…wenn sich der Nachweis insoweit verdichtet hat, dass bei vorläufiger Tatbeurteilung der Nachweis der Verwirklichung des objektiven Tatbestandes eines Finanzvergehens (hier vorerst: die Abgabenhehlerei und die Monopolhehlerei durch den in Wien observierten, zu diesem Zeitpunkt noch nicht identifizierten A in Form des oben beschriebenen Ansichbringens…
…Schmuggels (§ 35 Abs.1 FinStrG und verstößt zusätzlich gegen das Monopolrecht (§ 44 Abs.1 lit.a FinStrG). Derjenige, der solche Zigaretten auch nur an sich bringt, hinsichtlich derer die Vortaten gesetzt wurden, erfüllt die objektive Tatseite der angelasteten Delikte der Abgabenhehlerei und der Monopolhehlerei nach …
…Durchführung des Finanzstrafverfahrens sind zuständig für Finanzvergehen, die bei oder im Zusammenhang mit der Ein-, Aus- oder Durchfuhr von Waren begangen werden sowie für Abgabenhehlerei und Monopolhehlerei, und für Finanzvergehen, durch welche sonst Abgaben- oder Monopolvorschriften oder andere Rechtsvorschriften, deren Handhabung der Zollverwaltung oder ihren…
…dass die Zigaretten in E s Garage eingelagert wurden und dieser mit einem unbekannt gebliebenen weiteren Täter diese Zigaretten in die Garage des E verbrachte. Der Bf. hat dadurch die Finanzvergehen der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a Finanzstrafgesetz (FinStrG) und der Monopolhehlerei nach …
…vertreten durch Vertreter, wegen der Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhehlerei und der vorsätzlichen Monopolhehlerei gemäß §§ 37 Abs.1 lit.a und 46 Abs.1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 28. Februar 2019 gegen das Erkenntnis der belangten Behörde Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde…
…persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 37 Abs. 2 FinStrG wird die Abgabenhehlerei mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des auf die verhehlte Sache entfallenden Eingangsabgabenbetrages geahndet. Nach der Bestimmung des § 46 Abs. 2 FinStrG wird die Monopolhehlerei mit einer…
…für sich hat und alle anderen Möglichkeiten absolut oder mit hoher Wahrscheinlichkeit ausschließt oder zumindest weniger wahrscheinlich erscheinen lässt (VwGH 25.4.1996, 95/16/0244). Das Wesen der Abgabenhehlerei im Sinne des § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG bzw. der Monopolhehlerei im Sinne des…
…Wien, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Franz Karl Juraczka, Alser Straße 32/15, 1090 Wien, wegen der Finanzvergehen der teils gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs. 1 lit. a, 38 des Finanzstrafgesetzes FinStrG und der Monopolhehlerei nach § 46 Abs. 1 lit. a FinStrG, teilweise als Tatbeitrag gemäß …
…Zollamt Wien vom 20. Mai 2014, SpS 38/2011, wurde das gegen Herrn H. C. wegen des Verdachts der Abgaben- und Monopolhehlerei von 270 Stangen Zigaretten für einen Zeitraum von 29. November 2010 bis 28. April 2011 gemäß § 136 FinStrG eingestellt. Der gemäß § 141 Abs…
…Feststellungen war daher mit einem Schuldspruch wegen der Finanzvergehen der Abgaben- und Monopolhehlerei vorzugehen. Das Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhehlerei wird gemäß § 37 Abs. 2 FinStrG mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des auf die Ware entfallenden .Abgabenbetrages geahndet. Das Finanzvergehen der vorsätzlichen Monopolhehlerei wird gemäß …
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 5 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn I.O., Adresse, wegen der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei gemäß §§ 37 Abs. 1 lit. a, 38 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und Monopolhelerei gemäß § 46 Abs. 1 lit. a…
…Feststellungen war daher mit einem Schuldspruch wegen der Finanzvergehen der Abgaben- und Monopolhehlerei vorzugehen. Das Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhehlerei wird gemäß § 37 Abs. 2 FinStrG mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des auf die Ware entfallenden Abgabenbetrages geahndet. Das Finanzvergehen der vorsätzlichen Monopolhehlerei wird gemäß …
…den Bf. (als Mittäter) ergangen wegen gewerbsmäßiger Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs.1 lit.a, 38 Abs.1 und Monopolhehlerei nach 46 Abs.1 lit.a FinStrG im Jahr 2011 mit rd. 820 Stangen Zigaretten und darauf entfallendem Abgabenbetrag von 33.961,89 €. Bei diesem…
…dass der Bf. keine ausreichende Gelegenheit hatte, zu allfälligen Beweisergebnissen Stellung zu nehmen und dass die Behörde ihrer amtwegigen Ermittlungspflicht nicht ausreichend nachgekommen sei. Insbesondere seien über die Vortat zur Abgabenhehlerei, etwa den Herstellungsort und die Schmuggelroute der Zigaretten, keinerlei Feststellungen getroffen worden, auch der…
…Preisaufschlages in Graz und weiteren Örtlichkeiten der Steiermark weiter verkauft. Dadurch hätten die Beschuldigten in Tateinheit das Finanzvergehen der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a Finanzstrafgesetz (FinStrG) unter dem erschwerenden Umstand der Gewerbsmäßigkeit nach § 38 Abs. 1 lit. a FinStrG sowie der Monopolhehlerei nach …
…vorsätzlichen Abgabenhehlerei wird gemäß dem Abs. 2 des § 37, neben einem allfälligen Verfallsausspruch nach Maßgabe des § 17, mit (dem Ausspruch) einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages an Verbrauchsteuern oder der auf die verhehlte Sache entfallenden Eingangsabgaben geahndet. Die Finanzvergehen der vorsätzlichen Monopolhehlerei und des…
…Preisaufschlages in Graz und weiteren Örtlichkeiten der Steiermark weiter verkauft. Dadurch hätten die Beschuldigten in Tateinheit das Finanzvergehen der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a Finanzstrafgesetz (FinStrG) unter dem erschwerenden Umstand der Gewerbsmäßigkeit nach § 38 Abs. 1 lit. a FinStrG sowie der Monopolhehlerei nach …
…FinStrG darf auf die Strafe des Verfalls nur in den im II. Hauptstück dieses Abschnittes vorgesehenen Fällen, so auch in den Fällen einer vorsätzlichen Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a iVm Abs. 2 leg.cit. und einer vorsätzlichen Monopolhehlerei nach § 46 Abs. 1 lit…
…unbekannten Personen erworben und weiterveräußert. Am 19.04.2010 wurde der Bf. erneut vom Landesgericht Linz zu 34 Hv 10/10i wegen der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs. 1 lit. a, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG und der Finanzvergehen der Monopolhehlerei nach …
…12345, der vorsätzlichen gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach § 37 Abs.1 lit.a Finanzstrafgesetz (FinStrG) iVm § 38 Abs.1 FinStrG und der vorsätzlichen Monopolhehlerei nach § 46 Abs.1 lit.a FinStrG sowie der vorsätzlichen gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.1 und Abs.3 lit.b FinStrG iVm …