für die Jahre 2007, 2008…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA, in Vertretung des Leiters der Gerichtsabteilung 3001, in der Beschwerdesache der Bfin., vertreten durch die StB, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 20. Jänner 2009, betreffend die Festsetzung gemäß § 201 BAO…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Rudolf Wanke, den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. sowie Kommerzialrat Mst. Friedrich Nagl als fachkundigen Laienrichter und Mag. Ulrike Richter als fachkundige Laienrichterin in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Fritzsche Frank…
Der Haftungspflichtigen muss von der Behörde über den haftungsgegenständlichen Abgabenanspruch Kenntnis in einer Weise verschafft werden, dass die Prüfung der Richtigkeit der Abgabenfestsetzung möglich ist und die Positionen der Rechtsverteidigung der Haftenden gegen den Anspruch nicht schwächer sind als diejenigen, die die Abgabepflichtige gegen den…
Der Auflösung folgt idR die Liquidation oder Abwicklung (§ 89 GmbHG). Während dieser Zeit wird eine Kapitalgesellschaft durch die im Firmenbuch eingetragenen Liquidatoren oder Abwickler (§ 93 GmbHG) vertreten. Nach Beendigung der Liquidation und Entlastung der Liquidatoren erfolgt die Löschung im Firmenbuch (§ 93 GmbHG). Mit ihr endet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache des Bf. XY (C), Ort, vertreten durch StB., über die Berufung (jetzt: Beschwerde) vom 17. Februar 2012, gerichtet gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26. Jänner 2012, betreffend die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Wagramer Straße 19, 1220 Wien , über die Beschwerde vom 6.3.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 12…
dass betreffend drei der eingeschaltet gewesenen GmbHs - der ***J*** GmbH (als 10. eingeschaltet), der ***L*** GmbH (als 12. eingeschaltet) und der ***O*** Handelsgesellschaft m.b.H. (als 15. eingeschaltet) - der rechtskräftig verurteilte *** ***S***, geb. ***R***, bei folgenden Betrugsszenarien mitgewirkt hat: - Ausstellen von Schein- bzw…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der A KG, Adresse, über die Beschwerde vom 5. Januar 2012 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 5. Dezember 2011 betreffend Lohnsteuer für die Jahre 2006 bis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache X, AdresseX, als Insolvenzverwalterin der GmbH, AdresseGmbH, über die Beschwerde gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 04.10.2013, betreffend Haftung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Edith Stefan über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, (SVNr.: ***3***), vom 14. Dezember 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 28. November 2022, mit dem Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge (Ausgleichszahlung) für den Zeitraum…
…183 - Tages-Klausel von Doppelbesteuerungsabkomme (Artikel 15 Abs. 2 Doppelbesteuerungsabkommen Österreich - Schweden) im Sinne eines "wirtschaftlichen Arbeitgebers" zu verstehen. Im Falle einer internationalen Arbeitskräftegestellung komme daher die abkommensrechtliche Arbeitgebereigenschaft dem Beschäftiger (Gestellungsnehmer) zu. Dies habe zur Folge, dass die 183 - Tagesklausel nicht mehr wirksam werden…
…von GmbHs, von denen im Wesentlichen nicht mehr erweisbar war als deren rechtliche Existenz in Form einer Firmenbucheintragung). Warum die belangte Behörde davon ausgegangen ist, dass die Arbeitgebereigenschaft der AS wahrscheinlicher sei als jene der Sub- GmbH, kann dem BP-Bericht vom 30. Oktober 2018…
…Darüber hinaus liege keine Entscheidung der österreichischen Finanzverwaltung zum wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriff bei Inboundfällen und dessen steuerliche Behandlung vor. Österreich knüpfe die Arbeitgebereigenschaft bei der internationalen Arbeitskräftegestellung gemäß dem derzeit und auch für das Jahr 2012 geltenden österreichischen Steuerrecht an eine rechtliche Betrachtungsweise (LStR 2002 Rz…
…mit dem hier angefochtenen Bescheid einen Dienstgeberbeitrag für das Jahr 2012 iHv 9.188,33 € (Bemessungsgrundlage: 204.185,11 €) fest und verwies zur Begründung auf die Feststellungen des Prüfungsberichtes. In ihrer dagegen erhobenen Beschwerde bestritt die Beschwerdeführerin ihre Arbeitgebereigenschaft und führte (zusammengefasst) aus…
…Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag ua., dh. – anders als im vorliegenden Fall - zur Frage der Arbeitgebereigenschaft der dortigen Beschwerdeführerin, wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben wurde und dort – anders auch als im vorliegenden Fall – Unterlagen wie Bautagebücher etc. sehr wohl vorgelegt wurden bzw. die Zahlungsflüsse…
…verwiesen, in dem das Höchstgericht zu Recht ausgeführt hat: „[…] 8 Die Revisionswerberin führt zur Zulässigkeit der Revision aus, das angefochtene Erkenntnis weiche von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ab, wonach für die Arbeitgebereigenschaft des Art. 15 Abs. 2 DBA-Deutschland wirtschaftliche und nicht bloß formale…
…Tage-Klausel von Doppelbesteuerungsabkommen (Artikel 15 Abs. 2 OECD-Musterabkommen) im Sinne eines wirtschaftlichen „Arbeitgebers“ zu verstehen sei. Im Falle einer internationalen Arbeitskräfteüberlassung (Arbeitskräftegestellung) komme daher die abkommensrechtliche Arbeitgebereigenschaft dem Beschäftiger (Gestellungsnehmer) zu. Dies habe zur Folge, dass die 183-Tage-Klausel nicht mehr wirksam…
…vornehmen. Rechtzeitig brachte der Bf. gegen den betreffenden Bescheid das Rechtsmittel der Beschwerde ein. Begründend dazu führte der Bf. aus, dass der Bank in Moskau die wirtschaftliche Arbeitgebereigenschaft zukomme. Der Bf. sei von seinem österreichischen Arbeitgeber vom 1. August bis 30. November 2007 nach Moskau…
…453 berücksichtigt worden. Es werde daher die entsprechende Korrektur der Einkünfte unter Berücksichtigung der korrigierten Lohnzettel 2010 beantragt. Die Slowakei knüpfe – anders als Österreich – die Arbeitgebereigenschaft an eine wirtschaftliche Betrachtungsweise. Das BFG forderte die Bf mit Vorhalt vom 17.02.2016 auf, folgende Fragen zu…