IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger in der Beschwerdesache *Bf1*, *Bf1-Adr*, Steuernummer *BF1StNr1*, über die Beschwerde vom 22. Februar 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 15. Februar 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022 zu Recht erkannt…
…190 der BlgNR XXVI. GP, 1). Alleinverdienende oder alleinerziehende Steuerpflichtige mit niedrigen Einkünften sollen dabei jedenfalls iHv nunmehr EUR 550,00 pro Kind entlastet werden. Der Kindermehrbetrag steht zu, wenn wie im Beschwerdefall Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag besteht, ein Kind im Sinne des § 106 Abs…
…Abs 1 EStG 1988 errechneten Einkommensteuer die Absetzbeträge des § 33 Abs 4 bis 6 EStG 1988 abzuziehen sind. Gemäß § 33 Abs 4 Z 1 EStG 1988 steht Alleinverdienenden ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu. Dieser beträgt jährlich bei einem Kind (§ 106 Abs 1) 494 Euro und bei zwei…
…Alleinverdienenden steht ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu. Dieser beträgt jährlich bei einem Kind (§ 106 Abs. 1) 494 Euro, bei zwei Kindern (§ 106 Abs. 1) 669 Euro. Dieser Betrag erhöht sich für das dritte und jedes weitere Kind (§ 106 Abs. 1) um jeweils 220 Euro jährlich. Alleinverdienende sind…
… 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 alleinverdienenden Bf wurde vom Sozialministeriumservice zuerst im Jahr 2003 ein Grad der Behinderung von 40% und im Jahr 2010 ein Grad der Behinderung von 50% auf Grund von Asthma bronchiale und atopische Dermatitis bescheinigt. Eine Zusatzeintragung für die…
…wäre die sofortige volle Entrichtung für ihn als alleinverdienenden Familienvater mit erheblichen Härten verbunden. Die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub sei damit nicht gefährdet. Mit Bescheid vom 10.05.2017 wies die Abgabenbehörde das Ansuchen um Bewilligung einer Zahlungserleichterung für die Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten…
…und damit auch der Kindermehrbetrag nicht mehr berücksichtigt wurden. Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht gemäß § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 Alleinverdienern zu. Alleinverdienende sind Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1 EStG 1988), die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr in einer Lebensgemeinschaft leben…
…Alleinverdienenden steht ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu. Dieser beträgt jährlich bei einem Kind (§ 106 Abs. 1) 494 Euro, bei zwei Kindern (§ 106 Abs. 1) 669 Euro. Dieser Betrag erhöht sich für das dritte und jedes weitere Kind (§ 106 Abs. 1) um jeweils 220 Euro jährlich. Alleinverdienende sind…
…194/2022 stehen folgende Absetzbeträge zu, wenn sich das Kind ständig in einem Mitgliedstaat der EU oder Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz aufhält: 1. Alleinverdienenden steht ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu. Dieser beträgt jährlich bei einem Kind (§ 106 Abs…
…bestehe. Es werde daher beantragt, die Beschwerde abzuweisen und den Einkommensteuerbescheid insofern abzuändern, als Pendlerpauschale und Pendlereuro steuerlich nicht mehr anerkannt würden. Folgendes Schreiben vom 13.06.2025 richtete das Bundesfinanzgericht an den Beschwerdeführer: "Alleinverdienerabsetzbetrag: Alleinverdienende sind Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1)…
…Alleinverdienerabsetzbeträge zustehen. Gemäß § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 steht Alleinverdienenden ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu. Dieser beträgt jährlich bei einem Kind (§ 106 Abs. 1) 494 Euro sowie bei zwei Kindern (§ 106 Abs. 1) 669 Euro. Alleinverdienende sind Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1)…
…(Abweisung/Abänderung/Stattgabe) Gemäß § 33 Abs. 4 Z. 1 EStG 1988 steht Alleinverdienenden ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu. Alleinverdienende sind Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1), die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragene Partner sind und von ihren unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder…
…Abweisung) Alleinverdienerabsetzbetrag: Gemäß § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 steht Alleinverdienenden ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu, wenn sich das Kind ständig in einem Mitgliedstaat der EU oder Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz aufhält. Dieser beträgt jährlich bei einem…
… 34 und 35) sowie des Freibetrags nach § 105. Gemäß § 33 Abs. 4 EStG 1988 sind Alleinverdienende ,Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1), die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragene Partner sind und von ihren unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partnern…
…Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 33 Abs. 4 Z. 1 EStG 1988 steht Alleinverdienenden ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu. Dieser beträgt jährlich bei einem Kind (§ 106 Abs. 1) 494 Euro (TS 1), … Alleinverdienende sind Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1), die mehr als sechs Monate im…
…weitere Kind gem § 106 Abs 1 EStG 1988 um den Betrag von € 550,00. Gemäß § 33 Abs 4 Z 1 EStG 1988 steht Alleinverdienenden ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu. Alleinverdienende sind Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind iSd § 106 Abs 1 EStG 1988, die mehr als sechs…
…Alleinverdienenden steht ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu. Dieser beträgt jährlich bei einem Kind (§ 106 Abs. 1) 494 Euro, bei zwei Kindern (§ 106 Abs. 1) 669 Euro. Dieser Betrag erhöht sich für das dritte und jedes weitere Kind (§ 106 Abs. 1) um jeweils 220 Euro jährlich. Alleinverdienende sind…
…Abs 4 Z 1 EStG in der 2018 geltenden Fassung steht für Alleinverdienende bei zwei Kindern ein Alleinverdienerabsetzbetrag von EUR 669,00 zu. Dieser Betrag erhöht sich für das dritte und jede weitere Kind um EUR 220,00. Alleinverdienende sind Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind (…
…Alleinverdienenden steht ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu. Dieser beträgt jährlich - bei einem Kind (§ 106 Abs. 1) 494 Euro, - bei zwei Kindern (§ 106 Abs. 1) 669 Euro. Dieser Betrag erhöht sich für das dritte und jedes weitere Kind (§ 106 Abs. 1) um jeweils 220 Euro jährlich. Alleinverdienende sind…
…Alleinverdienenden steht ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu. Dieser beträgt jährlich - bei einem Kind (§ 106 Abs. 1) 494 Euro, - bei zwei Kindern (§ 106 Abs. 1) 669 Euro Dieser Betrag erhöht sich für das dritte und jedes weitere Kind (§ 106 Abs. 1) um jeweils 220 Euro jährlich. Alleinverdienende sind…