…die landwirtschaftlich genutzten Flächen ua. Abschläge für wirtschaftliche Ertragsbedingungen in einem Gesamtausmaß von 46,70% berücksichtigt worden. II. Dagegen wurde in der Beschwerde vom 25.07.2017 im Wesentlichen Folgendes vorgebracht: 1) Die Landwirtschaft befinde sich in einer sehr steilen Lage, wo es im Sommer…
…BAO geändertem Feststellungbescheid Gruppenträger vom 28.9.2023 eine Bilanzberichtigung gemäß § 4 Abs 2 Z 2 EStG 1988 durch Berücksichtigung eines Abschlags iHv € 8.324.208,39 im ersten nicht verjährten Jahr 2013. Eine Anrechnung der ausländischen Quellensteuer könne aufgrund des negativen Einkommens der…
…des Bf. vom 20.09.2017 wurde weiterhin die Abänderung des o.a. Abschlags von den „überhaupt nicht begründet[en]“ 7% auf 43,4% beantragt. Zusätzlich brachte der steuerliche Vertreter im Wesentlichen Folgendes vor: Das Bewertungsgesetz gehe von schuldenfreien Betrieben mit Fremdarbeitskräften aus. Solches treffe…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Vorbemerkung: Das Bundesfinanzgericht hat mit Erkenntnis RV/5100717/2018 vom 07.09.2021 festgestellt, dass die Berücksichtigung der Zu- und Abschläge nach § 4 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 nicht im Feststellungsverfahren gemäß § 188…
…den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Vorbemerkung Da das BFG aus den unten angeführten Gründen zu dem Ergebnis kam, dass die Berücksichtigung der Zu- und Abschläge nach § 4 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 nicht im Feststellungsverfahren gem. …
…kommt es durch die extreme Zentrumslage (sehr stark frequentierte Straßen, viele Straßeneinbauten und Verkehrserschwernisse (wie mehrere Ampelanlagen kurz hintereinander) und Dauerverparkungen der Zufahrtswege zu einer starken Bewirtschaftungsbeeinträchtigung für meinen Betrieb. Daher erhöhe ich den Abschlag auch hier auf 5%. 4. Punkt: zur grundsätzlichen Bewertung nach …
…€ 1.900,00 festgestellt worden sei. Die Ab- und Zuschläge für wirtschaftliche Ertragsbedingungen hätten sich nicht geändert. Er ersuche die Abschläge mit 35,1 % wie in der Niederschrift vom 13.1.2012 festgestellt, zu berücksichtigen. Beantragt wurde, die Festsetzung des Einheitswertes zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1…
…zu entnehmen, dass unter Berücksichtigung der Bauarbeiten bei Mietbeginn ein Abschlag von 15% bis 20% bis Fertigstellung der Umbauarbeiten gerechtfertigt ist....." Als weiteren Nachweis für die Fremdüblichkeit der Miete übermittelte der Steuerberater dem Finanzamt vier Anbote vom Jahr 2012 vom Immobilienmaklergesellschaften für Mietobjekte, die alle…
…der Leistungen) abhängig und damit strukturell unsachlich. b) Verhältnis zu Vergleichsbetrieben Der erstangefochtene Bescheid unterstelle eine Bodenklimazahl von 33 und gelange durch Vornahme von Abschlägen für "wirtschaftliche Verhältnisse und übrige Umstände" im Ausmaß von 5 % sowie für "Betriebsgröße" von 17 % zu einer Betriebszahl von (gerundet…
Es wird daher festgestellt, dass die belangte Behörde die von den Beschwerdeführern vorgebrachten Bewirtschaftsbeeinträchtigung aufgrund der relativ kleinen Betriebsgröße bereits in sachgerechter Weise im Vergleich zu kleineren Vergleichsbetrieben durch entsprechende Abschläge berücksichtigt hat. Ebenso hat die belangte Behörde ausreichend dargelegt, dass die von den Beschwerdeführern…
…2013. In der berichtigten Körperschaftsteuererklärung für 2013 wären daher die bereits eingetretenen Verjährungen der Jahre 2001 - 2012 in Form von Zu- und Abschlägen zu berücksichtigen. Zusätzlich wäre die Berichtigung für das Jahr 2013 vorzunehmen. In den berichtigten Körperschaftsteuerklärungen für den Zeitraum 2014 bis 2022 wäre…
…2013 wurde dabei gegenüber dem ursprünglich mit Erklärung vom 24.10.2014 angeführten Betrag von € 4.267.785,75 ein Betrag von € 3.254.365,23 angeführt. Der Differenzbetrag von € 1.013.420,52 wurde in der Kennziffer 9247 als Abschlag gem. …
…wirtschaftlicher Bedeutung und habe somit gesamtbetriebliche Relevanz. Dies führe letztendlich bis zur Frage, ob bzw mit welcher Perspektive dieser Betrieb grundsätzlich geführt bzw auch weitergeführt werden könne. Gerechtfertigt sei jedenfalls ein gesamtbetrieblicher Abschlag zum Einheitswert. b. Weiters sei festzustellen, dass sich der gesamte Betrieb im…
…betrugen 11,8280 ha mit einem Hektarsatz von 104,000 Euro. Die Bodenklimazahl der landwirtschaftlich genutzten Flächen betrug 31,2. Der Abschlag für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen 25,5 %, jener für die Betriebsgröße 7,0 % jener für Hagelgefährdung 3%. Daraus ergab sich eine Betriebszahl von 22…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Mag. Ludwig Wochner und die weiteren Senatsmitglieder Erich Radschek, Mag. Martin Saringer und Christian Schuckert im Beisein der Schriftführerin Ingrid Pavlik in der Beschwerdesache NN als RNF der X- GmbH und stille Beteiligung, Adresse, vertreten…
…der angewendeten Zu- und Abschläge sind zu begründen. Hinsichtlich der im GA beim Kapitalmarktzinssatz (damals aktuell: 5,52%) vorgenommenen Zu- und Abschläge ist Folgendes anzumerken bzw. zu bemängeln: Während der aus dem Titel angenommener Anpassungsfähigkeit des Unternehmens an Geldwertänderungen gewonnene Abschlag von 2,9% weder…
bestehen, nicht Sache der Amtspartei bzw. des erkennenden Bundesfinanzgerichts, ein behördliches Gegengutachten zu erstatten bzw. dessen Erstattung zu veranlassen. Vielmehr obliegt es der Antrag stellenden Partei, die Zweifel durch ein neues bzw. nachgebessertes Gutachten auszuräumen. Erwägungen zur Beschwerde Da es der Beschwerde nicht gelungen ist…
…Korrektur soll also frühestmöglich vorgenommen werden (Jakom/Marschner, EStG, 2020, § 4 RZ 222). Die Zu- und Abschläge werden im frühesten der Veranlagungszeiträume vorgenommen, für welche die Abgabe (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer) noch nicht verjährt ist. Wie das Gesetz in § 4 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 anordnet…
…betreffend die Umsatzsteuer 2006 bis 2009 im Wege einer Berichtigung des Einkünftefeststellungsbescheides 2012 mit entsprechenden Zuschlägen in Höhe von insgesamt 28.032,79 Euro gewinnerhöhend aufgelöst werden konnten oder nicht. Gesetzliche Grundlage für die Bilanzberichtigung und Fehlerberichtigung durch den Ansatz von Zu- oder Abschlägen bildet …
…und mit Ausgangswerten versehen seien. Die Einwertungen der in derselben Kundmachung veröffentlichten Vergleichsbetriebe müssten auf sie Bezug nehmen. Die Vergleichsbetriebe würden den Rahmen der möglichen Zu- und Abschläge für die Kriterien der wirtschaftlichen Ertragsbedingungen vorgeben, die im selben Ausmaß auf Betriebe, die keine Vergleichsbetriebe seien…