…Beschwerdeführerin führte aus, dass die belangte Behörde durch das Abgehen von ihrem bisherigen Rechtsstandpunkt ohne triftigen Grund gegen Treu und Glauben verstoße und Willkür übe. Die Erhebung der Einkommensteuer nach den Überlegungen der belangten Behörde sei in gesetzeswidriger und verfassungswidriger Form erfolgt. Der Verweis auf…
…07. 1994, 91/17/0170). Das Abgehen von einer Verwaltungsübung, von einer einmal bezogenen und fortgeführten Rechtsauffassung oder einer einmal eingeschlagenen Tatsachenwürdigung (vor allem bei sich wiederholenden gleichartigen Sachverhalten oder Dauersachverhalten) bedeutet keine Rechtswidrigkeit, wenn die Behörde eine nachträglich als gesetzwidrig, also als objektiv unrichtig…
…durch die steuerpflichtige Behandlung der Innenumsätze im Rahmen der Betriebsprüfung für die Jahre 1996 bis 1998 zweifelsfrei vorlag) kann der Abgabepflichtige auch unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben keine Rechte ableiten. Die Abgabenbehörde ist nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, von einer gesetzeswidrigen Verwaltungsübung…
…nicht. Abgesehen davon schützt der Grundsatz von Treu und Glauben nicht ganz allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung in der Vergangenheit. Vielmehr müssten besondere Umstände vorliegen, die ein Abgehen von der bisherigen Auffassung durch die Finanzverwaltung unbillig erscheinen ließen…
…dem Abgabenpflichtigen gegenüber von der für ihn zuständigen Abgabenbehörde erster Instanz geäußert wurden. Wir bestreiten nicht, dass die Behörde dazu verpflichtet ist, von einer als gesetzeswidrig erkannten Verwaltungsausübung abzugehen. Wir stimmen auch zu, dass besondere Umstände vorliegen müssten, die ein Abgehen von der bisherigen Rechtsauffassung…
…von einer als gesetzwidrig erkannten Verwaltungsübung abzugehen (vgl. zB VwGH 3.11.2005, 2003/15/0136, VwGH 24.9.2008, 2006/15/0120; VwGH 22.3.2010, 2007/15/0256). Nicht nur, dass besondere Umstände vorliegen müssen, die ein Abgehen von der bisherigen Rechtsauffassung durch…
…22 Abs. 6 UStG in gesetzwidriger Weise eine Verbuchung der Vorsteuer entsprechend den abgegebenen UVA und nicht nach Durchschnittssätzen vorgenommen hat, bewirkt keinen Rechtsanspruch auf Erlassung rechtswidriger Umsatzsteuerbescheide. Die Behörde ist vielmehr verpflichtet, von einer als gesetzwidrig erkannten Verwaltungsübung abzugehen (VwGH 15.6.2005, 2002…
…von einer als gesetzwidrig erkannten Verwaltungsübung abzugehen (vgl. zB VwGH 3.11.2005, 2003/15/0136, VwGH 24.9.2008, 2006/15/0120; VwGH 22.3.2010, 2007/15/0256). Nicht nur, dass besondere Umstände vorliegen müssen, die ein Abgehen von der bisherigen Rechtsauffassung durch…
…6 UStG 1994 in gesetzwidriger Weise eine Festsetzung entsprechend der abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldung für den Zeitraum Juli bis September 2011 durchgeführt habe, würde diese Vorgangsweise keinen Rechtsanspruch auf Erlassung rechtswidriger Umsatzsteuerbescheide bewirken. Die Abgabenbehörde bleibe verpflichtet, von einer gesetzwidrig erkannten Verwaltungsübung abzugehen. Zum Vorrang des Gemeinschaftsrechtes…
…Beweisaufnahmen. Nach ständiger Rechtsprechung genügt es, von mehreren Möglichkeiten jene als erwiesen anzunehmen, die gegenüber allen anderen Möglichkeiten eine überragende Wahrscheinlichkeit oder gar die Gewissheit für sich hat und alle anderen Möglichkeiten absolut oder mit Wahrscheinlichkeit ausschließt oder zumindest weniger wahrscheinlich erscheinen lässt (Ritz/Koran…
…***Bf1-Adr*** beim Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien am 18.10.2017 unter Verfahrenscode 1000 eine Sendung mit 2 Packstücken und einer Rohmasse von 468,00 kg zur Ausfuhr an. Laut Zollanmeldung trat sie dabei als direkte Vertreterin der ***NN1*** auf. Die Überlassung der Waren (Art…
…Strafverfahren in die Zuständigkeit des Gerichtes fällt, hat der Außenprüfer unverzüglich eine entsprechende Mitteilung an die Finanzstrafbehörde zu machen. Die Finanzstrafbehörde hat nach § 54 FinStrG den Beschuldigten von der Gerichtszuständigkeit zu verständigen. Das Verfahren ist nach den Bestimmungen des 3. Unterabschnitts zu führen: Sonderbestimmungen für…
…um einen Sachverhalt mit EU-Rechtsbezug handle, da der Anbieter der Ausspielungen eine EU-Gesellschaft gewesen sei und insofern die Rechtmäßigkeit des Anfalles und der Einhebung von Glücksspielabgaben unter zu Grunde Legung der europäischen Grundfreiheiten zu prüfen sei. Die zitierte BFG Judikatur sei keine höchstgerichtliche…
…Aufgabe der nationalen Gerichte ist, verletzen würde. Jede andere Auslegung würde die Missachtung von Artikel 93 Abs 3 Satz 3 durch den betreffenden Mitgliedstaat begünstigen und der Vorschrift ihre praktische Wirksamkeit nehmen (EuGH 21.11.1991, C-354/90, Rs „FNCE“ Rn 16). (4) Die…
…wenn es in der Beschwerde beantragt wird. Nach § 274 Abs. 3 Z 1 BAO kann der Senat ungeachtet eines Antrages (Abs. 1 Z 1) von einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn die Beschwerde als unzulässig oder nicht rechtzeitig eingebracht zurückzuweisen ist (§ 260). Obliegt nach § 274 Abs…
…hat, 1. wenn es beantragt wird in a) der Beschwerde.... Abs. 3 Der Senat kann ungeachtet eines Antrages (Abs. 1 Z. 1) von einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn die Beschwerde 1. als unzulässig oder nicht rechtzeitig eingebracht zurückzuweisen ist (§ 260). Abs. 5 Obliegt die Entscheidung…
…soll, die dem von den Parteien verfolgten Zweck bestmöglich entspricht. Zu dieser Vereinbarung bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Für das Abgehen von der Schriftform ist ebenfalls Schriftlichkeit erforderlich. Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen…
…Bf), einer GmbH, deren Geschäftsgegenstand das Handels- und Tischlereigewerbe ist, fand für die Zeiträume Jänner 2006 bis Dezember 2008 eine gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben statt. Dabei traf das Prüfungsorgan auf Grundlage von Sachverhaltsermittlungsergebnissen ua. die strittigen Feststellungen (vgl. GPLA-Prüfungsbericht vom 12.01.2010, ABNr…
…Sachverhalt um einen Sachverhalt mit EU-Rechtsbezug handle, da der Anbieter der Ausspielungen eine EU-Gesellschaft gewesen sei und insofern die Rechtmäßigkeit des Anfalles und der Einhebung von Glücksspielabgaben unter zu Grundelegung der europäischen Grundfreiheiten zu prüfen sei. Die zitierte BFG Judikatur sei keine höchstgerichtliche …
…Sachverhalt um einen Sachverhalt mit EU-Rechtsbezug handle, da der Anbieter der Ausspielungen eine EU-Gesellschaft gewesen sei und insofern die Rechtmäßigkeit des Anfalles und der Einhebung von Glücksspielabgaben unter Zugrundelegung der europäischen Grundfreiheiten zu prüfen sei. Die zitierte BFG Judikatur sei keine höchstgerichtliche Judikatur…