…Weiters wird festgelegt, zu welchen Bedingungen andere Sondervermögen, Pensionsinvestmentfonds und Spezialfonds in Österreich aufgelegt, verwaltet und vertrieben werden dürfen sowie die Bedingungen für die Zulassung zum öffentlichen Vertrieb Alternativer Investmentfonds aus anderen Mitgliedstaaten oder aus Drittstaaten in Österreich. § 2 (1) Ein Organismus zur gemeinsamen Veranlagung…
…Weiters wird festgelegt, zu welchen Bedingungen andere Sondervermögen, Pensionsinvestmentfonds und Spezialfonds in Österreich aufgelegt, verwaltet und vertrieben werden dürfen sowie die Bedingungen für die Zulassung zum öffentlichen Vertrieb Alternativer Investmentfonds aus anderen Mitgliedstaaten oder aus Drittstaaten in Österreich. § 2 (1) Ein Organismus zur gemeinsamen Veranlagung…
…erstellte Steuerrechnungen für Inhaber an Anteilen von nicht begünstigtem Vermögen entfallen. Dies würde zwar an der Steuerfreiheit der nach der gesetzlich normierten Pflicht erstellten Steuerrechnungen für die Inhaber von Anteilen begünstigten Sondervermögens nichts ändern, aber im Fall von Auslagerungen steuerpflichtiger Verwaltungsleistungen müssten auch die ausgelagerten…
…diese Befreiung Verwaltungstätigkeiten zu gewähren, die durch eine IT-Plattform erbracht werden, die sowohl den Sondervermögen als auch den anderen Fonds zugutekommt. Nationales Recht Die maßgeblichen Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes 1994 (UStG 1994, BGBl Nr 663/1994 idF BGBl I Nr. 24/2007) lauten in der…
…Abs. 1 AIFMG iVm § 4 Abs. 1 AIFMG konzessioniert und ist zur Verwaltung von Alternativen Investmentfonds in Form von Spezialfonds gemäß § 163 sowie Anderen Sondervermögen gemäß § 166 InvFG 2011 berechtigt. § 1 Abs. 1 Z 13 BWG: Die Verwaltung von Kapitalanlagefonds nach dem Investmentfondsgesetz - InvFG 1993…
…Nr. 532/1993) durch Unternehmer, die eine Konzession für dieses Geschäft besitzen, sowie die Verwaltung von durch die anderen Mitgliedstaaten als solche definierten Sondervermögen; Hinsichtlich der vielfach geänderten detaillierten nationalen Bestimmungen des InvFG 1993 (insbesondere § 40 Abs. 2 Z 2) und des InvFG 2011 (insbesondere…
…die eine Konzession für dieses Geschäft besitzen, sowie die Verwaltung von durch die anderen Mitgliedstaaten als solche definierten Sondervermögen; (Anm.: abgestellt wurde auf das InvFG 2011) (32) Hinsichtlich der vielfach geänderten detaillierten nationalen Bestimmungen des InvFG 1993 und des InvFG 2011 zur Ermittlung der steuerrelevanten…
…BGBl. Nr. 532/1993) durch Unternehmer, die eine Konzession für dieses Geschäft besitzen, sowie die Verwaltung von durch die anderen Mitgliedstaaten als solche definierten Sondervermögen. (25) Zum Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge): § 19 Abs. 1 Steuerschuldner ist in den Fällen des § 1 Abs. 1 Z…
…behauptete Eigenschaft als beschränkt steuerpflichtige Körperschaft im Rahmen eines zweistufigen individuell-konkreten Typenvergleiches darlegen und ihre Rechtsstellung als Zurechnungssubjekt der Kapitalerträge nachweisen. In einem vergleichbaren Streitfall (einer andere US-Investmentfondsgesellschaft in der Rechtsform eines Trusts) war beim Verwaltungsgerichtshof ein Revisionsverfahren mit der gleichen Rechtsfrage anhängig…
…Nr. 532/1993) durch Unternehmer, die eine Konzession für dieses Geschäft besitzen, sowie die Verwaltung von durch die anderen Mitgliedstaaten als solche definierten Sondervermögen; j) die Lieferung von Anlagegold, einschließlich Anlagegold in Form von Zertifikaten über sammel- oder einzelverwahrtes Gold und über Goldkonten gehandeltes Gold…
…1. Das Vermögen des Trusts stellt ein getrenntes Sondervermögen dar und ist nicht Bestandteil des persönlichen Vermögens des Trustees; 2. die Rechte in Bezug auf das Vermögen des Trusts lauten auf den Namen des Trustees oder auf den einer anderen Person in Vertretung des Trustees…
…Aufwandersatz handle. Ebenso ändere die Tatsache, dass die Liechtensteinische Musikschule einen staatlichen und öffentlichen Bildungsauftrag erfülle, nichts daran, dass die Vergütungen nicht aus einem vom Staat oder einer Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen stammten, sondern von einer selbständigen juristischen Person öffentlichen Rechts für die ihr gegenüber erbrachten…
…ob es sich um ein Sondervermögen im Sinne des Art. 19 Abs.1 DBA Liechtenstein handle, sondern es sei lediglich darauf abzustellen, dass es keinen sachlichen Grund - auch im Sinne des DBA Liechtenstein - gäbe, gerade die Musikschule Liechtenstein herauszunehmen. Daran ändere auch die frühere Entscheidung…
…Dividenden zuzurechnen seien. Zum Nachweis legte die Bf vor: für 2005 einen Auszug aus einem deutschen Steuerbescheid über Zinsen und andere Erträge einschließlich Erträge aus Sondervermögen ohne Dividenden über 8.385,85 Euro (davon 5.563,74 aus Deutschland stammend) mit 30% KESt (1.485…
…dass dem Anleger die einzelnen Erträge uns Aufwendungen zuzurechnen seien, sondern es seien die durch die Veranlagung im Fondsvermögen erzielten Erträge zunächst auf Ebene des Sondervermögens zu erfassen. Erst mit Ablauf des Fondsgeschäftsjahres werde dem Anteilinhaber der erzielte Nettoertrag in Form von ausgeschütteten oder ausschüttungsgleichen…
…die Vermögenswerte dieser "Series" vollstreckt werden, jedoch nicht gegen die Anteilsinhaber direkt und auch nicht in Vermögenswerte des T. selbst oder einer anderen "Series". Die Anteilsinhaber treffe somit nur eine beschränkte Haftung mit ihrer Vermögenseinlage. Jede "Series" des T. werde schlussendlich von einem "Board of…
…Aus dem DSTA ergebe sich, dass die Antragstellerin einer inländischen juristischen Person vergleichbar sei. Für sie bestehe ebenso nur eine beschränkte Haftung mit dem eingelegten Sondervermögen. Mit den ausgegebenen Anteilsscheinen werde der Kapitalanteil der Investoren an dem Kapitalvermögen der Antragstellerin verbrieft. Zusätzliche Informationen über die…
…könnten nur in die Vermögenswerte dieser "Series" vollstreckt werden, jedoch nicht gegen die Anteilsinhaber direkt und auch nicht in Vermögenswerte des AB selbst oder einer anderen "Series". Die Anteilsinhaber treffe somit nur eine beschränkte Haftung mit ihrer Vermögenseinlage. Jede "Series" der AB werde schlussendlich von…
…FCP). Nach französischem Recht ist dieses Rechtsgebilde kein Körperschaftssteuersubjekt. Es ist ein vertraglich geregeltes Sondervermögen zum Zwecke der risikogestreuten Vermögensveranlagung durch eine Verwaltungsgesellschaft im ausschließlichem Interesse und auf Rechnung der Anteilinhaber. An der Bf. waren 2008 und 2009 zwei Anteilinhaber beteiligt: Die Verwaltungsgesellschaft selbst, VG…
…andere Tätigkeit im öffentlichen Dienst ausgeübt hätte, ergeben sich aus der Aktenlage keine Anhaltspunkte und wurde derartiges auch vom Beschwerdeführer nicht behauptet) sohin nicht in den Anwendungsbereich des Art. 19 DBA-Liechtenstein. Dass die Auszahlung der Renten durch eine nach dem 2. Zusatzprotokoll als Sondervermögen…