…Vermögen vorhanden sein wird. Angesichts dieser fehlenden Einbringungsmöglichkeiten war es dem in der Verfassung verankerten Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit des Verwaltungshandelns entsprechend geboten, mit einer Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen, da der mit dem Umfang des durchzuführenden Vollstreckungsverfahrens verbundene Verwaltungsaufwand, insbesondere im Lichte der…
…im Zuge von Beschwerdeergänzungungen vorgelegt. Die Information des BMF vom 24.3.2020, GZ 2020-0.190.277 (Pkt. 3 und 4) sah eine Fristverlängerung aufgrund COVID-19 für die Abgabenerklärung 2019 bis 31.8.2020 vor und eine Abstandnahme von der Festsetzung von Verspätungszuschlägen…
…für die Abstandnahme von der Festsetzung ist somit, dass die Abgabenbehörde bzw. das Verwaltungsgericht entsprechende Erhebungen durchführt und diese eindeutig ergeben, dass die Abgaben uneinbringlich sind (vgl. VwGH 31.3.2011, 2010/15/0150; VwGH 31.01.2024, Ra 2021/13/0128). Abstandnahmen von der…
…Z 3 GrEStG 1987 3,5% von der (anteiligen) Gegenleistung im Betrag von 112.500,- Euro, somit 3.937,50 Euro. Strittig ist im Beschwerdefall ausschließlich, ob gem § 206 Abs 1 lit a BAO eine Abstandnahme von der Festsetzung der vorgenannten Grunderwerbsteuer zu erfolgen hat…
…Umstände zu treffen. Angesichts der Unwahrscheinlichkeit der Einbringlichkeit der Abgabenschuld, war es nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geboten, mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen, weil die Leistung weiteren Verwaltungsaufwandes nicht mehr verhältnismäßig erscheint. Der Abgabenanspruch wird als solches nicht beseitigt, es wird…
…mit der Abstandnahme von der Festsetzung auch für die Einkommensteuer vorzugehen, zumal eine allfällige Gutschrift aus der Einkommensteuer ohnehin mit den aushaftenden Abgabenrückständen zu verrechnen wäre. Zulässigkeit der Revision: Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts ist die Revision zulässig, wenn das Erkenntnis von der Lösung einer…
…mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen, da der mit dem Umfang des durchzuführenden Beschwerdeverfahrens verbundene Verwaltungsaufwand nicht mehr verhältnismäßig ist. Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung steht dem nicht entgegen. Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht "vernichtet…
…und 2008, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für 2007 und 2008, Haftungsbescheide Kapitalertragsteuer für 2007 und 2008 sowie Umsatzsteuer für Dezember 2009 und für Dezember 2010, zu Recht erkannt: Der angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Von der Festsetzung der Abgaben wird gemäß § 206 Abs. 1 lit. b Bundesabgabenordnung…
…entsprechende Abgabenfestsetzungen vorzunehmen. Sie erfolgen gemäß § 206 BAO von Amts wegen (VwGH 24.06.2010, 2008/15/0195). Der Verwaltungsgerichtshof vertritt die Ansicht, dass die Abstandnahme von der Festsetzung von Abgaben zur Voraussetzung hat, dass die Abgabenbehörde Erhebungen durchführt und diese eindeutig ergeben, dass die…
…2) Durch die Abstandnahme (Abs. 1) erlischt der Abgabenanspruch (§ 4) nicht. Die Abstandnahme berührt nicht die Befugnis, diesbezügliche persönliche Haftungen gegenüber Haftungspflichtigen geltend zu machen. Erwägungen Im Erkenntnis vom 31.03.2011, 2010/15/0150 führte der VwGH aus: „Die Abstandnahme von der Festsetzung nach …
…mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen, da der mit dem Umfang des durchzuführenden Beschwerdeverfahrens verbundene Verwaltungsaufwand nicht mehr verhältnismäßig ist. Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung steht dem nicht entgegen. Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht "vernichtet…
…12.2015, RV/3100339/2015). Maßnahmen nach § 206 liegen im Ermessen der für die Abgabenfestsetzung zuständigen Abgabenbehörde bzw der Verwaltungsgerichte (vgl zB VwGH 25.10.2006, 2005/15/0012;) Voraussetzung für die Abstandnahme von der Festsetzung gemäß § 206 Abs. 1 lit. b BAO ist, dass…
…die von beiden Verfahrensparteien zustimmend zur Kenntnis genommen wurde und die der gegenständlichen Entscheidung als Beilage C angeschlossen ist. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Zu Spruchpunkt 1. Die Gründe für die verfügte Abstandnahme von der Festsetzung der aus der abgabenbehördlichen Prüfung resultierenden Nachforderungen an Umsatzsteuer…
…947,81 €……………..jener Teil der Zahllast 2012, der nicht der Abstandnahme ……………………………….von der Festsetzung unterliegt. 19.947,81 €…………… festgesetzte Zahllast…
…Mit Beschluss vom 25.8.2020 hielt das Bundesfinanzgericht den Verfahrensparteien die in den untenstehenden Feststellungen dargestellte Vermögens- und Rückstandssituation des Beschwerdeführers vor und forderte die Verfahrensparteien auf, sich zu einer möglichen Abstandnahme von der Festsetzung iSd § 206 Abs 1 lit b BAO zu äußern…
…von der Festsetzung jener Abgabenteile abzusehen, für die noch umfangreiche Ermittlungen zu tätigen gewesen wären. Wenn das FA in seiner Stellungnahme vom 30.4.2024 ausführt, dass die bP gegen das Verfahrensförderungsgebot gem § 270 Abs 2 BAO verstoßen habe und der Antrag auf Abstandnahme von…
…mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen, da der mit dem Umfang des durchzuführenden Beschwerdeverfahrens verbundene Verwaltungsaufwand nicht mehr verhältnismäßig ist. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung dem nicht entgegensteht: Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird der…
…mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen, da der mit dem Umfang des durchzuführenden Beschwerdeverfahrens verbundene Verwaltungsaufwand nicht mehr verhältnismäßig ist. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung dem nicht entgegensteht: Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird der…
…durchgeführten Ermittlungen und nach Rücksprache mit der Abgabensicherung wurde dem BFG von der Abgabenbehörde die Unwahrscheinlichkeit der Einbringlichkeit der Abgabenschuld beim BF bestätigt. Es war - auch nach Ansicht der Abgabenbehörde - nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geboten, mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen…
…Abgabenfestsetzung zuständigen Abgabenbehörden bzw der Verwaltungsgerichte (VwGH 25.10.2006, 2005/15/0012; 24.6.2010, 2008/15/0195). Voraussetzung für die Abstandnahme von der Festsetzung nach § 206 Abs 1 lit. b BAO ist, dass die Abgabenbehörde bzw das Verwaltungsgericht entsprechende Erhebungen durchführt und diese…