…Steuerberatungsgesellschaft, Rechte Wienzeile 225 Tür 601, 1120 Wien, über die Beschwerde vom 8. Jänner 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 2. Dezember 2022 betreffend Ansuchen um Zahlungserleichterung, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen…
…Eingabe vom 30. Dezember 2024 fristgerecht das verfahrensgegenständliche Rechtsmittel der Beschwerde und beantragte neuerlich die Bewilligung einer Ratenzahlung. Dazu führte der Bf wie folgt aus: "Zur Begründung meines Ansuchens führe ich an, dass meine nunmehrigen geringeren Einkünfte (Pension) es mir nicht ermöglichen, die gesamten aushaftenden…
…Bf sowie auf die Ergebnisse der vom Gericht durchgeführten Ermittlungen. III. Rechtslage Gemäß § 212 Abs 1 BAO kann auf Ansuchen des Abgabepflichtigen die Abgabenbehörde für Abgaben, hinsichtlich derer ihm gegenüber auf Grund eines Rückstandsausweises (§ 229 BAO) Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren…
…04.06.2020, Ra 2019/15/0117 mwH). Das gilt auch für allfällige Zustellmängel. Für die Entscheidung über ein Nachsichtsansuchen sind die Vermögens- und Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Ansuchen maßgebend. Eine persönlich bedingte Unbilligkeit liegt im Besonderen dann vor, wenn die Einhebung…
…eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt und Verfahrensgang Sache in vorliegenden Verfahren ist jeweils die Abweisung des Ansuchens um Nachsicht (§ 236 BAO) hinsichtlich des - gegenüber der Selbstberechnung bescheidmäßig festgesetzten - Mehrbetrages (§ 201 BAO). Gegenständlichen…
…7, 12xy V, gegen den Bescheid des Finanzamtes J vom 27.02.2013 über die Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…X , gab das Finanzamt Kitzbühel Lienz dem Ratenansuchen keine Folge, weil das Ansuchen keine Begründung enthalten habe. Das Finanzamt könne daher das Vorliegen der gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Bewilligung von Zahlungserleichterungen nicht prüfen. Im Hinblick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschwerdeführers sei in der…
…und daher mit der Veranlagung automatisch zum Wegfall kommen werde. Mit Bescheid vom 26.7.2016 bewilligte das Finanzamt aufgrund des Ansuchens für den gesamten am Abgabenkonto aushaftenden Rückstand in Höhe von € 315.332,66 eine Zahlungserleichterung in Form von 3 Raten in Höhe…
…165,-- fest. In der gegen diese Bescheide eingebrachten Berufung (nunmehr Beschwerde) wird vorgebracht, dass die Behauptung, der Beschwerdeführer habe ein Ansuchen auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft gestellt, nicht richtig sei. Nach 22 Jahren in Österreich habe er Anspruch auf die Staatsbürgerschaft. Mit Berufungsvorentscheidung vom 2…
…SteuerberatungsgmbH, Mariahilfer Straße 1C Tür Top 4a, 1060 Wien, über die Beschwerde vom 18. Juli 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 30. Juni 2025 betreffend Ansuchen um Zahlungserleichterung, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II…
…seiner Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht und führte begründend aus, dass bereits vor dem Fälligkeitstermin mit 14.11.2025 ein Ansuchen um Zahlungserleichterung für ebendiese Zahllast aus der UVA 09/2025 via FinanzOnline fristgerecht gestellt worden sei, welches erst mit Bescheid vom 16.12.2025 abgewiesen…
…hat die beschwerdeführende Partei hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten, dh der Umsatzsteuer 02/2025 und 03/2025 sowie der Lohnsteuer 04/2025, jeweils fristgerechte Ansuchen um Zahlungserleichterungen gestellt. In der Folge wurde für die genannten Abgaben eine Stundung bis zum 18. August 2025 gewährt. Der Bf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***1***, über die Beschwerde vom 3. Mai 2024 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 8. April 2024 betreffend 1. Gebühren und 2. Gebührenerhöhung, ***2***, ***3***, zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
…im gegenständlichen Fall nicht in Betracht da- unbeschadet dessen, dass für fünf Personen das gleiche Begehren eingebracht wurde- weder ein mehreren Personen zukommendes ungeteiltes dingliches Recht noch ein solches Forderungsrecht vorliegt. Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes liegen mehrere gebührenpflichtige Ansuchen im Sinne des § 12 Abs…
…Stadt, vertreten durch E, vom 21. September 2016, betreffend die Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung (Stundung) gem. § 212 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4…
…gestellt werden muss“. Dieser Vermerk ist nicht von der MA unterfertigt. Vielmehr befindet sich unmittelbar anschließend die Unterschrift des Bf. Über das neue Ansuchen auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft wurde am selben Tag eine Niederschrift aufgenommen. Darin befindet sich auch ein Vermerk, dass der Bf…
…der Beschwerdesache des Bf., über die Beschwerde vom 13.11.2015 Identifikationsmerkmal: xxx gegen den Bescheid des Magistrat der Stadt Wien MA 65 vom 12.10.2015 betreffend Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung betreffend Parkometerstrafen zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 50 VwGVG als…
…nachträglich dieselbe Abgabe betreffende Gutschriftszinsen festgesetzt werden. Abs. 9: Im Fall der nachträglichen rückwirkenden Zuerkennung oder Verlängerung von Zahlungsfristen hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung der zuerkannten oder verlängerten Zahlungsfrist zu erfolgen. Wurde ein Ansuchen um Zahlungserleichterungen (§ 212 Abs…
…Finanzamtes Österreich, vertreten durch ***2***, vom 5. Juli 2021, betreffend die Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung (Stundung) gem. § 212 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…über die Beschwerde vom 27. November 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, vertreten durch ***2***, vom 31. Oktober 2019 betreffend die Abweisung eines Ansuchens um Teilnachsicht gemäß § 236 BAO, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet…