…Falle der Liquidation (§ 27 Abs 6 Z 2) der Unterschiedsbetrag zwischen dem Abwicklungsguthaben und den Anschaffungskosten" Bemessungsgrundlage der betreffenden Einkünfte. Als Bemessungsgrundlage ist im Falle der Liquidation einer Kapitalgesellschaft der Unterschiedsbetrag zwischen (zugeflossenem) Abwicklungsguthaben und den Anschaffungskosten heranzuziehen (Kirchmayr in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG16…
…zwar nicht selbst, aber der Rechtsvorgänger innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens einem Prozent beteiligt war. […] (3) Als Einkünfte sind der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös (Abs. 1) oder dem Abwicklungsguthaben (Abs. 2 Z 1) oder dem gemeinen Wert der Anteile (Abs. 2 Z…
…Als Einkünfte sind der Unterschiedsbetrag zwischen dem Abwicklungsguthaben einerseits und den Anschaffungskosten sowie den Werbungskosten andererseits anzusetzen (§ 31 Abs 3 EStG). Zieht man dem klaren Gesetzeswortlaut folgend vom Abwicklungsguthaben von Null (die Bf hat bei Löschung der Gesellschaft weder etwas erhalten noch nachschießen müssen) die…
… 10 Anm 29). Ein "Liquidationsverlust" liegt daher nur dann vor, wenn die Gegenüberstellung des steuerlichen Buchwertes mit dem Abwicklungsergebnis bzw -guthaben zu einem Verlust führt. Hinsichtlich der Frage, wie das Abwicklungsguthaben auf Gesellschafterebene zu ermitteln ist, ist darauf zu verweisen, dass § 19 KStG 1988 die…
…Übertragung zu berücksichtigen, soweit diese nicht in einem anderen Staat berücksichtigt werden. c) im Falle der Liquidation (§ 27 Abs. 6 Z 3) der Unterschiedsbetrag zwischen dem Abwicklungsguthaben und den Anschaffungskosten. Progressionsvorbehalt Dieser ist zwar im Gesetz nicht explizit geregelt, ergibt sich aber aus den §§ 1…
…zwar nicht selbst, aber der Rechtsvorgänger innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens einem Prozent beteiligt war. […] (3) Als Einkünfte sind der Unterschiedsbetrag zwischen - dem Veräußerungserlös (Abs. 1) oder - dem Abwicklungsguthaben (Abs. 2 Z 1) oder - dem gemeinen Wert der Anteile (Abs. 2 Z…
…zwar nicht selbst, aber der Rechtsvorgänger innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens einem Prozent beteiligt war. (3) Als Einkünfte sind der Unterschiedsbetrag zwischen - dem Veräußerungserlös (Abs. 1) oder - dem Abwicklungsguthaben (Abs. 2 Z 1) oder - dem gemeinen Wert der Anteile (Abs. 2 Z 2…
…werden. § 205 der Bundesabgabenordnung ist nicht anzuwenden. (3) Als Einkünfte sind der Unterschiedsbetrag zwischen - dem Veräußerungserlös (Abs. 1) oder - dem Abwicklungsguthaben (Abs. 2 Z 1) oder - dem gemeinen Wert der Anteile (Abs. 2 Z 2) einerseits und den Anschaffungskosten sowie den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Im…
…Abs. 3 leg. cit. der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös (Abs. 1), dem Abwicklungsguthaben (Abs. 2 Z 1) oder dem gemeinen Wert der Anteile (Abs. 2 Z 2) einerseits und den Anschaffungskosten sowie den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Der Steuersatz ermäßigt sich gem. § 37 Abs. 1 EStG…
…als Einkünfte im Falle der Liquidation (§ 27 Abs. 6 Z 3 EStG 1988) der Unterschiedsbetrag zwischen dem Abwicklungsguthaben und den Anschaffungskosten anzusetzen. 4. Das Bundesfinanzgericht teilt die von der belangten Behörde in der Beschwerdevorentscheidung vertretenen Ansicht nicht, der Beschwerdeführer habe im Jahr 2016 einen Liquidationsgewinn…
…höchstens im Umfang der Bemessungsgrundlage bei Wegzug zu berücksichtigen, soweit diese nicht in einem anderen Staat berücksichtigt werden. c) im Falle der Liquidation (§ 27 Abs. 6 Z 2) der Unterschiedsbetrag zwischen dem Abwicklungsguthaben und den Anschaffungskosten. 3. Bei Derivaten (§ 27 Abs. 4): a) im Falle…
…3 EStG 1988, die als realisierte Wertsteigerung im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerpflichtig ist. Als Einkünfte ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Abwicklungsguthaben und den Anschaffungskosten der Anteile anzusetzen. (vgl KStR, Tz 636) Das Finanzamt trifft daher folgende Feststellungen: Einkünfte aus Kapitalvermögen 2017: Die gescheiterte…
…zwar nicht selbst, aber der Rechtsvorgänger innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens einem Prozent beteiligt war. ….. (3) Als Einkünfte sind der Unterschiedsbetrag zwischen -dem Veräußerungserlös (Abs. 1) oder -dem Abwicklungsguthaben (Abs. 2 Z 1) oder -dem gemeinen Wert der Anteile (Abs. 2 Z…
…Werbungskosten und somit auch kein Veräußerungsgewinn gemäß § 31 EStG ergeben. Dies kann aus mehreren Blickwinkeln heraus begründet werden: Der Begriff "Abwicklungsguthaben" im Sinne des § 31 Abs 3 zweiter Teilstrich EStG setzt den Zufluss eines Restvermögens voraus (siehe Wiesner/Schwarzinger UmS 74/28/01, SWK 2001…
…Werbungskosten und somit auch kein Veräußerungsgewinn gemäß § 31 EStG ergeben. Dies kann aus mehreren Blickwinkeln heraus begründet werden: Der Begriff "Abwicklungsguthaben" im Sinne des § 31 Abs 3 zweiter Teilstrich EStG setzt den Zufluss eines Restvermögens voraus (siehe Wiesner/Schwarzinger UmS 74/28/01, SWK 2001…
…Liquidation) oder Beendigung einer Körperschaft für sämtliche Beteiligte unabhängig vom Ausmaß der Beteiligung (Abs 2 Z 1). Zur Ermittlung der Einkünfte ist der Veräußerungserlös (Abwicklungsguthaben) oder der gemeine Wert der Anteile den Anschaffungskosten gegenüberzustellen. Vom Differenzbetrag sind allfällige Werbungskosten soweit diese dem Veräußerungsgewinn zurechenbar sind…
…nicht § 7 UmgrStG. Auf Ebene der Gesellschaft ist der Liquidationsgewinn gern. § 20 KStG iVm § 19 KStG zu ermitteln. Beurteilung Gesellschafterebene - Ermittlung des Abwicklungsguthaben gem. § 31 Abs. 3 EStG Auf Gesellschafterebene ist eine Umwandlung iS des UmwG 1996 außerhalb des UmgrStG der Norm des § 31 Abs…
…nicht § 7 UmgrStG. Auf Ebene der Gesellschaft ist der Liquidationsgewinn gem. § 20 KStG iVm § 19 KStG zu ermitteln. Beurteilung Gesellschafterebene - Ermittlung des Abwicklungsguthaben gem. § 31 Abs. 3 EStG Auf Gesellschafterebene ist eine Umwandlung iS des UmwG 1996 außerhalb des UmgrStG der Norm des § 31 Abs…
…dass die Einkünfte als Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös (oder dem Abwicklungsguthaben oder dem gemeinen Wert) einerseits und den Anschaffungskosten sowie den Werbungskosten – entstanden durch die Veräußerung – andererseits zu ermitteln sind. Als Veräußerungserlös wurden laut Punkt IV des Vertrages vom 21.7.2005 € 500.000…
…und den Anschaffungskosten sowie den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Davon zu unterscheiden sind die unter § 31 Abs. 2 EStG erfassten Veräußerungsvorgänge, für welche bei der Ermittlung der Einkünfte an Stelle des Veräußerungserlöses auf das Abwicklungsguthaben bzw. den gemeinen Wert der Anteile abzustellen ist (vgl. § 31 Abs…