Für Aktien, für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und für Genussscheine ist, soweit sie im Inland keinen Kurswert haben, der gemeine Wert (§10) maßgebend. Lässt sich der gemeine Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so ist er unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der…
…BStBl II 2020, 836, Rz 22 wäre die entgeltliche Übertragung des - zumindest wirtschaftlichen - Eigentums an den Aktien auf einen Dritten eine Veräußerung. Eine entgeltliche Anteilsübertragung in diesem Sinne würde auch vorliegen, wenn zwischen fremden Dritten wertlose Anteile ohne Gegenleistung oder gegen einen lediglich symbolischen Kaufpreis…
…Dividendenarbitrage bezeichnet - handeln. Die Bf. habe am freien Kapitalmarkt über den britischen Equity Derivative Broker Link Asset & Securities Co Ltd in vier Tranchen (3x600.000 Stück und 1x90.200 Stück) 1.890.200 Stück Aktien der Voestalpine AG am Donnerstag, den 4.07.2013 erworben…
…genannt. Laut Urkunde hatte die Übergabe am 20.12.2002 durch Indossament zu erfolgen, und behält sich der Ö das Fruchtgenussrecht an diesen Aktien auf unbestimmte Zeit vor, wobei auf das beiderseitige jährliche Kündigungsrecht auf die Dauer von 20 Jahren verzichtet wird. Beide Parteien dürfen…
…Wohnung nicht mehr verlassen. Er beziehe eine geringe Rente in Deutschland und habe bei der Bank_A ein Konto. Zum Zeitvertreib habe er mit seiner in Österreich bereits versteuerten Rente in Deutschland Aktien erworben. Die von der Abgabenbehörde veranschlagten Prozentsätze seien nicht nachvollziehbar, er wende …
…Akt OZ 72) - mit Gründungsstatut vom 21. Jänner 2003 errichtete (BFG-Akt OZ 73) und mit dem letzten Sitz in CH-Adr.Bf., erfasste Schweizer Aktiengesellschaft. Als Zweck scheint im beglaubigten Handelsregisterauszug des Kantons ZZ "Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln sowie Grundstoffen für die…
…Schuch, ESt-Handbuch § 6 Tz 29; EStR 2000 Rz 2135). Die Eigenschaft eines Vermögensgegenstandes bzw Wirtschaftsgutes komme unzweifelhaft sowohl einzelnen Aktien (Anteilen an Körperschaften) als auch Beteiligungen zu. Beteiligungen seien gemäß § 189a Z 2 UGB Anteile an einem anderen Unternehmen, die dazu bestimmt seien, dem…
…der Stillhalterposition gewährt werden. Eine Aufspaltung in Zinsen (25% KESt) und Stillhalterprämie (bis zu 50% ESt) wäre sehr umständlich gewesen. Die Vereinfachung führt daher zu einer praktikablen Lösung (Stangl, Die steuerliche Behandlung von Aktienanleihen im Privatvermögen, ÖStZ 7/2002/268, 256). Die Rz 6198 hat…
…D. E. AG welchen lt. bezughabenden Sacheinlagevertrag vom 4. Dezember 2006 einvernehmlich ein Wert von € 6.000,00 je Aktie zugrunde gelegt worden war (Bemessungsakt S 54). Pkt. 2.2. des, dem Protokoll beigelegten Bericht über die Prüfung der Erhöhung des Grundkapitals der Bf…
…Nach den Genussrechtsvereinbarungen hätten sich die Zeichner zur Leistung einer Kapitaleinlage in die Gesellschaft verpflichtet, mit der die Gesellschaft den Erwerb von Aktien der HAAG finanzieren sollte. Im Gegenzug dazu sei mit der Zeichnung der Genussrechte (equity participation rights) eine schuldrechtliche Rechtsbeziehung zwischen der Gesellschaft…
…3 GB, Karollus Steite 5, Torggler 3.1 und 3.2). Mit dieser war die BCCS gehalten, den Erwerb der HAAG-Aktien zu finanzieren (Einleitung D, Pkt. 6 GB; Karollus 5). Im Gegenzug waren die Zeichner nach im Detail vereinbarten Regeln (Waterfall) im Innenverhältnis am…
…ausgegangen werden: Die BCCS war ein SPV (special purpose vehicle), der alleinige Gesellschaftszweck bestand darin, 25% und eine Aktie der HGAA zu erwerben und dann wieder möglichst gewinnbringend zu veräußern. Das hierfür notwendige Kapital sollte durch Ausgabe von Genussrechten ("Equity Participation Rights", EPR) aufgebracht werden…
…3 GB, Karollus Steite 5, Torggler 3.1 und 3.2). Mit dieser war die BCCS gehalten, den Erwerb der HAAG-Aktien zu finanzieren (Einleitung D, Pkt. 6 GB; Karollus 5). Im Gegenzug waren die Zeichner nach im Detail vereinbarten Regeln (Waterfall) im Innenverhältnis am…
Die BCCS war ein SPV (special purpose vehicle), der alleinige Gesellschaftszweck bestand darin, 25% und eine Aktie der HGAA zu erwerben und dann wieder möglichst gewinnbringend zu veräußern. Das hierfür notwendige Kapital sollte durch Ausgabe von Genussrechten ("Equity Participation Rights", EPR) aufgebracht werden. Die Beschwerdeführer…
…Kauf- und Abtretungspreis setzte sich aus einem fixen und einem variablen Kaufpreisanteil zusammen, wobei ein Teilbetrag des fixen Kaufpreisanteiles durch neue Aktien der TEL AG (TAG – in der Folge kurz AG) abgegolten werden sollte. Im Anteilskauf- und Abtretungsvertrag vom 12. Juni 2008 wurden in Pkt…
…nicht dargetan worden ist. Bei Übertragung der Zwischenscheine durch den Bf mittels Indossaments wären eben die Aktien nach Bekanntgabe eines Wertpapierkontos des nunmehrigen Gesellschafters gegen Rückgabe des indossierten Zwischenscheines eingebucht worden. Das erkennende Gericht teilt daher im Ergebnis die Rechtsansicht des Finanzamtes, dass der Bf…
…aus der Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 10.08.2005, VIII R 26/03 zweifelsfrei hervor, dass für den Fall der Veräußerung von einzelnen Aktien dem Veräußerungserlös als Abgang die anteiligen durchschnittlichen Anschaffungskosten gegenüber zu stellen sind. Der Bundesfinanzhof führt - mit Verweis auf Blümich/Ehmcke, Einkommensteuergesetz…
…in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Zur (hier im Kern) strittigen Frage, ob die Genussrechte als obligationen- oder aktienähnlich einzustufen sind, wird auf die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes VwGH 2005/14/0018 vom 29.3.2006 und VwGH 98/14/0131 vom…
…stillen Reserven und am Liquidationsgewinn beteiligt gewesen. Denn alles was an stillen Reserven vorhanden gewesen sei, sei mit dem Verkauf des Aktienpaketes auch realisiert und an die Genussrechtsinhaber weitergeleitet worden. Wäre das Geschäftsfeld (über das Zielgeschäft hinaus) erweitert worden, dann hätte Punkt 9.3 der…
…stillen Reserven und am Liquidationsgewinn beteiligt gewesen. Denn alles was an stillen Reserven vorhanden gewesen sei, sei mit dem Verkauf des Aktienpaketes auch realisiert und an die Genussrechtsinhaber weitergeleitet worden. Wäre das Geschäftsfeld (über das Zielgeschäft hinaus) erweitert worden, dann hätte Punkt 9.3 der…