IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz zu Steuernummer 123/aa6 vom 5. Mai 2010, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer 2004 und Einkommensteuer 2002, 2003, 2004, 2005, 2006, 2007…
…des zweiten Satzes im § 2 Abs. 2 LVO wird der Anlaufzeitraum durch die Übertragung der Grundlagen der Betätigung auf Dritte nicht unterbrochen. Diese Bestimmung ist nach Ansicht des BMF teleologisch auf Fälle der unentgeltlichen Übertragung der Einkunftsquelle zu reduzieren (kritisch dazu Leyrer, ÖStZ 2019/802…
…3) zu erzielen, und nicht unter Abs 2 fällt. Gemäß § 2 Abs 2 LVO ist nach Ablauf des Anlaufzeitraumes unter Berücksichtigung der Verhältnisse auch innerhalb dieses Zeitraumes nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen, ob vom Vorliegen von Einkünften auszugehen ist. Eine Absicht ist ein…
…Zusammenhang mit der „Chemiedatenbank“ ist folglich als Einkunftsquelle im Sinn des § 2 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 anzuerkennen. V.3. Liebhaberei – Anlaufzeitraum Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab Beginn einer Betätigung (z.B. Eröffnung eines Betriebes) im Sinn des § 1 Abs. 1 LVO…
…die Beurteilung vor. Zwischen 2008 bis 2014 wurden ausnahmslos Verluste erzielt. Selbst wenn eine erwerbswirtschaftliche Tätigkeit vorliegen würde, so hätte die belangte Behörde nach Ablauf des Anlaufzeitraumes von maximal 5 Jahren das Recht, eine Liebhabereiprüfung vorzunehmen. Im Übrigen wäre es auch Sache des Bf. gewesen…
…die Prüferin betreffend die A-Vermittlertätigkeit Folgendes aus: „ Beurteilung der Tätigkeit als A-Handelsvermittler (Tätigkeit gem. § 1 Abs. 1 LVO) im Hinblick auf das Versagen des Anlaufzeitraumes gem. § 2 Abs. 2 LVO Die Tätigkeit des Abgabepflichtigen besteht einerseits in der Vermittlung von Produkten der Fa…
…13.2.2024 äußerte sich die Bf. zum Beschluss vom 19.1.2024 wie folgt: Richtigerweise wären die Reisezeiträume entsprechend dem VwGH-Erkenntnis (Rz 29 und 30) aufzuteilen in Anlaufzeiträume (Höchstsatz EUR 26,40 pro Reisetag steuerfrei) und Zeiträume, in denen ein neuer Mittelpunkt der…
…Entscheidend ist, dass durch planvolles Hinarbeiten auf eine Erfindung und die Bemühungen des Erfinders um eine wirtschaftliche Verwertung, gegebenenfalls auch lange Anlaufzeiträume rechtfertigen. Es sind aber auch (betriebs)wirtschaftliche Sichtweisen maßgeblich. Auf ein Wunschdenken kommt es nicht an, scheint doch der einseitige Businessplan ein solcher…
…unter Vorlage plausibler Vorschaurechnungen die realistische Möglichkeit eines Gesamtgewinnes darlege. Die verfahrensgegenständlichen Perioden könnten noch als Anlaufzeiträume betrachtet werden. In seinem dagegen gerichteten Antrag auf Vorlage seiner Beschwerde an das Bundesfinanzgericht führte der Bf ergänzend aus, es handle sich in seinem Fall nicht um das…
…ohne jeglichen Auftrag "aus freien Stücken" durch den Bf ins Leben gerufen wurde. Vor der Liebhabereibeurteilung ist daher zu untersuchen, ob die erklärten Einkünfte rechtsrichtig festgestellt wurden. Anlaufzeitraum: § 2 Abs 2 Liebhabereiverordnung lautet: "Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab Beginn einer Betätigung (zB Eröffnung…
…ohne jeglichen Auftrag "aus freien Stücken" durch den Bf ins Leben gerufen wurde. Vor der Liebhabereibeurteilung ist daher zu untersuchen, ob die erklärten Einkünfte rechtsrichtig festgestellt wurden. Anlaufzeitraum: § 2 Abs 2 Liebhabereiverordnung lautet: "Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab Beginn einer Betätigung (zB Eröffnung…
…Auflage, Rz 334). Ist die Betätigung auf Grund der konkreten Ausgestaltung nicht von vornherein als aussichtslos erkennbar, steht der Anlaufzeitraum zu (VwGH 28.11.2007, 2006/14/0062). Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts ist anhand der zu Betätigungsbeginn bestehenden Umstände nicht von vornherein erkennbar, dass mit…
…Februar 2000, 96/14/0038, zu "Amway-Vertretern" sei die Tätigkeit objektiv gesehen jedoch nicht geeignet, Gewinne zu erzielen, weshalb ein Anlaufzeitraum i.S.d. § 2 Abs. 2 Liebhabereiverordnung nicht zu gewähren sei. b. Die Verfahren betreffend Einkommensteuer 2013 und 2014 nahm das Finanzamt mit…
…aufgrund besonderer Umstände von vornherein erkennbar aussichtslos und ist daher damit zu rechnen, dass sie vor Erzielen eines Gesamtgewinnes (Gesamtüberschusses) beendet wird, liegt insgesamt Liebhaberei vor. Ein Anlaufzeitraum ist ausgeschlossen (§ 2 Abs. 2 LVO). Vor einer Liebhabereibeurteilung ist jedoch zu untersuchen, ob erklärte Verluste bzw…
…des Bundesfinanzgerichts sowie der Abgabenbehörde, um eine typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung gemäß § 1 Abs 1 LVO. Bei Betätigungen nach § 1 Abs 1 LVO ist die Liebhabereibeurteilung nach Ablauf des Anlaufzeitraumes durch Kriterienprüfung gem § 2 Abs 1 LVO vorzunehmen. Die Kriterienprüfung dient der Feststellung, ob die Gesamtgewinn-…
…694,00 (bisher: Euro 14.198,00; Tabelle Seite 3). Begründend führte das Finanzamt aus, dass bei der Betätigung "Empfehlungsmarketing"ein Anlaufzeitraum nicht angenommen werden könne, wenn nach den Umständen des Einzelfalles damit zu rechnen sei, dass eine Tätigkeit bereits vor dem Anfallen eines Gesamtgewinnes…
…gemäß § 1 Abs. 1 LVO ist die für die Qualifizierung als Einkunftsquelle maßgebliche Absicht, einen Gesamtgewinn zu erzielen, zunächst zu vermuten. Nach Ablauf des Anlaufzeitraumes gemäß § 2 Abs. 2 LVO kann diese Vermutung an Hand der in § 2 Abs. 1 LVO genannten objektiven Kriterien, welche…
…einer Betätigung vor, die durch die Absicht veranlasst ist einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen und nicht unter Abs 2 fällt. Anlaufzeitraum Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab Beginn einer Betätigung (zB Eröffnung eines Betriebes) iSd § 1 Abs…
…2.10, 2006/15/0314). Kommt es bei solch einer Tätigkeit nach § 1 Abs 1 LVO zu Verlusten, so ist nach Ablauf des Anlaufzeitraumes gemäß § 2 Abs 2 LVO das Vorliegen der Absicht, einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen, insbesondere…
…ob die Gesamtgewinnerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen in den einzelnen Veranlagungszeiträumen anhand objektiver Umstände nachvollzogen werden kann oder nicht. Geht die Absicht verloren, liegt ab diesem Zeitpunkt (uU schon im Jahr nach dem Anlaufzeitraum) Liebhaberei vor. Sie ist periodenübergreifend und nicht auf den Gewinnermittlungszeitraum bezogen zu prüfen…