…Vermögen vorhanden sein wird. Angesichts dieser fehlenden Einbringungsmöglichkeiten war es dem in der Verfassung verankerten Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit des Verwaltungshandelns entsprechend geboten, mit einer Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen, da der mit dem Umfang des durchzuführenden Vollstreckungsverfahrens verbundene Verwaltungsaufwand, insbesondere im Lichte der…
…0121), weshalb die gegenständliche Berufungsentscheidung ihm zuzustellen ist. Endlich ist noch darauf hinzuweisen, dass durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht "vernichtet" wird, sondern lediglich - wegen Uneinbringlichkeit - auf seine Durchsetzung gegenüber der Berufungswerberin verzichtet wird. Klagenfurt am Wörthersee, am 10…
…7268 verwiesen, wonach die Abgabenbehörden gemäß § 206 BAO idF des AbgÄG 2003 befugt seien, auch in Sanierungsfällen im Rahmen eines außergerichtlichen Ausgleichs von der Abgabenfestsetzung in einer dem gemäß § 36 EStG vergleichbaren Weise Abstand zu nehmen. Unangemessen hohe Entnahmen habe es nicht gegeben. Die festgesetzte…
…der Abrechnung von Lizenzen sowie Veranlagung ausländischer Steuerbehörden für die Verrechnung anrechenbarer Quellensteuer. Es werde auf die Aktenlage verwiesen. Trotz massiver Urgenz verfüge die steuerliche Vertretung noch nicht über alle für die Erstellung der Erklärungen 2010 erforderlichen Unterlagen. Um Abstandnahme von der Festsetzung der Zwangsstrafe…
…im Zuge von Beschwerdeergänzungungen vorgelegt. Die Information des BMF vom 24.3.2020, GZ 2020-0.190.277 (Pkt. 3 und 4) sah eine Fristverlängerung aufgrund COVID-19 für die Abgabenerklärung 2019 bis 31.8.2020 vor und eine Abstandnahme von der Festsetzung von Verspätungszuschlägen…
…zum Teil verspätet) geleistet. Versäumnisse gab es dagegen bei den laufenden Selbstbemessungsabgaben. So wurden etwa die Umsatzsteuervoranmeldungen für Jänner und März 1998 erst nach Ergehen von Festsetzungsbescheiden eingereicht, und die Lohnabgaben für Juli 1998 lediglich bekannt gegeben aber nicht entrichtet. Dennoch erklärte sich das Finanzamt…
…für die Abstandnahme von der Festsetzung ist somit, dass die Abgabenbehörde bzw. das Verwaltungsgericht entsprechende Erhebungen durchführt und diese eindeutig ergeben, dass die Abgaben uneinbringlich sind (vgl. VwGH 31.3.2011, 2010/15/0150; VwGH 31.01.2024, Ra 2021/13/0128). Abstandnahmen von der…
…Z 3 GrEStG 1987 3,5% von der (anteiligen) Gegenleistung im Betrag von 112.500,- Euro, somit 3.937,50 Euro. Strittig ist im Beschwerdefall ausschließlich, ob gem § 206 Abs 1 lit a BAO eine Abstandnahme von der Festsetzung der vorgenannten Grunderwerbsteuer zu erfolgen hat…
…Umstände zu treffen. Angesichts der Unwahrscheinlichkeit der Einbringlichkeit der Abgabenschuld, war es nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geboten, mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen, weil die Leistung weiteren Verwaltungsaufwandes nicht mehr verhältnismäßig erscheint. Der Abgabenanspruch wird als solches nicht beseitigt, es wird…
…mit der Abstandnahme von der Festsetzung auch für die Einkommensteuer vorzugehen, zumal eine allfällige Gutschrift aus der Einkommensteuer ohnehin mit den aushaftenden Abgabenrückständen zu verrechnen wäre. Zulässigkeit der Revision: Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts ist die Revision zulässig, wenn das Erkenntnis von der Lösung einer…
…mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen, da der mit dem Umfang des durchzuführenden Beschwerdeverfahrens verbundene Verwaltungsaufwand nicht mehr verhältnismäßig ist. Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung steht dem nicht entgegen. Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht "vernichtet…
…und 2008, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für 2007 und 2008, Haftungsbescheide Kapitalertragsteuer für 2007 und 2008 sowie Umsatzsteuer für Dezember 2009 und für Dezember 2010, zu Recht erkannt: Der angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Von der Festsetzung der Abgaben wird gemäß § 206 Abs. 1 lit. b Bundesabgabenordnung…
…entsprechende Abgabenfestsetzungen vorzunehmen. Sie erfolgen gemäß § 206 BAO von Amts wegen (VwGH 24.06.2010, 2008/15/0195). Der Verwaltungsgerichtshof vertritt die Ansicht, dass die Abstandnahme von der Festsetzung von Abgaben zur Voraussetzung hat, dass die Abgabenbehörde Erhebungen durchführt und diese eindeutig ergeben, dass die…
…2) Durch die Abstandnahme (Abs. 1) erlischt der Abgabenanspruch (§ 4) nicht. Die Abstandnahme berührt nicht die Befugnis, diesbezügliche persönliche Haftungen gegenüber Haftungspflichtigen geltend zu machen. Erwägungen Im Erkenntnis vom 31.03.2011, 2010/15/0150 führte der VwGH aus: „Die Abstandnahme von der Festsetzung nach …
…mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen, da der mit dem Umfang des durchzuführenden Beschwerdeverfahrens verbundene Verwaltungsaufwand nicht mehr verhältnismäßig ist. Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung steht dem nicht entgegen. Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht "vernichtet…
…9. März 2012, ErfNr./StNr. betreffend Stempelgebühr und Erhöhung entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Von der Festsetzung der Eingabengebühr und der Gebührenerhöhung wird gemäß § 206 lit. b BAO zur Gänze Abstand genommen. Entscheidungsgründe Mit an den Berufungswerber (Bw.) gerichteten Bescheid vom 13. Juli 2012…
…Bernhard Ludwig, vom 17. Juli 2006 betreffend Normverbrauchsabgabe für die Monate Jänner bis einschließlich Oktober 2005 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Von der Festsetzung der Abgabe wird gemäß § 206 lit. b BAO zur Gänze Abstand genommen. Entscheidungsgründe Die MTIGesmbH (in der Folge Bw.) wurde…
…gemäß § 206 lit. b BAO entgegenstehe, kommt keine Berechtigung zu, zumal die Abstandnahme von der Festsetzung die Durchführung eines Finanzstrafverfahrens nicht hindert. Im Finanzstrafverfahren besteht nämlich keine Bindung an abgabenrechtliche Bescheide (vgl. UFS 17.12.2008, RV/0816-L/03 samt umfangreichen Rechtsprechungshinweisen sowie Tannert…
…potenziell Haftungspflichtigen ist ebenfalls nicht zu erwarten. Somit sind die Voraussetzungen des § 206 lit b BAO erfüllt. Angesichts der fehlenden Einbringungsmöglichkeiten war es dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltungsführung folgend zweckmäßig, mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen. Wien, am 18. März 2010
…mit, dass bei der Bw eine etwaige Körperschaftsteuer 2003 uneinbringlich ist. Auf Anfrage des Referenten vom 16. Dezember 2009, ob das Finanzamt gegen eine gänzliche Abstandnahme von der Festsetzung der Körperschaftsteuer 2003 gemäß § 206 lit b BAO einen Einwand habe, wurde seitens des Finanzamtes geantwortet…