IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R.*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Borns Rechtsanwalts GmbH & Co KG, ***Vertr-Adr***, 1.) über die Beschwerde vom 2. März 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 30. Jänner 2023…
…nach der Rechtsprechung des VwGH etwa dann gegeben, wenn der Vertreter bei oder nach Fälligkeit der Verbindlichkeit Mittel für die Bezahlung zur Verfügung hatte und nicht - wenn auch nur anteilig - für die Abgabentilgung Sorge getragen hat (VwGH 21.03.1995, 95/14/0034). Der Nachweis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die Beschwerde des X, vertreten durch die Muhri & Werschitz Partnerschaft von Rechtsanwälten GmbH, Neutorgasse 47, 8010 Graz, vom 29.07.2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 04.07.2018 betreffend Haftung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. H.O in der Beschwerdesache A.W, vertreten durch T., Dr.H StB GmbH, J.G 39, 987r G.St., über die Beschwerde vom 22.09.2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes G vom…
…für die Lohnsteuer zum Tragen kommt und eine schuldhafte Verletzung der Abgabenzahlungspflicht (nur) dann gegeben ist, wenn der Vertreter Mittel für die Bezahlung zur Verfügung hatte und nicht - wenn auch nur anteilig – für die Abgabentilgung Sorge getragen hat (zum Gleichbehandlungsgrundsatz vgl. VwGH 21.03.1995…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.DDr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 5. März 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 6. Februar 2012 betreffend Erfassungsnummer ***1…
…Bezahlung zur Verfügung hatte und nicht, wenn auch nur anteilig, für die Abgabentilgung Sorge getragen hat. Der Vertreter haftet für die nicht entrichteten Abgaben der Gesellschaft auch dann, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel zur Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht ausreichen, es sei denn…
…anzusehen, wenn der Vertreter bei oder nach Fälligkeit der Verbindlichkeiten Mittel für die Bezahlung – gegebenenfalls nach gleichmäßiger Aufteilung der Zahlungsmittel auf alle Verbindlichkeiten (Gleichbehandlungsgrundsatz) zur Verfügung hatte und nicht – wenn auch nur anteilig – für die Abgabentilgung Sorge getragen hat (VwGH vom 8.3.1991, Zl…
Zusammenfassend handelt es sich dabei im Wesentlichen um jene Nachweise, die auf Seite 6 der Beschwerde angekündigt sind, wobei auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte der Abgaben abzustellen ist - soweit diese Abgaben unter den Gleichbehandlungsgrundsatz fallen." Am 3.12.2018 langte eine mit 29.11.2018 datierte…
…wenn der Vertreter bei oder nach Fälligkeit der Verbindlichkeit Mittel für die Bezahlung - gegebenenfalls nach gleichmäßiger Aufteilung der Zahlungsmittel auf alle Verbindlichkeiten - zur Verfügung hatte und nicht, wenn auch nur anteilig, für die Abgabentilgung Sorge getragen hat (vgl. VwGH 28.10.2008, 2006/15/0248…
…Bezahlung zur Verfügung hatte und nicht, wenn auch nur anteilig, für die Abgabentilgung Sorge getragen hat. Der Vertreter haftet für die nicht entrichteten Abgaben der Gesellschaft auch dann, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel zur Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht ausreichen, es sei denn…
…Ein solcher Zusammenhang besteht, wenn der Vertreter bei oder nach Fälligkeit der Verbindlichkeit Mittel für die Bezahlung zur Verfügung hatte und nicht, wenn auch nur anteilig, für die Abgabentilgung Sorge getragen hat (vgl. VwGH 28.6.2022, Ra 2020/13/0067, mwN). Nach der Rechtsprechung…
…Fälligkeit der Verbindlichkeiten Mittel zu deren Bezahlung, allenfalls "nach gleichmäßiger Aufteilung" auf alle Verbindlichkeiten, zur Verfügung stehen und es der Vertreter unterlässt, für die gegebenenfalls anteilige Abgabentilgung Sorge zu tragen (VwGH 17.9.1986, 84/13/0198, VwGH 22.12.1997, 93/17/0405). Der…
…Ein solcher Zusammenhang besteht, wenn der Vertreter bei oder nach Fälligkeit der Verbindlichkeit Mittel für die Bezahlung zur Verfügung hatte und nicht, wenn auch nur anteilig, für die Abgabentilgung Sorge getragen hat (vgl. VwGH 28.6.2022, Ra 2020/13/0067, mwN). Nach der Rechtsprechung…
…genommene bei oder nach der Fälligkeit der Verbindlichkeit Mittel für die Bezahlung - gegebenenfalls nach gleichmäßiger Aufteilung der Zahlungsmittel auf alle Verbindlichkeiten - zur Verfügung gehabt habe und nicht, wenn auch nur anteilig, für die Abgabentilgung Sorge getragen habe (vgl. VwGH 28.10.2008, 2006/15/0248…
…Lohnsteuer zum Tragen komme und eine schuldhafte Verletzung der Auszahlungspflicht dann gegeben sei, wenn der Vertreter Mittel für die Bezahlung zur Verfügung hatte und nicht - wenn auch nur anteilig - für die Abgabentilgung Sorge getragen hat. Hierbei habe der Haftungspflichtige aufzuzeigen und den Nachweis zu erbringen…
…der Verbindlichkeiten Mittel für die Bezahlung - gegebenenfalls nach gleichmäßiger Aufteilung der Zahlungsmittel auf alle Verbindlichkeiten - zur Verfügung hatte und er nicht für die Abgabentilgung - wenn auch nur anteilig - Sorge getragen hat. Der Vertreter darf Abgabenschulden nicht schlechter behandeln als die übrigen aus dem von ihm…
…wenn der Vertreter bei oder nach Fälligkeit der Verbindlichkeit Mittel für die Bezahlung - gegebenenfalls nach gleichmäßiger Aufteilung der Zahlungsmittel auf alle Verbindlichkeiten - zur Verfügung hatte und nicht, wenn auch nur anteilig, für die Abgabentilgung Sorge getragen hat (vgl. VwGH 28.10.2008, 2006/15/0248…
…wenn der Vertreter bei oder nach Fälligkeit der Verbindlichkeit Mittel für die Bezahlung - gegebenenfalls nach gleichmäßiger Aufteilung der Zahlungsmittel auf alle Verbindlichkeiten - zur Verfügung hatte und nicht, wenn auch nur anteilig, für die Abgabentilgung Sorge getragen hat (vgl. VwGH 28.10.2008, 2006/15/0248…
…erfüllt anzusehen, wenn der Vertreter bei oder nach Fälligkeit der Verbindlichkeiten Mittel für die Bezahlung - gegebenenfalls nach gleichmäßiger Aufteilung der Bezahlungsmittel auf alle Verbindlichkeiten - zur Verfügung hatte und nicht - wenn auch nur anteilig - für die Abgabentilgung Sorge getragen hat. Hier darf ich anmerken, dass ich…