…die Abstandnahme von der Festsetzung ist somit, dass die Abgabenbehörde bzw. das Verwaltungsgericht entsprechende Erhebungen durchführt und diese eindeutig ergeben, dass die Abgaben uneinbringlich sind (vgl. VwGH 31.3.2011, 2010/15/0150; VwGH 31.01.2024, Ra 2021/13/0128). Abstandnahmen von der Abgabenfestsetzung…
…Z 3 GrEStG 1987 3,5% von der (anteiligen) Gegenleistung im Betrag von 112.500,- Euro, somit 3.937,50 Euro. Strittig ist im Beschwerdefall ausschließlich, ob gem § 206 Abs 1 lit a BAO eine Abstandnahme von der Festsetzung der vorgenannten Grunderwerbsteuer zu erfolgen hat.…
…des § 206 Abs. 1 lit b BAO hinsichtlich der Abstandnahme von der Festsetzung von Abgaben zur Voraussetzung bei nicht durchsetzbaren Abgabeansprüchen dar und forderte die Verfahrenspartei dahingehend zur Stellungnahme auf. In der Stellungnahme vom 4. September 2019 teilte die belangte Behörde dem Bundesfinanzgericht mit, dass…
…sich primär aus der Ermessen einräumenden Bestimmung. Zur Zweckmäßigkeit im Sinne des § 20 BAO gehört auch die Berücksichtigung der Verwaltungsökonomie (Ritz, BAO5 , Tz 7 zu § 20). Beim gegenwärtigen Verfahrensstand erscheint es daher im Sinne des § 20 BAO zweckmäßig, durch Abstandnahme von der Festsetzung der (uneinbringlichen…
…der Abgabenbehörde, in allen abgabenpflichtigen Fällen dem entstandenen Abgabenanspruch im Sinne des § 4 BAO entsprechende Abgabenfestsetzungen vorzunehmen. Sie erfolgen gemäß § 206 BAO von Amts wegen. (VwGH vom 24.6.2010, 2008/15/0195). Der Verwaltungsgerichtshof vertritt die Ansicht, dass die Abstandnahme von der Festsetzung von…
…und 2008, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für 2007 und 2008, Haftungsbescheide Kapitalertragsteuer für 2007 und 2008 sowie Umsatzsteuer für Dezember 2009 und für Dezember 2010, zu Recht erkannt: Der angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Von der Festsetzung der Abgaben wird gemäß § 206 Abs. 1 lit. b Bundesabgabenordnung…
…die Abstandnahme von der Festsetzung von Abgaben zur Voraussetzung hat, dass die Abgabenbehörde Erhebungen durchführt und diese eindeutig ergeben, dass die Abgaben uneinbringlich sind (VwGH 31.03.2011, 2010/15/0150). Im gegenständlichen Fall haben die angeführten Erhebungen des Finanzamtes eindeutig ergeben, dass der sich…
…kann von der Festsetzung von Abgaben ganz oder teilweise Abstand nehmen, a) soweit Abgabepflichtige von den Folgen eines durch höhere Gewalt ausgelösten Notstandes betroffen werden, vor allem soweit abgabepflichtige Vorgänge durch Katastrophenschäden (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) veranlasst worden sind; ... (2) Durch die Abstandnahme…
…der Abgabenbehörde, in allen abgabenpflichtigen Fällen dem entstandenen Abgabenanspruch im Sinne des § 4 BAO entsprechende Abgabenfestsetzungen vorzunehmen. Sie erfolgen gemäß § 206 BAO von Amts wegen. (VwGH vom 24.6.2010, 2008/15/0195) Der Verwaltungsgerichtshof vertritt die Ansicht, dass die Abstandnahme von der Festsetzung von…
…0150, zu Anspruchszinsen). Beschwerden gegen die Festsetzung von Nebenansprüchen, die ausschließlich Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Entscheidungen enthält, sind daher grundsätzlich als unbegründet abzuweisen (vgl zB auch BFG 25.6.2026, RV/3100279/2026; 17.3.2025, RV/3100032/2025). Abstandnahme von der Festsetzung nach …
…1 lit. b BAO wird von der Festsetzung der Nachforderungen an Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer betreffend die Jahre 2007 bis 2013 Abstand genommen. Die von der Abstandnahme umfassten Abgabennachforderungen sind der Beilage A zu entnehmen. 1.2. Die Umsatz- und Körperschaftsteuern 2014 bis 2018 werden…
…………………………unterliegt 19.947,81 €……………..jener Teil der Zahllast 2012, der nicht der Abstandnahme ……………………………….von der Festsetzung unterliegt.  …
…sich zu einer möglichen Abstandnahme von der Festsetzung iSd § 206 Abs 1 lit b BAO zu äußern. Das Finanzamt wurde zudem aufgefordert, bekannt zu geben, ob aus seiner Sicht eine Durchsetzung des Abgabenanspruches noch möglich erscheine und gegebenenfalls aus welchem Grund. Der Beschwerdeführer schilderte in…
…Abgabenbehörde von der Festsetzung von Abgaben ganz oder teilweise Abstand nehmen, soweit im Einzelfall auf Grund der der Abgabenbehörde zur Verfügung stehenden Unterlagen und der durchgeführten Erhebungen mit Bestimmtheit anzunehmen ist, dass der Abgabenanspruch nicht durchsetzbar sein wird. Auf § 206 BAO gestützte Abstandnahmen von der…
…von der Festsetzung jener Abgabenteile abzusehen, für die noch umfangreiche Ermittlungen zu tätigen gewesen wären. Wenn das FA in seiner Stellungnahme vom 30.4.2024 ausführt, dass die bP gegen das Verfahrensförderungsgebot gem § 270 Abs 2 BAO verstoßen habe und der Antrag auf Abstandnahme von…
…vorzunehmen. Diese Maßnahmen erfolgen gemäß § 206 BAO von Amts wegen (VwGH 24.06.2010, 2008/15/0195). Der Verwaltungsgerichtshof vertritt die Ansicht, dass eine Abstandnahme von der Festsetzung von Abgaben zur Voraussetzung hat, dass die Abgabenbehörde Erhebungen durchgeführt hat und dass diese eindeutig ergeben, dass…
…vorzunehmen. Diese Maßnahmen erfolgen gemäß § 206 BAO von Amts wegen (VwGH 24.06.2010, 2008/15/0195). Der Verwaltungsgerichtshof vertritt die Ansicht, dass eine Abstandnahme von der Festsetzung von Abgaben zur Voraussetzung hat, dass die Abgabenbehörde Erhebungen durchgeführt hat und dass diese eindeutig ergeben, dass…
…dass die Abstandnahme der Festsetzung von Abgaben zur Voraussetzung hat, dass die Abgabenbehörde Erhebungen durchführt und diese eindeutig ergeben, dass die Abgaben uneinbringlich sind (VwGH 31.1.2024, Ra 2021/13/012; VwGH 31.03.2011, 2010/15/0150). Angesichts der von der Abgabenbehörde durchgeführten…
…die Abstandnahme von der Festsetzung von Abgaben zur Voraussetzung hat, dass die Abgabenbehörde Erhebungen durchführt und diese eindeutig ergeben, dass die Abgaben uneinbringlich sind (VwGH 31.03.2011, 2010/15/0150). Wie sachverhaltsmäßig festgestellt, ist die Beschwerdeführerin vermögenslos und es ist mit Bestimmtheit von der…
…geltend zu machen. Abstandnahmen von der Festsetzung können nicht nur von Abgabenbehörden, sondern auch von Verwaltungsgerichten getroffen werden (vgl. Fischerlehner in Fischerlehner/Brennsteiner, Abgabenverfahren I3 § 206 BAO Rz 2). Maßnahmen gemäß § 206 BAO verdrängen die aus § 114 Abs. 1 BAO ableitbare grundsätzliche Verpflichtung der Abgabenbehörden…