…und b. zur Leistung eines Zuschusses iHv 48.250 €. Lt. dem weiteren Inhalt des Zeichnungsscheines sah das Anlegermodell vor, dass der Gesellschafter der Gesellschaft ein Gesellschafterdarlehen in der Höhe von 100.000 € nach den Bedingungen einer gesonderten Darlehensvereinbarung, zur Verfügung stellt. Im Zuge…
…durch Auszahlung des Erfolges nach der Formel in Punkt 13.2 der T & C (siehe Punkt 13.6. der T & C) geendet! Da das Anlagemodell darauf ausgelegt war, zumindest eine einjährige Frist plus einen Tag ab Begebung der dritten Tranche, sohin bis 2.7.208…
…durch Auszahlung des Erfolges nach der Formel in Punkt 13.2 der T & C (siehe Punkt 13.6. der T & C) geendet! Da das Anlagemodell darauf ausgelegt war, zumindest eine einjährige Frist plus einen Tag ab Begebung der dritten Tranche, sohin bis 2.7.208…
…durch Auszahlung des Erfolges nach der Formel in Punkt 13.2 der T & C (siehe Punkt 13.6. der T & C) geendet! Da das Anlagemodell darauf ausgelegt war, zumindest eine einjährige Frist plus einen Tag ab Begebung der dritten Tranche, sohin bis 2.7.208…
…gewesen. Die Finanzbehörde gehe entgegen den Ausführungen in der Stellungnahme der steuerlichen Vertretung vom 15.03.2012 davon aus, dass es sich beim gegenständlichen Anlagemodell um die Verzinsung eines Privatdarlehens handle. Der steuerliche Vertreter führt aus, "dass von XY keine Zinsen bar ausbezahlt wurden. Zinsen…
…gewesen. Die Finanzbehörde gehe entgegen den Ausführungen in der Stellungnahme der steuerlichen Vertretung vom 15.03.2012 davon aus, dass es sich beim gegenständlichen Anlagemodell um die Verzinsung eines Privatdarlehens handle. Der steuerliche Vertreter führt aus, "dass von XY keine Zinsen bar ausbezahlt wurden. Zinsen…
…für die treuhändisch beteiligten Anleger. Die treuhändisch beteiligten Anleger der SUB 3 waren den anderen atypischen Gesellschaftern der ***X*** GmbH nicht bekannt. Angebliches Geschäftsmodell der ***X*** GmbH - Anlegerbetrug Die Konzeption und der Vertrieb des Anlegermodells erfolgte durch die ***ABC GmbH*** (idF ***ABC*** GmbH). Die ***X…
…siehe dazu oben), was bei nahezu allen Anlegern zur Folge hat, dass die Einlage zur Gänze über die Einkommensteuergutschrift/-minderung finanziert wird. Typischerweise werden derartige Anlegermodelle mittels eines Anlegerprospektes oder in vergleichbarer Weise (zB Anlegerberatungsbögen) am Markt angeboten. Ebenso typisch ist, dass die Modellinitiatoren den…
…siehe dazu oben), was bei nahezu allen Anlegern zur Folge hat, dass die Einlage zur Gänze über die Einkommensteuergutschrift/-minderung finanziert wird. Typischerweise werden derartige Anlegermodelle mittels eines Anlegerprospektes oder in vergleichbarer Weise (zB Anlegerberatungsbögen) am Markt angeboten. Ebenso typisch ist, dass die Modellinitiatoren den…
…siehe dazu oben), was bei nahezu allen Anlegern zur Folge hat, dass die Einlage zur Gänze über die Einkommensteuergutschrift/-minderung finanziert wird. Typischerweise werden derartige Anlegermodelle mittels eines Anlegerprospektes oder in vergleichbarer Weise (zB Anlegerberatungsbögen) am Markt angeboten. Ebenso typisch ist, dass die Modellinitiatoren den…
…wieder reinvestieren habe können. Die Anlage ist auch jederzeit kündbar gewesen. In einem solchen Modell ist ein darlehensähnliches Geschäft zu erblicken. Bei diesem Anlagemodell haben sich ein Teil der Anleger die "Dividenden" auszahlen lassen, ein anderer Teil hat in die Reinvestition optiert. Die Auszahlungen der…
…sofort wieder reinvestieren habe können. Die Anlage sei auch jederzeit kündbar gewesen. Die Finanzbehörde gehe davon aus, dass es sich beim gegenständlichen Anlagemodell um die Verzinsung eines Privatdarlehens handle. Zwischen Herrn XY und dem Bf. sei von vornherein Konsens dahingehend bestanden, Gelder bei XY mit…
…seien. XY habe sogar über so hohe Geldmittel verfügt, dass er sich - laut Gerichtsakt - Lebenshaltungskosten in beträchtlicher Höhe leisten habe können. In einem solchen Anlagemodell sei ein darlehensähnliches Geschäft zu sehen. Da XY nicht über eine Banklizenz verfügt habe, habe es sich um Privatdarlehen gehandelt…
…29. Mai 2009 war in der Kanzlei des Vertragsverfassers Notar **X18** ein auf Wunsch des (einzigen aufzufindenden) Käufers einer Wohnung **X17** ein Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag abgeschlossen worden, der auf dessen ausdrücklichen Wunsch nicht dem Anlagemodell entsprach. Ich habe mit den Gesellschaftern **X5** und **X10** besprochen…
…Die Anlage ist auch jederzeit kündbar gewesen. In einem solchen Modell ist ein darlehensähnliches Geschäft zu erblicken. Bei diesem Anlagemodell haben sich ein Teil der Anleger die "Dividenden" (gemeint sind damit die Zinsen) auszahlen lassen, ein anderer Teil hat in die Reinvestition optiert. Die Auszahlungen…
…neuer Treuhandauftrag ausgestellt worden und die bis zu diesem Ausstellungsdatum angefallenen Zinsen seien im veranlagten Betrag miterfasst worden. Als weiteres Argument für den Zufluss von Zinsen sei anzuführen, dass X beim Anlagemodell "Barschiene" auch Anleger gehabt habe, die sich die Zinsen monatlich bar auszahlen ließen…
…neuer Treuhandauftrag ausgestellt worden und die bis zu diesem Ausstellungsdatum angefallenen Zinsen seien im veranlagten Betrag miterfasst worden. Als weiteres Argument für den Zufluss von Zinsen sei anzuführen, dass B beim Anlagemodell Barschiene auch Anleger gehabt habe, die sich die Zinsen monatlich bar auszahlen ließen…
…EStG10, § 19, Tz 8). Der VwGH führt das "EACC-VTH-Anlagemodell" betreffend (VwGH 7.7.2011, 2007/15/0156) unter Hinweis auf VwGH 19.6.2002, 98/15/0142 und VwGH 20.9.2001, 2000/15/0039 aus: "Ein Gläubiger verfügt aber auch dann über…
…explizit ausgeschlossen. Wie bereits erwähnt, ergeben sich keine Hinweise darauf, dass die Vertragsgestaltung von einem standardisierten Anlagemodell abweicht. * Einzahlung durch Depotübertragung, Auszahlung durch Depotrückübertragung: Zwar kommt der Erbringung der Versicherungsleistung durch Einmalerlag eher der Charakter einer Kapitalanlage zu, als einer Versicherungsleistung durch laufende Prämienentrichtung. Aus…
…dass diese Kosten durch die Entwicklung des Anlagemodells verursacht und von der stillen Gesellschafterin getragen worden seien. Der wirtschaftliche Grund für die überproportionale Verlustzuweisung an die atypisch stille Gesellschafterin von 190 % der Einlage sei erst durch eine im Zuge der Prüfung durchgeführte Einvernahme des Vorstandes…