Die Anteilsinhaber haften nur beschränkt mit ihrem für die Anteilscheine hingegebenen Vermögen am jeweiligen Teilfonds (Bf-TF1). Es besteht keine Nachschusspflicht. Für Verbindlichkeiten des Fonds haftet nur das jeweilige Teilfondsvermögen und nicht auch Vermögen des Bf; und der anderen Teilfonds. Die Einkünfte (Gewinne/Verluste) aus…
…der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie über Wohnräume und gewerblich genutzte Räume die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft und von ausländischen Investmentanteilen soweit die Voraussetzungen des …
…2.383,54 Euro sei ihr ebenso unverständlich. Sie könne sich nur vorstellen, dass alles mit ihren ehemaligen Anteilscheinen an der X GmbH zusammenhänge. Ein Amtsrat der Behörde habe sie bedrängt in eine zu gründende AG einzusteigen, die in 1 bis 2 Jahren an die…
…zu Grunde liegt; | 2. | Einkünfte aus | - | Wertpapieren, die ein Forderungsrecht verbriefen, | - | Anteilscheinen an einem Immobilienfonds im Sinne des Immobilien-Investmentfondsgesetzes sowie an einem ausländischen Immobilienfonds (§ 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes) einschließlich der als ausgeschüttet geltenden Erträge, | | wenn…
…und die Einkünfte aus Gewerbebetrieb vermindert um die ausschüttungsgleichen Erträge iSd § 42 Abs. 3 InvFG 1993 idF vor BBG 2011 neu festzusetzen. Die Beschwerdeführerin hätte Anteilscheine an inländischen Investmentfonds iSd § 1 InvFG 1993 gehalten. Diese wiederum hätten zum Teil nicht selbst in Assetklassen wie Aktien…
…Abs 2). Die Steuerabgeltung gilt auch für als ausgeschüttet geltende Erträge aus Anteilscheinen und Anteilen an einem § 186 oder § 188 des Investmentfondsgesetzes 2011 unterliegenden Gebilde, soweit diese aus den genannten Einkünften bestehen, sowie für als ausgeschüttet geltende Erträge aus Anteilscheinen und Anteilen an einem § 40…
…um die ausschüttungsgleichen Erträge iSd § 42 Abs 3 InvFG 1993 idF vor dem BBG 2011, neu festzusetzen. b. Die Bf. habe Anteilscheine an inländischen Investmentfonds iSd § 1 InvFG 1993 gehalten, diese Fonds hätten in ausländische Investmentfonds (Zielfonds, Subfonds) investiert. Bei der steuerlichen Behandlung der inländischen…
…um die ausschüttungsgleichen Erträge iSd § 42 Abs 3 InvFG 1993 idF vor dem BBG 2011, neu festzusetzen. b. Die Bf. habe Anteilscheine an inländischen Investmentfonds iSd § 1 InvFG 1993 gehalten, diese Fonds hätten in ausländische Investmentfonds (Zielfonds, Subfonds) investiert. Bei der steuerlichen Behandlung der inländischen…
…können ihre Anteile verkaufen, verschenken oder vererben. Die Anteile an der Beschwerdeführerin werden durch Ausgabe von Anteilscheinen verbrieft. Die Einkünfte (Gewinne/Verluste) werden nach US-Steuerrecht direkt der Beschwerdeführerin - und nicht dem Trust oder anderen Series oder direkt den Anteilinhabern - zugerechnet. Die Beschwerdeführerin ist nach…
…bewertbare Güter jeder Art (VwGH 12. 1. 1983, 82/13/0174, 1983, 293 zu einem Hotel-Zeit-Anteilschein; VwGH 22. 11. 2001, 98/15/0198 zum steuerlichen Begriff des aktiven Wirtschaftsgutes). In weiterer Folge ist bei Wirtschaftsgütern eine Differenzierung in körperliche, respektive unkörperliche Wirtschaftsgüter vorzunehmen. …
…Österreichische Kontrollbank) mitzuteilen. (7) Zu diesem Zweck war aufbauend auf der von der Depotbank erstellten Fondsbuchhaltung und deren Saldenliste seitens der KAG/Verwges eine Ertragsrechnung auf Fondsebene und parallel dazu eine "steuerliche Behandlung je Anteilschein" (auch als Steuerrechnung bezeichnet) auf Ebene der Anteilinhaber zu erstellen…
…die direkt oder indirekt mit die-sem Zweck Zusammenhängen. Sie kann Teile des Konzert- und Theaterangebots auch an ande-ren Orten zur Aufführung bringen und mit anderen Organisationen des Konzert- und Theater-lebens im In- und Ausland Zusammenarbeiten. [...] Die Übertragung von Anteilscheinen bedarf, vorbehältlich lit…
…Bf1*** wurde daher zu Recht keine Folge gegeben, weil gemäß §188 InvFG 2011 die Dividendenausschüttungen der österreichischen Kapitalgesellschaften den Anteilscheininhabern eines ausländischen Investmentfonds und nicht dem Fonds zuzurechnen sind und weil sie daher nicht Einkünfte des Fonds, sondern Einkünfte der Anteilsinhaber darstellen. Der Vorschrift des …
…der Bf. waren folglich als unbegründet abzuweisen, weil gemäß §188 InvFG 2011 die Dividendenausschüttungen der österreichischen Kapitalgesellschaften den Anteilscheininhabern eines ausländischen Investmentfonds und nicht dem Fonds zuzurechnen sind und weil sie daher nicht Einkünfte des Fonds, sondern Einkünfte der Anteilsinhaber darstellen. Der Vorschrift des §188…
…der Bf. waren folglich als unbegründet abzuweisen, weil gemäß §188 InvFG 2011 die Dividendenausschüttungen der österreichischen Kapitalgesellschaften den Anteilscheininhabern eines ausländischen Investmentfonds und nicht dem Fonds zuzurechnen sind und weil sie daher nicht Einkünfte des Fonds, sondern Einkünfte der Anteilsinhaber darstellen. Der Vorschrift des §188…
…aus dem sie stammen, bei der Ermittlung des Gewinns des Schuldners nicht abzugsfähig sind, sowie Ausschüttungen auf Anteilscheine an einem Investmentvermögen. (4) Die vorstehenden Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn der in einem Vertragsstaat ansässige Nutzungsberechtigte im anderen Vertragsstaat, in dem die die…
…Zeitpunkt einer späteren Realisierung ein Kurs- oder Handelswert, hat die depotführende Stelle davon auszugehen, dass die Anschaffungskosten dem gemeinen Wert im Zeitpunkt der Entnahme entsprechen. Weist der Steuerpflichtige - bei Anteilen an Körperschaften und Anteilscheinen und Anteilen an § 186 oder § 188 des Investmentfondsgesetzes 2011 und an …
…der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie über Wohnräume und gewerblich genutzte Räume die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft und von ausländischen Investmentanteilen soweit die Voraussetzungen des …
… -Anteile an Körperschaften, die nach dem 31. Dezember 2010 entgeltlich erworben worden sind; -Anteilscheine an Investmentfonds im Sinne des Investmentfondsgesetzes und an Immobilienfonds im Sinne des Immobilien-Investmentfondsgesetzes, die nach dem 31. Dezember 2010 entgeltlich erworben worden sind; -alle anderen Wirtschaftsgüter und Derivate im Sinne…
…I Nr. 111/2010 ab 1. April 2012 erstmals anzuwenden auf: - Anteilscheine an Investmentfonds iSd Investmentfondsgesetzes und an Immobilienfonds iSd Immobilienfondsgesetzes, die nach dem 31.12.2010 entgeltlich erworben worden sind. Die Amtspartei geht davon aus, dass durch die Zuwendung der Anteile am Investmentfonds durch…