…kann, erfolgt nicht im Abgabenbescheid, sondern im Zuge der Abgabeneinhebung durch eine (teilweise) Abschreibung eigener Art (Richtlinien für die Abgabeneinhebung Rz 1607). III. Zulässigkeit einer Revision Nach Art 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes die Revision an den Verwaltungsgerichtshof zulässig…
…als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt (Abs 7 leg.cit.). Der Säumniszuschlag ist eine "Sanktion eigener Art". Er ist eine objektive Säumnisfolge und ein …
…Rz 2, sind wiederkehrende Nutzungen und Leistungen geldwerte Vorteile, die dem Berechtigten periodisch zufließen und vom Verpflichteten periodisch zu bewirken und zu dulden sind. Wiederkehrende Leistungen eigener Art und keine Nutzungen sind die Erbbauzinsen. Bei Nutzungen und Leistungen, deren Jahreswert ungewiss ist oder schwankt, ist…
…Ansicht, dies betreffe nur Fahrzeuge, die ihrer typischen Beschaffenheit und Bauart nach "ausschließlich" zur Personenbeförderung eingerichtet seien. Ein Kombinationskraftwagen sei kein solcher "Personenkraftwagen", sondern "eine Mischform zwischen Lastwagen und Personenwagen und damit ein Fahrzeug eigener Art", ein "Mehrzweckfahrzeug" (vgl. VwGH 12.7.1957, 768/56…
…Ansicht, dies betreffe nur Fahrzeuge, die ihrer typischen Beschaffenheit und Bauart nach 'ausschließlich' zur Personenbeförderung eingerichtet seien. Ein Kombinationskraftwagen sei kein solcher 'Personenkraftwagen', sondern 'eine Mischform zwischen Lastwagen und Personenwagen und damit ein Fahrzeug eigener Art', ein 'Mehrzweckfahrzeug' (vgl. VwGH 12.7.1957, 768/56…
…sachlich unzuständig halte. Die Regelung entspreche der Bestimmung des § 210 FinStrG, welche die Unzuständigkeitsentscheidung des OLG normiere. Rechtlich handelt es sich dabei um keine meritorische Entscheidung, sondern um einen Freispruch eigener Art (Seiler/Seiler: Finanzstrafgesetz3, § 214 Rz 3; VwGH 26.11 2003, 2000/1310072). Durch …
…erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Anlässlich einer Nachschau bei der ***GmbH***, ***GmbH-Adr***, wurden ua die Zollanmeldungen…
…Aufzeichnungen über Dauer und Art der Tätigkeit nicht erstellt wurden und eine tatsächlich monatlich erfolgte Auszahlung nicht nachgewiesen werken könne. Die belangte Behörde lies die Abschreibung für den Computer und das Notebook für das Jahr 2009 ebenfalls unberücksichtigt. Mit der elektronisch eingebrachten Einkommensteuererklärung 2010 vom…
…derartige noch nicht verwirklichte Planung als eigenes Wirtschaftsgut vor dem Beginn der Herstellung eines körperlichen Wirtschaftsgutes anzusehen ist. Für den Begriff Wirtschaftsgut findet sich keine gesetzliche Definition. Nach der Rechtsprechung sind Wirtschaftsgüter alle im wirtschaftlichen Verkehr nach der Verkehrsauffassung "selbständig bewertbare Güter jeder Art" (vgl…
…Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer Bf. (in der Folge "Bf.") beantragte am 15.02.2008 in seiner elektronisch abgegebenen Einkommensteuererklärung (im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung) für das Streitjahr 2006 ua. die Abschreibung für zwei…
…Bauprojekt: Ein oder zwei Gebäude Die Frage, ob das sanierte Altgebäude und der neuerrichtete Zubau als ein saniertes Gebäude oder als zwei Gebäude anzusehen sind, ist ausschließlich für die Frage der Inanspruchnahme der begünstigten Abschreibung gemäß § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 von Relevanz…
…€ 3.981,00. Das Einkommen beträgt € 16.652,79. Die Einkommensteuer für das Jahr 2016 wird festgesetzt mit € 3.174,00. Das Einkommen beträgt € 16.143,92. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…als handelte es sich um die Anwendung ihrer eigenen Rechtsvorschriften. Die gegenseitige Amtshilfe dieser Behörden und Träger ist grundsätzlich kostenfrei. Die Verwaltungskommission legt jedoch die Art der erstattungsfähigen Ausgaben und die Schwellen für die Erstattung dieser Ausgaben fest. (3) Die Behörden und Träger der Mitgliedstaaten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter MMag. Gerald Erwin Ehgartner in der Beschwerdesache **BF**, Deutschland, vertreten durch ARTUS Steuerberatung GmbH & Co KG, Stubenring 24, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 15. Oktober 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23…
…erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Anlässlich einer Nachschau bei der ***GmbH***, ***GmbH-Adr***, wurden ua die Zollanmeldungen…
…im Zusammenhang stehenden Vorsteuern könne seitens der BP nicht erfolgen. Zusätzlich sei die Deckung der Abschreibung überprüft worden. Dies unter Bedachtnahme, dass es sich hier um einen neuen, eigenen Mietvertrag über den Kabinenzubau handle und somit die Regelungen der Rz 265 USt-Richtlinien 2000 zur…
…erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Anlässlich einer Nachschau bei der ***GmbH***, ***GmbH-Adr***, wurde ua die Zollanmeldung…
…§ 188 BAO fürdie Jahre 2005 bis 2010 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die nunmehrige Bf brachte rechtzeitig…
…***3*** ***5***. Dieser Bauernhof ist Hofstelle der ***1*** KG. Bei der im Folgenden näher dargestellten Art der Bewirtschaftung ist eine eigene Hofstelle von***9*** ***1*** nicht erforderlich, da Saatgut und Ernteergebnisse nicht zwischengelagert werden müssen und Maschinen und Geräte angemietet werden. Sowohl die ***1*** KG…
…die Stallungen und Weiden genutzt. Der Prüfer habe ohne konkrete Begründung angenommen, dass der Einsatz von ***3*** aus dem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb dabei nur eine untergeordnete Rolle spiele. Diese Tiere seien aber für die Seminare essentiell. So werde etwa für ***12*** der richtige Umgang mit…