…cit. ist bei der Ermittlung des Gebäudewertes der Neuherstellungswert (Abs. 3 bis 5) entsprechend dem Alter der Gebäude oder der Gebäudeteile im Hauptfeststellungszeitpunkt durch einen Abschlag für technische Abnützung zu ermäßigen. Als Alter des Gebäudes oder des Gebäudeteiles gilt der Zeitraum vom Beginn des Kalenderjahres…
…lautet: "Bei der Ermittlung des Gebäudewertes ist der Neuherstellungswert (Abs. 3 bis 5) entsprechend dem Alter der Gebäude oder der Gebäudeteile im Hauptfeststellungszeitpunkt durch einen Abschlag für technische Abnützung zu ermäßigen. Als Alter des Gebäudes oder des Gebäudeteiles gilt der Zeitraum vom Beginn des Kalenderjahres…
…oder der Gebäudeteile im Hauptfeststellungszeitpunkt durch einen Abschlag für technische Abnützung zu ermäßigen. Als Alter des Gebäudes oder des Gebäudeteiles gilt der Zeitraum vom Beginn des Kalenderjahres, in dem das Gebäude oder der Gebäudeteil benützungsfertig wurde, bis zum Hauptfeststellungszeitpunkt. Für nach dem letzten Hauptfeststellungszeitpunkt (1…
…6 BewG ist bei der Ermittlung des Gebäudewertes der Neuherstellungswert (Abs. 3 bis 5) entsprechend dem Alter der Gebäude oder der Gebäudeteile im Hauptfeststellungszeitpunkt durch einen Abschlag für technische Abnützung zu ermäßigen. Als Alter des Gebäudes oder des Gebäudeteiles gilt der Zeitraum vom Beginn des…
…(...) (6) Bei der Ermittlung des Gebäudewertes ist der Neuherstellungswert (Abs. 3 bis 5) entsprechend dem Alter der Gebäude oder der Gebäudeteile im Hauptfeststellungszeitpunkt durch einen Abschlag für technische Abnützung zu ermäßigen. Als Alter des Gebäudes oder des Gebäudeteiles gilt der Zeitraum vom Beginn des Kalenderjahres…
…unterstellt werden. Bei der Ermittlung des Gebäudewertes ist der Neuherstellungswert (Abs. 3 bis 5) entsprechend dem Alter der Gebäude oder der Gebäudeteile im Hauptfeststellungszeitpunkt durch einen Abschlag für technische Abnützung zu ermäßigen. Als Alter des Gebäudes oder des Gebäudeteiles gilt der Zeitraum vom Beginn des…
…wurden, für diese Bauart für das Erdgeschoß € 590,- und für den ersten Stock € 554,- je m3. Diese Preise wurden uns von den ausführenden Baufirmen und Bausachverständigen bestätigt. Auf Grund der zweimaligen Generalsanierung ist höchstens ein Abschlag für die technische Nutzungsdauer von 50% gerechtfertigt…
…Sachverständigen angewandte Methode zur Ermittlung des Sachwerts des Gebäudes bei der Erstellung der Gutachten vom 10.06.2018 und vom 10.04.2019 (Ermittlung des Bauwerts aus dem Neubauwert mit einem Abschlag für die technische-wirtschaftliche Abnutzung während der bisherigen Bestandsdauer) ist anerkannt und unstrittig…
…nahm eine Wertung im Verhältnis 1:4 vor. Bei der Ermittlung des Sachwertes berücksichtigt Dr. SV1 einen Abschlag für technische und wirtschaftliche Abnutzung infolge des Baualters unter Berücksichtigung des Bau-und Erhaltungszustandes, den er vom Neubauwert in Abzug bringt. Ein näheres Eingehen auf den Bau-…
…wobei ein 70%iger Abschlag wegen Bebauung und Denkmalschutz zur Anwendung gelangt. [Grafik] Die Ermittlung der Gebäudewert-Neuherstellungskosten wird durch Multiplikation der jeweiligen Flächen mit den Neuherstellungskosten ermittelt, wobei der Gebäudesachwert auf Grundlage einer technische Abnutzung auf Basis einer 35jährigen Restnutzungsdauer (bezogen auf eine…
…rdb.at). Zu einem Zu- oder Abschlag können unter anderem folgende Fehler führen: Der Absetzung für Abnutzung wurde eine falsche Nutzungsdauer zu Grunde gelegt oder eine Entnahmebesteuerung durch Ansatz des Teilwertes ist zu Unrecht unterblieben (siehe dazu Knechtl/Winkler/Unger in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke…
…es sich um eine normale Marktgängigkeit. Bei einer normalen Bebauung inklusive Umsatzsteuer ist von Neubauwert von zumindest € 2.4000,- pro verbauter Nutzfläche auszugehen. Für die technische Alterung berücksichtigen wir einen Abschlag im Ausmaß von 25% und für die verlorene Individualität einen Abschlag von 10%…
…ein Bauwert - Ermittlung aus dem Neubauwert/Herstellungskosten geschoßweise nach m2 Geschoßfläche unter Berücksichtigung der tatsächlichen Ausstattung mit einem Abschlag für die bisherige technische und wirtschaftliche Abnutzung - von ATS 22,0150.000,00 (Euro 1,599.892,44) und ein sich aus diesen beiden Werten ergebender…
…die Herstellungskosten für ein Gebäude mit durchschnittlicher Ausstattung zwischen EUR 1.167,00,-- und EUR 1.383,00,-- betragen würden. Darüber hinaus wurde der Bf. um Darstellung ersucht, woher der Abschlag iHv 88% für die technische und wirtschaftliche Wertminderung abgeleitet worden sei. In seiner Beantwortung…
…technische Gesamtnutzungsdauer zum Zeitpunkt der Bestandaufnahme von 67 Jahren seien die technische Baumängel mit prozentuellen Abschlägen auf die Jahre korrigiert und eine Restnutzungsdauer von 34 Jahren ermittelt worden. Zur Kontrolle für die errechnete technische Nutzungsdauer seien die im Anhang angeführten Tabellen Kranewitter und Kontrollrechnung technische…
…ein eigenständiges, vom Firmenwert gelöstes Wirtschaftsgut, ist die steuerliche Konsequenz jedenfalls nicht die gesetzliche Nutzungsdauer des Firmenwerts. Nach § 8 Abs. 4 EStG sind Absetzungen für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung zulässig; dass davon Firmenwerte iSd § 8 Abs. 3 EStG ausgenommen sind (anders als in § 8…
…4.2010 von 265.000,00 €. Hinsichtlich des Abschlages für technische, wirtschaftliche Abnutzung von 53.000,00, den er vornimmt, ist darauf hinzuweisen, dass aus der Bilanz keine Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung zu ersehen ist, vielmehr von einer linearen AfA auszugehen…
…Vom bundesweiten Fachbereich wird daher empfohlen isd. EStRl den AfA Satz von 2% (Baujahr vor 1918) sowie den in den RL empfohlenen Abschlag für Grund und Boden iHv. 20% vorzunehmen." Die Widerlegung der konkreten Nachweise zur kürzeren technischen Nutzungsdauer von DI Dr. B und Ing…
…aus bzw. berücksichtigen eine technische Restnutzungsdauer von 21 Jahren. Gemäß § 272 (2) BAO wird eine Senatsentscheidung ebenso wie eine mündliche Berufungsverhandlung gemäß § 274 (1) BAO beantragt." In der Begründung zur daraufhin ergangenen abweisenden Beschwerdevorentscheidung wurde Folgendes ausgeführt: "Zur Absetzung für Abnutzung (AfA): Bei Gebäuden, die…
…Außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung Betreffend der Tz. 5 des Berichtes über die Außenprüfung wiederholte die Beschwerdeführerin das Vorbringen, dass im Rahmen der Außenprüfung detaillierte Listen und Fotodokumentationen mit den Krankheitsvorfällen vorgelegt worden seien, welche bei einzelnen Tieren eine Absetzung für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung im…