…3 der Bundesabgabenordnung im Verhältnis der Anteile der Mitglieder der Gesellschaft bürgerliche Rechts zur (teilweisen) Tilgung der Abgabenschuldigkeiten der Mitglieder verwendet." ********** Dagegen richtet sich die Beschwerde vom 16.2.2017: "Mit BNR 2/2016 dat.201612 gibt das Finanzamt ein uns zustehendes Guthaben von 7…
…bis zu fünf Mitgliedern auf Antrag mit Bescheid (Satzungen) zu regeln. (3) Agrargemeinschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes. (4) Bei Agrargemeinschaften, denen keine Satzungen verliehen sind, entscheidet mangels einer anderen Vereinbarung die Mehrheit der Stimmen, die nach dem Verhältnis der Anteile der Mitglieder zu zählen…
…Diese Anteile der Mitglieder seiner Familie von insgesamt 75% standen vor dem vorbereitenden Anteilserwerb vom August 2011 (Firmenbuchauszug FN 1z2y3x) nicht im wirtschaftlichen Eigentum des Bf ( siehe oben Punkte A. 1 und A .2). Dieser vorbereitende Erwerb der Anteile der Mitglieder seiner Familie durch den…
…der sämtliche nötigen Vertretungshandlungen für den abwesenden bestellten Geschäftsführer X setzte und ab 20.7.2007 als im Firmenbuch eingetragener Geschäftsführer. Eine wesentliche Änderung ist gegeben, wenn alle oder die überwiegende Mehrheit der Mitglieder der Geschäftsführung in einem Zug oder bei Vorliegen eines inneren Zusammenhangs…
…Die Ermessensübung darf aber den offenkundigen Interessen der Mitglieder nicht zuwiderlaufen (s. Stoll, Kommentar zur Bundesabgabenordnung, § 81, S. 800 f.). Erwägungen Im beschwerdegegenständlichen Fall handelt es sich um eine Grundstücksgemeinschaft. Zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides waren insgesamt 15 Personen Miteigentümer des Grundstückes 1…
…an die die Anteile gebunden sind, nicht betrieblich genutzt wird. zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb iSd § 23 EStG 1988, wenn die Beteiligung dem Gewerbebetrieb des Mitgliedes zuzuordnen ist. So steht im Streitfall fest, dass die Anteilsrechte an der Agrargemeinschaft Ort1 auch von Gewerbebetrieben (zB G…
…bis zu fünf Mitgliedern auf Antrag mit Bescheid (Satzungen) zu regeln. (3) Agrargemeinschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes. (4) Bei Agrargemeinschaften, denen keine Satzungen verliehen sind, entscheidet mangels einer anderen Vereinbarung die Mehrheit der Stimmen, die nach dem Verhältnis der Anteile der Mitglieder zu zählen…
…b EStG 1988, in der oben zitierten Fassung, zu beurteilen. In dieser Bestimmung wird die Spekulationsfrist für andere Wirtschaftsgüter festgelegt. Das Gesetz zählt beispielhaft nur Wertpapiere iSd DepotG, sonstige Beteiligungen und Forderungen auf (dazu zählen insbesondere Aktien, Substanzgenussrechte, Partizipationsscheine, GmbH-Anteile, Gen Anteile, echte stille…
…der Auseinandersetzungsguthaben auszugehen sein. Guthaben einer GesBR sind daher vor Anwendung des § 215 Abs. 3 BAO gemäß § 215 Abs. 1 und 2 zur Tilgung von deren fälligen Abgabenschuldigkeiten zu verwenden. Ein allfälliges Guthaben iSd § 215 Abs. 3 ist zunächst im Verhältnis der Anteile der Mitglieder…
…der Auseinandersetzungsguthaben auszugehen sein. Guthaben einer GesBR sind daher vor Anwendung des § 215 Abs. 3 BAO gemäß § 215 Abs. 1 und 2 zur Tilgung von deren fälligen Abgabenschuldigkeiten zu verwenden. Ein allfälliges Guthaben iSd § 215 Abs. 3 ist zunächst im Verhältnis der Anteile der Mitglieder…
…der Auseinandersetzungsguthaben auszugehen sein. Guthaben einer GesBR sind daher vor Anwendung des § 215 Abs. 3 BAO gemäß § 215 Abs. 1 und 2 zur Tilgung von deren fälligen Abgabenschuldigkeiten zu verwenden. Ein allfälliges Guthaben iSd § 215 Abs. 3 ist zunächst im Verhältnis der Anteile der Mitglieder…
…der Auseinandersetzungsguthaben auszugehen sein. Guthaben einer GesBR sind daher vor Anwendung des § 215 Abs. 3 BAO gemäß § 215 Abs. 1 und 2 zur Tilgung von deren fälligen Abgabenschuldigkeiten zu verwenden. Ein allfälliges Guthaben iSd § 215 Abs. 3 ist zunächst im Verhältnis der Anteile der Mitglieder…
…dieser wurde einerseits der eben dargelegte Sachverhalt festgehalten, andererseits festgestellt, wer die Erben der Mitglieder des Jahres 1939 waren. Weiters wurde den so ermittelten Berechtigten Anteile an den Liegenschaften zugesprochen. Dies erfolgte aufgrund eines Lageplans von Dipl.-lng. A. N.. In der Vereinbarung vom 13…
…der Auseinandersetzungsguthaben auszugehen sein. Guthaben einer GesBR sind daher vor Anwendung des § 215 Abs. 3 BAO gemäß § 215 Abs. 1 und 2 zur Tilgung von deren fälligen Abgabenschuldigkeiten zu verwenden. Ein allfälliges Guthaben iSd § 215 Abs. 3 ist zunächst im Verhältnis der Anteile der Mitglieder…
…der Auseinandersetzungsguthaben auszugehen sein. Guthaben einer GesBR sind daher vor Anwendung des § 215 Abs. 3 BAO gemäß § 215 Abs. 1 und 2 zur Tilgung von deren fälligen Abgabenschuldigkeiten zu verwenden. Ein allfälliges Guthaben iSd § 215 Abs. 3 ist zunächst im Verhältnis der Anteile der Mitglieder…
…Was übrig blieb, war dem besonderen Beitrag der GmbH geschuldet und hat die Vollversammlung das dann so beschlossen. Es wurde die alineare Ausschüttung auch bewusst nicht auf Basis der Anteile ausgezahlt. Der Verzicht der Mitglieder ist kein Statutarischer, sondern wird von Generalversammlung zu Generalversammlung beschlossen…
…dass die BF wirtschaftliche Eigentümerin des Vermögens der P Familienstiftung sowie des Vermögens bzw. der Anteile an der M Anstalt ist. 3. Beweiswürdigung Gem. § 167 Abs. 2 BAO haben die Abgabenbehörde und das Bundesfinanzgericht unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung…
…Unternehmen war der GF der BF bis 2008 mit 10 % beteiligt, in weiterer Folge übernahm er die Anteile am Unternehmen zur Gänze. Dies ergibt sich aus den im Prüfungsakt erliegenden Unterlagen des Kreditschutzverbandes sowie aus den Aussagen des GF der BF in der mündlichen Verhandlung…
…der Auseinandersetzungsguthaben auszugehen sein. Guthaben einer GesBR sind daher vor Anwendung des § 215 Abs. 3 BAO gemäß § 215 Abs. 1 und 2 zur Tilgung von deren fälligen Abgabenschuldigkeiten zu verwenden. Ein allfälliges Guthaben iSd § 215 Abs. 3 ist zunächst im Verhältnis der Anteile der Mitglieder…
…der Auseinandersetzungsguthaben auszugehen sein. Guthaben einer GesBR sind daher vor Anwendung des § 215 Abs. 3 BAO gemäß § 215 Abs. 1 und 2 zur Tilgung von deren fälligen Abgabenschuldigkeiten zu verwenden. Ein allfälliges Guthaben iSd § 215 Abs. 3 ist zunächst im Verhältnis der Anteile der Mitglieder…