IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter *** Mag. R. *** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 4. April 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 10. März 2022 betreffend Einkommensteuer 2021 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…
…ist und wer ihn korrigieren müsste, wenn er falsch ist. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) § 67 Abs 1 EStG 1988 (in der am 31.12.2017 geltenden Fassung) lautet: Erhält der Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (zum…
…| Gesamt | 5.690.576,10 Lediglich hinsichtlich der J. BeteiligungsgesmbH und der "K." Handels AG finden sich im Prüfbericht Angaben zu den von den Erklärungen des Bf. abweichenden Bewertungen. Dazu führte das Finanzamt unter Hinweis auf Gutachten anlässlich der Einbringung ua. dieser erbl…
…Erwerbe MIAS, wurden die höheren Umsätze laut Erklärung als steuerpflichtiger Umsatz unterstellt. Die Bemessungsgrundlage für 2007 wurde mit 432.825,13 Euro angesetzt und die Umsatzsteuer 2007 mit 86.565,03 Euro vorgeschrieben. Gegen diese Beschwerdevorentscheidungen und die Abweisung des Wiederaufnahmeantrages brachte die Bf. mit…
…August 2016 - 16.11.2016: Endgültige Bescheide 2005 bis 2014 unter Hinweis auf Liebhaberei - 16.12.2016: Beschwerde gegen die endgültigen Bescheide 2005 bis 2014 - 30.03.2017: Antwort auf das Ergänzungsersuchen vom 31.01.2017 - 14.06.2017: BVE mit Abweisung der Beschwerde. 8…
Erweist sich dieser nachträglich als rechtswidrig und wird er abgeändert oder aufgehoben, so wird ein neuer, an den Abänderungs- bzw. Aufhebungsbescheid gebundener Zinsenbescheid, erlassen. Eine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides ist nicht vorgesehen. Die eventuell vorliegende inhaltliche Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides ist auf Grund der oben angeführten…
…Einkommensteuerbescheid 2018 vom 20.11.2020" als unbegründet abgewiesen und auf die gesonderte Begründung verwiesen: "An Sie wurde ein durch das Bundesrechenzentrum ausgefertigter Bescheid betreffend Beschwerdevorentscheidung betreffend die Beschwerde gegen die Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens Einkommensteuer 2018 am 22.02.2022 abgefertigt…
…lediglich 213,08 Euro erzielt. Die Summe der Gesamtverluste für die Jahre 2011 bis 2017 beträgt 81.944,71 Euro. Im Hinblick auf die deutliche Abweichung der tatsächlich aus der Vermietung erzielten Ergebnisse von der Prognoserechnung geht die belangte Behörde vom Vorliegen von Liebhaberei gemäß …
…Bf beantrage, die Aufhebungsbescheide aufzuheben und anstelle der Beschwerdevorentscheidungen vom 03.02.2021 die rechtmäßigen Beschwerdevorentscheidungen vom 01.09.2020 wiedereinzusetzen. 6. Nach Abweisung dieser Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 23.03.2021, in welcher die Abgabenbehörde auf den Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor der Rechtssicherheit, sowie…
…sticht. Auffallend ist auch, dass die in den Vereinbarungen genannten Akonti über weite Strecken von den tatsächlich bezahlten abweichen: So sollten die Teilzahlungen ab Mai 2010 auf Euro 8.500,00 angehoben werden (vgl. Beilage ./I zum Protokoll über den ET vom 11.12.2023)…
Für dieses Jahr wurde eine vgA iHv Euro 19.000,00 rechtskräftig festgestellt, im gegenständlichen Verfahren aber - im Unterscheid zum hier nicht gegenständlichen Jahr 2013 - nicht berücksichtigt. Nachdem ein und derselbe Betrag nicht gleichzeitig ertragssteuerlich erfasst und auch der DB bzw. DZ-Pflicht unterliegen kann…
…ebenfalls auf die übernehmende Gesellschaft, sohin die EE GmbH übergegangen. Die Parteienbezeichnung war sohin im Spruch des Erkenntnisses entsprechend richtig zu stellen. 2. Zu Spruchpunkt I (Abweisung) a. Zurechnung der Vergütungen Nach Ansicht der Bf. sind die verfahrensgegenständlichen Vergütungen der OG, nach jener der belangten…
…GmbH übergegangen. Die Parteienbezeichnung war sohin im Spruch des Erkenntnisses entsprechend richtig zu stellen. 2. Zu Spruchpunkte I. und II. (Abweisung bzw. Teilstattgabe) a. Zurechnung der Vergütungen Nach Ansicht der Bf. sind die verfahrensgegenständlichen Vergütungen der OG, nach jener der belangten Behörde jedoch direkt deren…
Rücksichtlich dieser gesetzlichen Vorgaben hat der VwGH in der vorgenannten Entscheidung festgehalten, dass die Zahlungen unmittelbar den die Leistungen erbringenden unbeschränkt haftenden Gesellschaftern als "sonstige Vergütungen" iSd § 22 Z 2 2 TS EStG 1988 zuzurechnen sind. Nach letzterer Norm fallen unter Einkünfte aus sonstiger selbständiger…
…getroffenen Regelung hingegen nicht. Bereits dieses Faktum alleine macht deutlich, dass die tatsächlich vorgenommene Verrechnung dem Fremdvergleich keinesfalls standhält: Fremde Dritte würden nämlich eine derart massive Abweichung in den Abrechnungsmodalitäten nicht widerspruchslos hinnehmen. Schließlich hätten bei vertragskonformer Vorgehensweise wesentlich andere Vergütungen gebührt, als tatsächlich geleistet…
…GmbH übergegangen. Die Parteienbezeichnung war sohin im Spruch des Erkenntnisses entsprechend richtig zu stellen. 2. Zu Spruchpunkte I. und II. (Abweisung bzw. Teilstattgabe) a. Zurechnung der Vergütungen Nach Ansicht der Bf. sind die verfahrensgegenständlichen Vergütungen der OG, nach jener der belangten Behörde jedoch direkt deren…
Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit stellen nach § 25 Abs. 1 lit b EStG 1988 Bezüge und Vorteile von Personen dar, die an Kapitalgesellschaften nicht wesentlich im Sinne des § 22 Z 2 beteiligt sind, auch dann, wenn bei einer sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs…
…sohin die Bf1 übergegangen. Die Parteienbezeichnung war sohin im Spruch des Erkenntnisses entsprechend richtig zu stellen. 2. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) a. Zurechnung der Vergütungen Nach Ansicht der Bf. sind die verfahrensgegenständlichen Vergütungen der OG, nach jener der belangten Behörde jedoch direkt deren leistungserbringenden Gesellschaftern…
Rücksichtlich dieser gesetzlichen Vorgaben hat der VwGH in der vorgenannten Entscheidung festgehalten, dass die Zahlungen unmittelbar den die Leistungen erbringenden unbeschränkt haftenden Gesellschaftern als "sonstige Vergütungen" iSd § 22 Z 2 2 TS EStG 1988 zuzurechnen sind. Nach letzterer Norm fallen unter Einkünfte aus sonstiger selbständiger…
…alleine zeigt, dass die für die Streitjahre tatsächlich vorgenommene Verrechnung deutlich von der Vereinbarung abweicht, und somit dem Fremdvergleich nicht standhält: Fremde Dritte würden nämlich eine derart massive Abweichung in den Abrechnungsmodalitäten nicht widerspruchslos hinnehmen. Bei vertragskonformer Vorgehensweise hätten nämlich wesentlich andere Vergütungen gebührt, als…