…wenn die Person von den elektronischen Verständigungen Kenntnis hatte; die Zustellung soll aber an dem der Rückkehr an eine der Abgabestellen folgenden Tag innerhalb der Abholfrist wirksam werden, an dem das Dokument abgeholt werden könnte. Eine (vorübergehende) Abwesenheit des Empfängers von der Abgabestelle führt im…
…des Zustellungszeitpunktes bei Ersatzzustellung in § 16 Abs. 5 ZustG sowie in § 17 Abs. 3 ZustG für den Fall der Hinterlegung. Ebenso wird gemäß § 26 Abs. 2 ZustG (Zustellungen ohne Zustellnachweis) die Zustellung nicht bewirkt, wenn sich ergibt, dass der Empfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle…
…Bezug auf die Anwesenheit des/der Empfängers/Empfängerin oder eines/einer Vertreters/Vertreterin an der Abgabestelle abgesehen wird, sollen sozialbetrügerisch agierenden Unternehmen von taktischen Handlungen in Bezug auf Zustellproblematiken abgehalten werden. […] Abs. 12 sieht vor, dass auf das Verfahren die Vorschriften der BAO sinngemäß…
…sich ergibt, daß der Empfänger oder dessen Vertreter im Sinne des § 13 Abs. 3 wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag innerhalb der Abholfrist wirksam, an dem…
…Anwesenheit an der vermeintlichen Abgabestelle auch keine Kenntnis vom Zustellvorgang erlangen können. Bei Abwesenheit des Empfängers von der (vermeintlichen) Abgabestelle würden nach § 17 hinterlegte Dokumente gemäß § 17 Abs. 3 ZustG als nicht zugestellt gelten. Am 18.10.2017 könne daher keinesfalls eine wirksame Zustellung des…
…zur behaupteten Ungültigkeit des Zustellvorganges vorzubringen. Dabei wird als Beweis- oder Bescheinigungsmittel alles in Betracht kommen, was zumindest geeignet ist, berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zustellvorganges aufkommen zu lassen, so zB Bestätigungen, aus denen die (regelmäßige) Abwesenheit des Empfängers von der Abgabestelle zum fraglichen…
…des Zustellungszeitpunktes bei Ersatzzustellung in § 16 Abs. 5 ZustG sowie in § 17 Abs. 3 ZustG für den Fall der Hinterlegung. Ebenso wird gemäß § 26 Abs. 2 ZustG (Zustellungen ohne Zustellnachweis) die Zustellung nicht bewirkt, wenn sich ergibt, dass der Empfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle…
…verfassungsrechtlich vorgegebene Pflicht des Gesetzgebers zur Einräumung einer angemessen langen Beschwerde- und/oder Rechtsmittelfrist. 4.1. Die Zustellung wurde zuerst nicht rechtswirksam bewirkt, weil sich aktenkundig folgender Sachverhalt ergibt. Wegen Abwesenheit von 23.3.2024 bis 30.3.2024 von der Abgabestelle konnte die Beschwerdeführerin…
…Adresse als Abgabestelle im Sinne des § 2 Z 4 ZustG. Die physische Zustellung wird auch dann bewirkt, wenn die Voraussetzungen des ZustG in Bezug auf die Anwesenheit des/der Empfängers/Empfängerin oder eines/einer Vertreters/Vertreterin nicht vorliegen oder die schriftliche Verständigung von der Hinterlegung…
…sich ergibt, dass der Empfänger oder dessen Vertreter im Sinne des § 13 Abs 3 wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag innerhalb der Abholfrist wirksam, an dem…
…sie mit dem Empfänger im gemeinsamen Haushalt lebt – zur Annahme bereit ist (§ 16 Abs. 2 ZustG). Eine Ersatzzustellung gilt als nicht bewirkt, wenn sich ergibt, dass der Empfänger oder dessen Vertreter im Sinne des § 13 Abs. 3 wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom…
…dass diese Untersuchung unaufschiebbar war. Da das nicht der Fall war, durfte die beantragte mündliche Verhandlung in Abwesenheit des Beschuldigten durchgeführt werden. Gleiches gilt für die belangte Behörde, die sich ebenso für ihr Nichterscheinen zur Verhandlung weder entschuldigt noch gerechtfertigt hat. Abgabestelle, Bescheidqualität Voraussetzung für…
…Mit dem Tag der Bereithaltung zur Abholung zur Abholung gelte gemäß § 17 Abs. 3 ZustG eine hinterlegte Sendung als zugestellt, sofern ein Zustellmangel nicht unterlaufen sei und sich auch nicht ergeben habe, dass der Empfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle vom Zustellvorgang nicht rechtzeitig Kenntnis…
…sich ergibt, daß der Empfänger oder dessen Vertreter im Sinne des § 13 Abs. 3 wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag innerhalb der Abholfrist wirksam, an dem…
…sich ergibt, daß der Empfänger oder dessen Vertreter im Sinne des § 13 Abs. 3 wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag innerhalb der Abholfrist wirksam, an dem…
…wenn sich ergibt, dass der Empfänger oder dessen Vertreter iSd § 13 Abs. 3 wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag innerhalb der Abholfrist wirksam, an dem das…
…aber ein Empfänger schon am ersten Abholtag an die Abgabestelle zurück, ist jedenfalls der Tatbestand einer Abwesenheit von der Abgabestelle iSd § 17 Abs. 3 Satz 4 ZustellG nicht erfüllt, weil die Verständigung über die Hinterlegung iSd § 17 Abs. 2 ZustellG eine Behebung des Schriftstücks objektiv…
…die Abgabestelle des Empfängers iSd § 8 Abs. 2 ZustG von vornherein nicht veranlasst sehen kann (vgl. OGH 9.7.2014, 2Ob207/13z; VwGH 02.02.2022, Ra 2022/03/0004). Eine Änderung iSd § 8 Abs 1 ZustG liegt auch dann bei Aufgabe der Abgabestelle vor…
…sich ergibt, daß der Empfänger oder dessen Vertreter im Sinne des § 13 Abs. 3 wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag innerhalb der Abholfrist wirksam, an dem…
…der Empfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle vom Zustellvorgang nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte. Im Hinblick auf die vierwöchige Beschwerdefrist werden Sie nun auf § 6 des Zustellgesetzes hingewiesen, wonach bei ordnungsgemäßer Zustellung eines Schriftstückes die neuerliche Zustellung des gleichen Schriftstückes keine Rechtswirkungen auslöst. ... Beschwerde Der…