…und 2008, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für 2007 und 2008, Haftungsbescheide Kapitalertragsteuer für 2007 und 2008 sowie Umsatzsteuer für Dezember 2009 und für Dezember 2010, zu Recht erkannt: Der angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Von der Festsetzung der Abgaben wird gemäß § 206 Abs. 1 lit. b Bundesabgabenordnung…
…der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen, da der mit dem Umfang des durchzuführenden Beschwerdeverfahrens verbundene Verwaltungsaufwand nicht mehr verhältnismäßig ist. 4. Ergebnis: Insgesamt konnte daher dem Begehren des Beschwerdeführers entsprochen werden, indem wegen fehlender Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruchs von der Festsetzung der in Streit stehenden Abgabe…
…gemäß § 206 BAO von Amts wegen. (VwGH vom 24.6.2010, 2008/15/0195) Der Verwaltungsgerichtshof vertritt die Ansicht, dass die Abstandnahme von der Festsetzung von Abgaben zur Voraussetzung hat, dass die Abgabenbehörde Erhebungen durchführt und diese eindeutig ergeben, das die Abgaben uneinbringlich sind, wobei…
…….von der Festsetzung unterliegt. 19.947,81 €…………… festgesetzte Zahllast 2012 -1,527.023,05 €………abzüglich bisher festgesetzte USt lt. Bescheid vom 17.11.2015 -1.507.075,24 €……..Abgabengutschrift USt…
…aus der Ermessen einräumenden Bestimmung. Zur Zweckmäßigkeit im Sinne des § 20 BAO gehört auch die Berücksichtigung der Verwaltungsökonomie (Ritz, BAO5 , Tz 7 zu § 20). Beim gegenwärtigen Verfahrensstand erscheint es daher im Sinne des § 20 BAO zweckmäßig, durch Abstandnahme von der Festsetzung der (uneinbringlichen) Abgaben weiteren…
…von der Festsetzung jener Abgabenteile abzusehen, für die noch umfangreiche Ermittlungen zu tätigen gewesen wären. Wenn das FA in seiner Stellungnahme vom 30.4.2024 ausführt, dass die bP gegen das Verfahrensförderungsgebot gem § 270 Abs 2 BAO verstoßen habe und der Antrag auf Abstandnahme von…
…gemäß § 206 BAO von Amts wegen. (VwGH vom 24.6.2010, 2008/15/0195). Der Verwaltungsgerichtshof vertritt die Ansicht, dass die Abstandnahme von der Festsetzung von Abgaben zur Voraussetzung hat, dass die Abgabenbehörde Erhebungen durchführt und diese eindeutig ergeben, dass die Abgaben uneinbringlich sind, wobei…
…Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Angesichts der Unwahrscheinlichkeit der Einbringlichkeit der Abgabenschuld bei der Beschwerdeführerin war es nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geboten, mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen, weil die Leistung weiteren Verwaltungsaufwandes nicht verhältnismäßig erscheint.…
…mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen, da der mit dem Umfang des durchzuführenden Beschwerdeverfahrens verbundene Verwaltungsaufwand nicht mehr verhältnismäßig ist. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung dem nicht entgegensteht: Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird der…
…mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen, da der mit dem Umfang des durchzuführenden Beschwerdeverfahrens verbundene Verwaltungsaufwand nicht mehr verhältnismäßig ist. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung dem nicht entgegensteht: Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird der…
…hinsichtlich der Abstandnahme von der Festsetzung von Abgaben zur Voraussetzung bei nicht durchsetzbaren Abgabeansprüchen dar und forderte die Verfahrenspartei dahingehend zur Stellungnahme auf. In der Stellungnahme vom 4. September 2019 teilte die belangte Behörde dem Bundesfinanzgericht mit, dass nach Rücksprache mit dem Team Abgabensicherung ihrerseits…
…ob der nach der Brandkatastrophe erfolgte Erwerb einer neuen Liegenschaft durch den Katastrophenschaden im Sinne des § 206 Abs. 1 lit. a BAO veranlasst ist. Rechtslage § 206 BAO lautet: Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung § 206 (1) Die Abgabenbehörde kann von der Festsetzung von Abgaben ganz oder teilweise…
…Maßnahmen nach § 206 liegen im Ermessen der für die Abgabenfestsetzung zuständigen Abgabenbehörde bzw der Verwaltungsgerichte (vgl zB VwGH 25.10.2006, 2005/15/0012;) Voraussetzung für die Abstandnahme von der Festsetzung gemäß § 206 Abs. 1 lit. b BAO ist, dass die Abgabenbehörde bzw. das Verwaltungsgericht…
…8.3.2017 der T-GmbH vorgeschrieben (siehe Bescheid vom 8.3.2017 in OZ 9). Diese Monate waren - wie im Spruch - ersichtlich auszuscheiden. Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung: Nach § 206 Abs 1 lit b BAO kann die Abgabenbehörde von der Festsetzung von Abgaben ganz oder…
…24.6.2010, 2008/15/0195). Voraussetzung für die Abstandnahme von der Festsetzung nach § 206 Abs 1 lit. b BAO ist, dass die Abgabenbehörde bzw das Verwaltungsgericht entsprechende Erhebungen durchführt und diese eindeutig ergeben, dass die Abgaben uneinbringlich sind (VwGH 31.1.2024, Ra 2021…
…Fortbestandes des Abgabenanspruches von der Festsetzung in Betracht kommender Abgaben ganz oder teilweise Abstand genommen. Im Übrigen berührt die Abstandnahme gemäß § 206 Abs. 2 BAO nicht die Befugnis, diesbezügliche persönliche Haftungen gegenüber Haftungspflichtigen geltend zu machen. Insgesamt war daher von einer Festsetzung der Abgaben gemäß…
…Fortbestandes des Abgabenanspruches von der Festsetzung in Betracht kommender Abgaben ganz oder teilweise Abstand genommen. Im Übrigen berührt die Abstandnahme gemäß § 206 Abs. 2 BAO nicht die Befugnis, diesbezügliche persönliche Haftungen gegenüber Haftungspflichtigen geltend zu machen. Insgesamt war daher von einer Festsetzung der Abgaben gemäß…
…Akteneinsicht aufgrund der COVID-19-Pademie mehrfach verschoben habe werden müssen. Mit Beschluss vom 27. Juli 2023 stellte das Bundesfinanzgericht den Verfahrensparteien die Rechtlage des § 206 Abs 1 lit b BAO hinsichtlich der Abstandnahme von der Festsetzung von Abgaben bei nicht durchsetzbaren Abgabeansprüchen dar und…
…so ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn […] 4. ein Freibetragsbescheid für das Kalenderjahr gemäß § 63 Abs. 1 […] berücksichtigt wurde, […]" § 206 BAO lautet auszugsweise: "(1) Die Abgabenbehörde kann von der Festsetzung von Abgaben ganz oder teilweise Abstand nehmen, […] c) wenn in…
…erst während der Prüfung neu hervorgekommen sind und deren Berücksichtigung ein anderes Ergebnis, bezogen auf den konkreten Fall, jedenfalls im Umfang des Schätzungsergebnisses herbeigeführt hätten. Zu Spruchpunkt III. (Abänderung) Die Abgabenbehörde kann gemäß § 206 Abs. 1 lit b BAO von der Festsetzung von Abgaben ganz…