Findok · BFG-Entscheidungen
BFG RV/4100372/2022
Zwischenschaltung OG-Managementvergütung
geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/4100372/2022vom 26.02.2024Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Für dieses Jahr wurde eine vgA iHv Euro 19.000,00 rechtskräftig festgestellt, im gegenständlichen Verfahren aber - im Unterscheid zum hier nicht gegenständlichen Jahr 2013 - nicht berücksichtigt. Nachdem ein und derselbe Betrag nicht gleichzeitig ertragssteuerlich erfasst und auch der DB bzw. DZ-Pflicht unterliegen kann, ist die Bemessungsgrundlage von Euro xxxxxxxx zu reduzieren auf Euro xxxxxxxx. Daraus resultiert ein 4,5% DB, somit Euro xxxxxxx und ein 0,41% DZ, das sind Euro xxxxxx.
Den Beschwerden war sohin teilweise Folge zu geben.
3. Zu Spruchpunkt II. (Revision)
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Eine derartige Rechtsfrage liegt nicht vor, da sich das Verwaltungsgericht an die ohnedies zitierte höchstgerichtliche Judikatur gehalten hat. Die ordentliche Revision war sohin nicht zuzulassen.
Klagenfurt am Wörthersee, am 26. Februar 2024
Normen und Schlagworte
- § 47 Abs. 2 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 25 Abs. 1 lit. a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 22 Z 2 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 25 Abs. 1 lit. b EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 41 Abs. 1 FLAG 1967, Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967
- § 41 Abs. 3 FLAG 1967, Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967
- § 19 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 122 Abs. 7 WKG, Wirtschaftskammergesetz 1998, BGBl. I Nr. 103/1998
FremdvergleichDienstverhältnis nicht wesentlich Beteiligterdeutliche AbweichungZwischenschaltung Personengesellschaftnicht wesentlich BeteiligterZurechnung Vergütungenwesentlich Beteiligte
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- BFG-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
- Geschäftszahl
- RV/4100372/2022
- ECLI
- ECLI:AT:BFG:2024:RV.4100372.2022
- Stammnummer
- 143914
- Gültig
- 26.02.2024 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF