…durch C:C: GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Adr.StB, über die Beschwerde vom 27. März 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 17. März 2020 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018, Steuernummer xxx, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben.…
…Aleksandar Hofstätter, Lehargasse 13 Tür 22, 1060 Wien, über die Beschwerde vom 11. Dezember 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 10. Dezember 2025 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2024, Steuernummer ***BF-StNr***, zu Recht: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der…
…***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. November 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 13. November 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018, Steuernummer ***BF1StNr1***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 20. Jänner 2026 zu Recht erkannt: I…
…1050 Wien, über die Beschwerde vom 1. August 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 7. Juli 2025 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2024, Steuernummer xxxxx zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche…
…Bitte beantworten Sie auch die folgenden Fragen zu Ihren Bildungskosten: Welche Tätigkeit haben Sie ausgeübt? Schicken Sie uns eine kurze Arbeitsplatzbeschreibung. Schicken Sie uns bitte das genaue Veranstaltungsprogramm (inklusive Zeittafel). Wie hängen die Bildungsmaßnahmen mit Ihrem Beruf, einer besseren Position oder dem nächsten Berufswunsch zusammen…
…Richterin ***** in der Beschwerdesache der Beschwerdeführer, mit Adresse***, über die Beschwerde vom 8. Mai 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 20. April 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021, Steuernummer XXX, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II…
…Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30. August 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 29. August 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene…
…über die Beschwerde vom 13. April 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 27. März 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022 Steuernummer XXX zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die…
…97/15/0073). Benützt der Arbeitnehmer ein privates KFZ, steht ihm hierfür bei beruflichen Fahrten von nicht mehr als 30.000 Kilometer im Kalenderjahr das amtliche Kilometergeld zu. Für die geltend gemachten 12 Lehrveranstaltungen waren 2.504 km und somit unter Berücksichtigung des amtlichen Kilometergeldes…
…über die Beschwerde vom 8. Oktober 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 2. Oktober 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 Steuernummer ***xxx*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die…
…sodass diese Gesellschaften wiederum Subunternehmer der ***2*** GmbH wurden. Die Arbeitnehmer dieser Gesellschaften wurden in der Slowakei zur Sozialversicherung angemeldet, beim zuständigen slowakischen Sozialversicherungsträger die Ausstellung von Bescheinigungen über die Einbeziehung dieser Personen in das slowakische Versicherungssystem beantragt und diese sogenannten A1-Bescheinigungen in weiterer…
…***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 16. September 2022 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 12. September 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den…
…X, Adresse ***, über die Beschwerde vom 28. Juni 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 4. Juni 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017, Steuernummer XXX, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen…
…Adresse, über die Beschwerde vom 9. Oktober 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Landeck Reutte vom 13. September 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 Steuernummer xxx zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision…
…Sachverhalt Strittig ist die Anerkennung der Begräbniskosten als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988. Die Bf. erzielte im Jahr 2012 Einkünfte aus nichtselbststständiger Arbeit. Die Bf. machte für das Jahr 2012 Begräbniskosten in Höhe von gesamt € 6.688,63 für den verstorbenen…
…Wolfgang Pavlik über die Beschwerde vom 15.03.2021 des Bf., Adresse gegen den Bescheid vom 04.03.2021 des Finanzamtes Österreich betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2020, zu Recht erkannt: Der bekämpfte Bescheid wird im Sinne der Beschwerdevorentscheidung abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die…
…anzusetzen. (…) 2.2. Nutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges Im Beschwerdefall wird die private Nutzung von firmeneigenen KFZ ausschließlich mit der Begründung bestritten, dass sich die KFZ im Privatvermögen von Herrn ***1*** befunden hätten. Die Nutzung des KFZ selbst wurde ebenso wenig bestritten wie die Feststellung…
…nicht entscheidungsrelevant. Im gegenständlichen Fall werden vorwiegend Decken montiert und Spachtelarbeiten vorgenommen. Der VwGH unterstellt bei derartigen Tätigkeiten, die in Bezug auf die Arbeitsausführung und die Verwertbarkeit keinen ins Gewicht fallenden Gestaltungsspielraum des Dienstnehmers erlauben, bei der Integration des Beschäftigten in den Betrieb, in Ermangelung…
…über die Beschwerde vom 12. Februar 2020 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 4. Februar 2020 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019, Steuernummer ***6*** (nunmehr ***BF1StNr1***,) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und die Einkommensteuer für das…
…19.2.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 15.1.2014 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2012 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird im Sinne der Beschwerdevorentscheidung vom 13.11.2014 abgeändert.…